26/10/2010: Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft und im Elektrohandwerk werden verlängert
Zum 31.10.2010 läuft die am 01.01.2010 erst in Kraft getretene Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft aus (siehe 18.12.2009), die Laufzeit der Mindestlohnverordnung für die Elektrohandwerke endet am 31.12.2010. Wie die Frankfurter Rundschau nun meldet, hätten sich die Tarifparteien beider Branchen in einer vom Bundesarbeitsministerium einberufenen Tarifkommission darauf geeinigt, die Geltung beider Mindestlöhne zu verlängern.
In der Abfallwirtschaft solle der Mindestlohn bis zum 31. August 2011 verlängert werden und von derzeit 8,02 Euro auf 8,24 Euro pro Stunde steigen. Im Elektrohandwerk solle nach dem Willen der Tarifparteien bis Ende 2013 ein Mindestlohn gelten. Für 2011 habe der Tarifvertrag die Untergrenze bei 9,70 Euro im Westen und 8,40 im Osten gezogen. Bis 2013 solle sie auf 9,90 respektive 8,85 Euro steigen.
Quelle: FR-online vom 26.10.2010