21/09/2010: Juristentag greift das Problem atypischer Beschäftigung auf
Zum Auftakt des 68. Deutschen Juristentages blickt die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf die arbeits- und sozialrechtliche Abteilung, die auf der Basis eines vom Bonner Professor Raimund Waltermann vorgelegten Gutachtens über die Konsequenzen der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses (siehe 20.08.2010) eine Beschlussfassung über arbeitsrechtliche Korrekturen erarbeiten wird.
Wie die FAZ berichtet habe Waltermann mit Blick auf die neuen Beschäftigungsformen in seinem Gutachten „die gesellschaftspolitischen Konsequenzen von Leiharbeit und Billiglöhnen in düsteren Szenarien“ beschrieben. Waltermann kritisiere die Untätigkeit des Gesetzgebers, der für die neuen Beschäftigungsformen und die immer löchrigeren Lebensläufe keine Konzepte entwickelt habe. Dies werde dazu führen, dass „eine Flut von ’Billiglöhnern’ wegen fehlender Altersvorsorge von der Solidargemeinschaft mit Steuergeld aufgefangen werden müsse“. Als Lösung plädiere Waltermann für einen gesetzlichen Mindestlohn, der die Probleme von der Gesellschaft dorthin zurückverlagere, wo sie hingehören: in die Unternehmen.
Nach Ansicht der FAZ birgt Waltermanns Lösungsansatz „reichlich Sprengstoff“. Das Wort Mindestlohn falle in die Kategorie arbeitsrechtlicher Reizwörter. Ein Votum für gesetzliche Mindestlöhne wäre ein „radikales Signal“.
Quelle: FAZ.net vom 21.09.2010