MINDESTLÖHNE:




18/11/2013:
IAQ gibt Überblick über den Stand der Mindestlohnforschung

Jedes Jahr im Herbst erscheint das Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und es vergeht kaum ein Jahr in dem die sog. Wirtschaftsweisen nicht eindringlich vor massiven Jobverlusten durch einen gesetzlichen Mindestlohn warnen (siehe z.B. 10.11.2010), ohne die anders lautenden Erkenntnisse der empirischen Mindestlohnforschung zur Kenntnis zu nehmen. Auf die im Jahresgutachten 2013 erneut vorgebrachte Kritik an Mindestlohnregelungen hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) mit der Veröffentlichung eines IAQ-Reports reagiert, der eine neutrale Berichterstattung über den Forschungsstand leisten will, um Chancen und Risiken von Mindestlöhnen richtig einschätzen zu können.

Wie das IAQ dazu in einer Pressemeldung schreibt, gebe die Behauptung der Mehrheit des Sachverständigenrates, dass ein Mindestlohn meist der Beschäftigung schade, den Stand der internationalen Forschung nicht angemessen wieder. Neuere Studien kämen überwiegend zu dem Ergebnis, dass Mindestlöhne der Beschäftigung nicht schadeten. Und einige ältere Studien, die negative Wirkungen auf die Beschäftigung signalisierten, hätten inzwischen mit verfeinerten Methoden widerlegt werden können. Ob ein Mindestlohn tatsächlich der Beschäftigung schade oder nicht, hänge vom Umfeld ab. Er könne auch die Wirtschaft ankurbeln, weil Konsum und Produktivität stiegen.

Der aktuelle IAQ-Report zur Beschäftigungswirkung von Mindestlöhnen stellt sowohl die theoretische Debatte über die Beschäftigungseffekte, als auch die Ergebnisse von neueren empirischen Untersuchungen sowie mehrerer Metastudien vor. Zudem geht er auf die Ergebnisse der Evaluationen zu den deutschen Branchenmindestlöhnen ein und befasst sich mit den dynamischen Anpassungsreaktionen von Beschäftigten und Unternehmen.

Quelle: IAQ-Pressemitteilung vom 18.11.2013

Weiterlesen:
Bosch, G./ Weinkopf, C. (2013): Gut gemachte Mindestlöhne schaden der Beschäftigung nicht. IAQ-Report, Nr. 4/2013.