25/09/2011: Thüringen will für Leiharbeit keine ESF-Fördermittel mehr ausschütten
Wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie meldet, solle die Förderung von Arbeitsplätzen durch Lohnkostenzuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) umgestellt werden. Gewerbliche Leiharbeit werde künftig von der Förderung ausgeschlossen. Zudem werde die Zahlung des gültigen Tariflohns bzw. eines Mindestlohns von 7,50 Euro als zwingende Fördervoraussetzung eingeführt.
Nach Aussage von Wirtschaftsminister Machning zeige die Förderänderung, dass das Land als Wirtschaftsstandort ein Interesse an gut entlohnter und sicherer Arbeit habe. Auch könne die Fachkräfte- und Abwanderungsproblematik anders nicht gelöst werden. Zwar lasse sich unter den derzeitigen politischen Konstellationen die Schaffung prekärer Jobs und die Zahlung von Niedriglöhnen nicht verhindern, man wolle dies aber nicht auch noch aktiv fördern.
Insgesamt stünden für die Lohnkosten-Förderung bis Ende 2013 noch mindestens 12,3 Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig seien Langzeitarbeitslose mit einer gemeldeten Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten, Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, Hilfebedürftige in Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, Behinderte sowie Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind.
Quelle: Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vom 25.09.2011