16/05/2011: CDU denkt über allgemeinen Mindestlohn nach
Die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Lohnuntergrenze hatte die CDU bislang strikt und beharrlich abgelehnt, sie war allenfalls zur Festlegung von branchenspezifischen Mindestlöhnen bereit. Nach Auffassung der Berliner Zeitung deute sich nun aber eine ideologische Wende an, da die Partei sich für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn öffne. Das Blatt beruft sich dabei auf einen ihr vorliegenden Leitantrags-Entwurf für die Bundestagung der CDU-Sozialausschüsse. Darin heiße es, dass der Staat, obwohl ungeeignet zur Festlegung von Löhnen, zum „Schutz der Arbeitnehmer“ dazu verpflichtet sei. Als Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer solle der Mindestlohn der Zeitarbeit festgelegt werden.
Die Festlegung eines allgemeinen Mindestlohns sei als „subsidiäre Maßnahme“ zu verstehen, als „Auffangtatbestand“ für Bereiche, in denen über branchenspezifische Lösungen keine Regelung herbeigeführt werden könne. Es bleibe beim Vorrang der Tarifautonomie und der Möglichkeit, tarifliche Mindestlöhne über allgemeine Verbindlichkeitserklärungen auch auf die Unternehmen einer Branche auszudehnen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband seien.
Der Arbeitnehmerflügel der CDU hatte zwar schon früher seine Sympathien für einen gesetzlichen Mindestlohn öffentlich geäußert, nach Informationen der BZ werde aber auch in Teilen des Wirtschaftsflügels der Union ein allgemeiner Mindestlohn nicht mehr als Tabu angesehen. "Wir können uns da öffnen", habe es geheißen. Bis die Gesamtpartei diesem Weg folge, sei aber noch etwas Überzeugungsarbeit zu leisten.
Quelle: Berliner Zeitung vom 16.05.2011