Zentrumsordnung

Im Folgenden befindet sich die vom Senat am 13.11.2002 genehmigte und in den ‚Amtlichen Mitteilungen der Universität’ vom 24.07.2003 veröffentlichte Ordnung des „Zentrums für Informatik“. Der in den amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universitäts vom 25.07.2011/Nr. 23 veröffentlichte Beschluss des Präsidiums, das "Zentrum für Informatik" in das "Zentrum für Angewandte Informatik" umzubenennen ist in der Ordnung noch nicht abgebildet.


§ 1 Zielsetzung und Status

Das Zentrum für Angewandte Informatik der Georg-August-Universität Göttingen hat zum Ziel, Forschung und Lehre im Bereich der Informatik und ihrer Anwendungen zu fördern und fakultätsübergreifend zu koordinieren. Es wird als Zentrum im Sinne von § 117 NHG geführt und ist interdisziplinär und fakultätsübergreifend organisiert.


§ 2 Beteiligte Einrichtungen

Den Kernbereich des Zentrums für Angewandte Informatik bildet das Institut für Informatik. Dem Zentrum können auf Antrag weitere Einrichtungen der Universität angehören, in denen in gleichrangiger Weise Fragestellungen der Informatik oder ihrer Anwendungen verfolgt werden. Die Aufnahme in das Zentrum läßt die Fakultätszugehörigkeit der betroffenen Einrichtungen der Universität und deren dortige institutionelle Eingliederung unberührt. Der Vorstand kann das Ausscheiden einer Einrichtung aus dem Zentrum beschließen.


§ 3 Aufgaben

Das Zentrum für Angewandte Informatik hat folgende Aufgaben:

· Fächerübergreifende Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung der Informatik in der Region Göttingen
· Organisation, Koordination und Durchführung von interdisziplinären Lehrveranstaltungen zur Informatik und ihren Anwendungsfächern, einschließlich der Pflege informatikbezogener Curricula
· Organisation, Koordination und Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich der Informatik und ihrer Anwendungen
· Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Firmen in Forschung und Lehre
· Organisation von fächerübergreifenden Ringvorlesungen, Symposien, Fachtagungen, Kongressen usw. zu Themen der Informatik
· Unterstützung der Universität bei der Einführung neuer informatikbezogener Lehrinhalte
· Koordination und Durchführung von berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten.

Das Zentrum erfüllt diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der GWDG und denjenigen Einrichtungen der Universität, die sich nur in geringerem Umfange mit Informatik und ihren Anwendungen befassen. Ferner kooperiert das Zentrum für Angewandte Informatik mit Einrichtungen im außeruniversitären Bereich, sofern diese zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben in Forschung und Lehre beitragen können.


§ 4 Mitglieder und Angehörige

(1) Mitglieder des Zentrums für Angewandte Informatik sind:

a) das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal, dessen Stellen dem Zentrum zugeordnet sind,

b) in Zweitmitgliedschaft

· das Personal, dessen Stellen dem Institut für Informatik zugeordnet sind, und
· die auf Vorschlag des Zentrumsvorstandes und der jeweiligen Fakultät vom Senat benannten Professorinnen und Professoren, Leiterinnen und Leiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst, die sich an der Organisation, Koordination und Durchführung der interdisziplinären Lehrveranstaltungen zur Informatik beteiligen.

(2) Die Mitgliedschaft und Angehörigkeit ist an die Dauer der Mitarbeit an den Aufgaben des Zentrums gebunden.


§ 5 Zentrumsversammlung

(1) Die Zentrumsversammlung besteht aus den Mitgliedern und Angehörigen des Zentrums. Die Sprecherin oder der Sprecher des Vorstandes des Zentrums übernimmt den Vorsitz.

(2) Die Zentrumsversammlung hat folgende Aufgaben:

a) sie beschließt über Vorschläge an den Vorstand, die Anträge auf Aufnahme von Einrichtungen in das Zentrum, die Nomination von Vertreterinnen oder Vertretern des Zentrums in Berufungskommissionen der Fakultäten, die Besetzung des wissenschaftlichen Beirats sowie die Änderungen der Zentrumsordnung betreffen,

b) sie berät über die geplanten und laufenden Aktivitäten des Zentrums und

c) nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen.


(3) Der Vorstand lädt mindestens einmal pro Semester zu einer Sitzung ein.

(4) Die Zentrumsversammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist oder wenn alle Mitglieder anwesend sind und keines die nicht ordnungsgemäße Einberufung der Zentrumsversammlung rügt. Verringert sich die Zahl der anwesenden Mitglieder im Laufe der Sitzung, bleibt die Zentrumsversammlung beschlussfähig, solange nicht ein Mitglied Beschlussunfähigkeit geltend macht; dieses zählt zu den Anwesenden.

(5) Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird die Zentrumsversammlung zur Verhandlung über den gleichen Gegenstand zum zweiten Mal einberufen, so ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung hierauf hingewiesen wurde.

(6) Die Sitzung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn die schriftliche Einladung unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung durch ihre oder seine Vertretung mit einer Frist von einer Woche ergeht. In dringenden Fällen ist eine kürzere Frist möglich; auf die Abkürzung ist in der Einladung hinzuweisen.

