15/05/2014:
Entwurf für hessisches Tariftreuegesetz erntet Kritik
Im Dezember 2013 hatten sich CDU und Grüne in ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, ein Tariftreuegesetz inklusive einer Regelung zum vergabespezifischen Mindestlohn auf den Weg zu bringen (siehe 17.12.2013). Der heute dazu vorgelegte Gesetzentwurf kann nicht überzeugen.
Wie Focus Online berichtet, habe die schwarz-grüne Koalition in ihrem Entwurf festgelegt, dass Firmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Hessen künftig der Mindestlohn und die gesetzlichen Tarifbedingungen abverlangt werden können. Die Auftragnehmer müssten Verpflichtungserklärungen abgeben. Dies gelte auch für Sub- und Verleihunternehmen. Auch sei erstmals der öffentliche Personennahverkehr bei der Auftragsvergabe einbezogen worden.
Bei der Freigrenze für Aufträge seien die Grünen der Union entgegengekommen, berichtet Focus Online weiter. Die Kommunen könnten auch künftig Aufträge unter 100.000 Euro freihändig ohne Ausschreibung vergeben. Sie müssten aber fünf statt bisher drei Firmen gezielt auf ein Angebot ansprechen.
Kritik rief die Absicht hervor, dass die Auftraggeber selbst kontrollieren sollen, ob die Firmen die geforderten Bedingungen erfüllen. Die Kontrollen seien völlig unzureichend, hätten der DGB und die SPD-Opposition kritisiert. So werde der Generalunternehmer bei Verstößen des Subunternehmers nicht haftbar gemacht. Die Linke habe bemängelt, dass Subunternehmen bei Aufträgen unter 10.000 Euro nicht an den Tariflohn gebunden seien.
Quellen:
Focus Online vom 15.05.2014
WSI-Tarifarchiv: Tariftreueregelungen in Deutschland, November 2013.
Weiterlesen:
Hessischer Landtag: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN für ein hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz, Drucksache 19/401 (13.05.2014).