23/01/2013:
Mindestlohn in der Abfallwirtschaft steigt auf 8,68 Euro
Nach einer Meldung der Welt habe das Bundeskabinett einen neuen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft beschlossen. Für die rund 175.000 Beschäftigten der Branche würden die Mindestlöhne ab Februar 2013 von 8,33 Euro auf 8,68 Euro steigen. Der neue Mindestlohn gelte auch für Beschäftigten in den Bereichen Straßenreinigung und Winterdienst.
Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zufolge hat die bundeseinheitliche Schwelle zu Niedriglohnverdiensten im Jahr 2010 bei einem Bruttostundenlohn von 9,15 Euro gelegen (siehe 13.03.2012). Damit ist der neue Branchenmindestlohn auch weiterhin ein Niedriglohn, der unverändert zur Verbreitung von Arbeitsarmut beiträgt.
Neben der Abfallwirtschaft gelten in weiteren zehn Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne auf Basis des Entsendegesetzes: Bauhauptgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, berufliche Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft. Zudem besteht eine Lohnuntergrenze für Leiharbeitsbeschäftigte nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Quelle: Die Welt vom 23.01.2013