(7) Über die Sitzungen der Zentrumsversammlung ist ein Protokoll zu führen.

(8) Beschlüsse über die Aufnahme von Einrichtungen der Universität Göttingen in das Zentrum und die Änderungen der Zentrumsordnung bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder der Zentrumsversammlung im Sinne von § 4 Abs. 1. Im Übrigen werden die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.


§ 6 Vorstand, Wahlen, Amtszeit

(1) Die Leitung des Zentrums obliegt dem Vorstand. Dieser setzt sich aus vier Mitgliedern der Hochschullehrergruppe nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 NHG, darunter die Sprecherin oder der Sprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter, und jeweils einem Mitglied der Gruppen nach § 16 Abs. 2 Nrn. 2-4 NHG zusammen.

(2) Der Vorstand sorgt für die Erfüllung der in § 3 beschriebenen Aufgaben des Zentrums und beruft die Zentrumsversammlung ein.

(3) Die Sprecherin oder der Sprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sowie die beiden weiteren Mitglieder der Hochschullehrergruppe werden von den Zentrumsmitgliedern dieser Gruppe im Sinne von § 4 Abs. 1 gewählt. Die Vorstandsmitglieder nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2-4 NHG werden von den Mitgliedern der jeweiligen Gruppen aus ihrer Mitte gewählt, wobei nur solche Personen wählbar sind, die mit dem Zentrum durch dort erbrachte Studienleistungen oder Tätigkeiten inhaltlich verbunden sind.

(4) Die Sprecherin oder der Sprecher übernimmt den Vorsitz im Vorstand. Sie oder er führt im Auftrag des Vorstands die laufenden Geschäfte des Zentrums einschließlich der Verwaltung der Mittel des Zentrums und vertritt das Zentrum nach außen.

(5) Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands beträgt zwei Jahre, mit Ausnahme des studentischen Mitglieds, dessen Amtszeit ein Jahr beträgt. Der Beginn der Amtszeiten ist jeweils der 1. April. Eine Wiederwahl ist möglich.

(6) Die Mitglieder des Zentrums beteiligen den Vorstand bei allen Forschungsanträgen, die die Informatik betreffen.

(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

(8) Die Regelungen des § 5 Abs. 3 - 7 gelten entsprechend.


§ 7 Wissenschaftlicher Beirat

Zur Beratung der Hochschulleitung in Angelegenheiten des Zentrums für Angewandte Informatik und zur wissenschaftlichen Begleitung seiner Arbeit wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Universität ein wissenschaftlicher Beirat auf der Grundlage von Vorschlägen der Zentrumsversammlung und der am Zentrum beteiligten Fakultäten berufen.

In den Beirat sollen Persönlichkeiten berufen werden, die aufgrund ihrer Fachkompetenz und Arbeitsschwerpunkte in der Lage sind, die Entwicklung des Zentrums zu begutachten und zu fördern. In den Beirat sollen auch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich Wirtschaft, Medien, Politik und Verwaltung aufgenommen werden.

Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
· Beratung und Unterstützung in der Aufbauphase des Zentrums
· wissenschaftliche Begleitung der Arbeit des Zentrums
· Verbindung der universitären Informatik mit den Institutionen im wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld
· Überwachung der disziplinären Vielseitigkeit und interdisziplinären Kooperation
· Unterstützung des Vorstandes in der Außendarstellung des Zentrums
· Stellungnahme zu den Tätigkeitsberichten der Sprecherin bzw. des Sprechers
· Evaluation des Zentrums in Abständen von fünf Jahren.

Der Beirat wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten in Abstimmung mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher in der Regel einmal im Jahr einberufen. Näheres regelt eine zu erlassende Ordnung des Wissenschaftlichen Beirats.


§ 8 Beteiligung des Zentrums an Berufungen

An Berufungsverfahren zur Besetzung von Professorenstellen, die dem Zentrum für Angewandte Informatik angehören sollen, wird das Zentrum in der Weise beteiligt, dass es ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder für die von den Fakultäten zu bildenden Berufungskommissionen benennt. Die Sprecherin bzw. den Sprecher der Berufungskommission stellt die federführende Fakultät. Die Dekanin bzw. der Dekan der federführenden Fakultät trägt den Berufungsvorschlag im Senat vor. Die Sprecherin bzw. der Sprecher des Zentrums gibt ein schriftliches Votum ab.


§ 9 Verwaltung und Ausstattung

Das Zentrum richtet eine Geschäftsstelle zur Durchführung der für die Erfüllung der Aufgaben des Zentrums nötigen Verwaltungsvorgänge ein.


§ 10 Inkrafttreten

Die Ordnung tritt nach Verabschiedung durch den Senat am Tage nach der Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen in Kraft. Die in den Amtlichen Mitteilungen Nr. 4 vom 01.04.2000 veröffentlichte Ordnung tritt gleichzeitig außer Kraft.



Anlage zur Ordnung des Zentrums für Angewandte Informatik

Dem Zentrum für Angewandte Informatik gehören folgende Einrichtungen an:


  • Institut für Informatik
  • Institut für Mathematische Stochastik
  • Mathematisches Institut
  • Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
  • Institut für Forstliche Biometrie und Informatik