28/03/2011: Thüringen versucht Leiharbeit einzudämmen

Laut einer Pressemitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums sei im Jahr 2010 die Zahl der Leiharbeitsplätze in Thüringen um 46,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Das Land wolle nun mit veränderten Regeln zur Investitionsförderung das Wachstum der Leiharbeit begrenzen. Künftig würden nur noch solche Unternehmen öffentliche Investitionshilfen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) erhalten, in denen die Zahl der Leiharbeiter begrenzt bleibe. Geförderte neue Arbeitsplätze müssten zudem mit regulären Beschäftigten besetzt werden. Eine entsprechende Änderung der GA-Förderrichtlinie solle mit April 2011 in Kraft treten.

Die Änderung bei der GA-Investitionsförderung (das wichtigste, von Bund und Land je zur Hälfte finanzierte Instrument der Wirtschaftsförderung) umfasse u.a. folgende Punkte: Unternehmen mit einem Anteil von Leiharbeitern zwischen 10 und 30 Prozent aller Beschäftigten würden in Zukunft nur noch den Basisfördersatz erhalten, Unternehmen, in denen der Anteil der Leiharbeiter 30 Prozent der Gesamtbelegschaft überschreite, würden künftig von der Förderung ganz ausgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Wirtschaftsministeriums vom 28.03.2011

Weiterlesen:
Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - GRW-Richtlinie -, Teil I: Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe.