07/04/2011: BAG erleichtert Job-Befristung
Das Bundesarbeitsgericht hat einer Meldung von Zeit Online zufolge die Befristung von Arbeitsverträgen deutlich erleichtert. So dürften Arbeitnehmer künftig auch dann auf zwei Jahre befristet eingestellt werden, wenn sie zuvor schon einmal beim Arbeitgeber angestellt waren. In einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil habe das Gericht entschieden, eine auf zwei Jahre befristete, erneute Einstellung eines Beschäftigten beim selben Arbeitgeber sei dann möglich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege.
Da bisher die so genannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages beim gleichen Arbeitgeber ausgeschlossen gewesen sei, habe das Gericht das Verbot der "Zuvor-Beschäftigung", das ein Aneinanderreihen von Befristungen und einen Missbrauch befristeter Beschäftigung verhindern solle, damit deutlich eingeschränkt. Ein Gerichtssprecher habe das Urteil bereits als "erhebliche Erleichterung" für Arbeitgeber gewertet.
Quelle: Zeit Online vom 07.04.2011