06/10/2010: Kein gesetzlicher Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche
Wie Focus Online berichtet, werde es für die etwa 23.000 Beschäftigten der beruflichen Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen keinen Mindestlohn geben. Das Bundesarbeitsministerium habe es abgelehnt, einen von den Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbarten Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass kein öffentliches Interesse vorliege (Anmerkung: Ein Mangel an öffentlichem Interesse liegt in der Regel vor, wenn der einer beantragten Allgemeinverbindlicherklärung zu Grunde liegende Tarifvertrag zu wenig Beschäftigte einer Branche umfasst, sodass er als nicht repräsentativ beurteilt werden kann).
Anfang 2009 hatte die damalige Große Koalition die Weiterbildungsbranche in das Entsendegesetz aufgenommen und so die Voraussetzungen für einen Mindestlohn geschaffen. Doch schon Ende August 2009 hatte sich der eigentlich zuständige Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium nicht darauf einigen können, den Antrag auf branchenweite Lohnuntergrenzen in der beruflichen Weiterbildung zu befürworten. Damit hatte er die Entscheidung dem Bundeskabinett übergeben (siehe 31.08.2009).
Quelle: Focus Online vom 06.10.2010