26/01/2009: 1,35 Millionen Erwerbstätige müssen Einkommen aufstocken
In Deutschland gibt es immer mehr Berufstätige, deren Einkommen allein den Lebensunterhalt nicht sichern kann. Als sog. Aufstocker beziehen sie zusätzliche Transferleistungen im Rechtskreis des SGB II. Nach einer Pressemeldung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) müssten rund 1,35 Millionen Erwerbstätige ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. In Westdeutschland würden Aufstocker im Durchschnitt nur sieben Euro pro Stunde brutto verdienen, in Ostdeutschland liege ihr Stundenlohn bei sechs Euro.
Eine IAB-Studie, in der 19.000 Personen, darunter mehr als 1.000 Aufstocker, befragt worden seien, zeige aber auch, dass zu geringe Löhne nur selten die alleinige Ursache der Bedürftigkeit darstellten. Entscheidend sei auch die Arbeitszeit. So habe nur jeder fünfte abhängig beschäftigte Aufstocker mehr als 35 Stunden pro Woche gearbeitet, mehr als jeder zweite dagegen weniger als 15 Stunden. Die Größe der Haushalte spiele zwar ebenfalls eine Rolle, sei im Vergleich zum Faktor Arbeitszeit aber eher nachrangig.
Quelle: IAB-Presseinformation vom 26.01.2009
Weiterlesen: Dietz, M. u.a. (2009):Bedarfsgemeinschaften im SGB II: Warum Aufstocker trotz Arbeit bedürftig bleiben. IAB-Kurzbericht 2/2009, Nürnberg.