22/03/2011: IAQ beklagt Missbrauch von Leiharbeit

Wie aus einer Pressemitteilung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) hervorgeht, habe der Direktor des Instituts, der Arbeitsmarktforscher Prof. Dr. Gerhard Bosch, in einer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes den Missbrauch von Leiharbeit moniert. Viele Unternehmen nutzten die gesetzlichen Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung aus, um Löhne zu drücken. Dabei erhielten die Betriebe mit den schlechtesten Löhnen zum Teil noch Subventionen, weil die geringen, nicht existenzsichernden Löhne oft noch aus den staatlichen Sozialkassen aufgestockt werden müssten.

Im Oktober 2010 seien in Deutschland mehr als 900.000 Leiharbeiter beschäftigt gewesen, wobei zwei Drittel der Leiharbeitsbeschäftigten zu Niedriglöhnen arbeiteten. 11,5% aller Leihkräfte müssten wegen zu geringer Löhne ergänzend Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV) in Anspruch nehmen, das seien fünfmal mehr als der Durchschnitt aller Beschäftigten. Die Kosten für diese Aufstockung betrugen zwischen Juni 2008 und Mai 2009 rund 531 Millionen Euro.

Um den Missbrauch von Leiharbeit einzudämmen, müsse die Überlassungsdauer zeitlich begrenzt werden, damit die Zeitarbeit nicht zum Dauerzustand werde. Außerdem müsse gleicher Lohn gezahlt werden, damit eine Übernahme von Leihkräften in dauerhafte Beschäftigung für den Entleiher betriebswirtschaftlich attraktiv werde. Zudem müsse die Weiterbildung von Leihkräften verbessert werden. Dies könne durch einen Fonds geschehen, aus dem Weiterbildung in verleihfreien Zeiten finanziert werde.


Quelle: IAQ-Pressemitteilung vom 22.03.2011

Weiterlesen:
Bosch, G. (2011): Missbrauch von Leiharbeit verhindern. IAQ-Standpunkte 2011-02, Duisburg.