23/05/2011: Lohnzuschüsse in Milliardenhöhe für Geringverdiener
Mit der kontinuierlich steigenden Zahl der Erwerbstätigen, die als sog. Aufstocker ihr zu geringes Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen (siehe 13.05.2011), steigen auch die Ausgaben des Staates für Zuwendungen an die Niedriglöhner im Rahmen der ergänzenden Grundsicherung (siehe 11.08.2010). Aber auch die Ausgaben des Bundes für Lohnzuschüsse an Geringverdiener sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
Nach einer Meldung des Focus habe der Bund im Jahr 2010 rund 1,62 Milliarden Euro Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gezahlt. Im Jahr 2005 hätten die Ausgaben noch bei rund 400 Millionen Euro gelegen. Das Magazin stützt sich dabei auf einen Bericht der „Bild“-Zeitung vom gleichen Tage, demzufolge die Zahlenangaben aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgingen. Die Zahl der Geringverdiener, deren Jobs durch Lohnkosten-Zuschüsse gefördert würden und die zugleich aufstockende Leistungen erhielten, sei ebenfalls gestiegen von 22,9 Prozent in 2005 auf 27,6 Prozent in 2010.
Gegenüber Bild.de habe die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann, diese doppelte Subventionierung der Arbeitgeber kritisiert. Es müsse Schluss sein mit der Subventionierung von Billigjobs. Da nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen die Zahlungen von Lohnkostenzuschüssen kaum an Mindestentgelte oder Tarifgehälter gebunden sei, sei der Gesetzgeber gefordert, dafür zu sorgen, dass Unternehmen Lohnkostenzuschüsse nur dann erhalten, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflohn zahlen. Stattdessen aber würde die Bundesregierung mit der aktuell angestrebten Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die letzte Regelung zur tariflichen Bezahlung bei Lohnkosten-Zuschüssen abschaffen.
Quellen: Focus.de vom 23.05.2011
Bild.de vom 23.05.2011