28/07/2014:
Auch 2013 haben 4,1 Mio. Vollzeitkräfte zu Niedriglöhnen gearbeitet
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Entgeltstatistik für das Jahr 2013 vorgelegt. In ihr werden nicht nur die Bruttoarbeitsentgelte aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erfasst, auch die Einkommenssituation im unteren Entgeltbereich wird ausgewiesen. Es zeigt sich, dass der Anteil der Geringverdiener auch 2013 auf kaum verändertem hohem Niveau verharrt.
Nach Angaben des Berichts hat die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle für Vollzeitbeschäftigte (2/3 des Medianentgelts) im Jahr 2013 bei 1.973 Euro gelegen. Den Berechnungen zufolge haben dann 4,1 Mio. der insgesamt 20,1 Mio. Vollzeitkräfte 2013 im Niedriglohnsektor gearbeitet, da ihr Einkommen (monatl. Bruttoarbeitsentgelt inkl. Zuschläge wie etwa Urlaubsgeld, Mehrarbeitszuschläge, Gratifikationen, Provisionen etc.) unterhalb des Schwellenwertes gelegen hat. Der Anteil der Geringverdiener an allen Vollzeitkräften lag damit bei 20,4 Prozent (2012: 20,6 Prozent, 20011: 20,8 Prozent).
Etwas positiver fällt die Bilanz aus, wenn man für West- und Ostdeutschland getrennt berechnete Niedriglohnschwellen (2.063 Euro West; 1.545 Euro Ost) zugrunde legt. Danach hätten 2013 "nur" 18,7% der westdeutschen bzw. 18,9% der ostdeutschen Vollzeitbeschäftigten zu Niedriglohneinkommen gearbeitet. Bundesweit liegen dann 18,7% unter der jeweiligen Schwelle des unteren Entgeltbereichs.
Unter Nutzung getrennt berechneter Niedriglohnschwellen war die relative Bedeutung des Niedriglohnsektors zwischen 2010 und 2013 leicht rückläufig (deutlicher Rückgang im Osten, kaum Veränderung im Westen). Die Werte für 2008 bis 2011 beruhen allerdings auf Schätzungen, da ab Juli 2011 ein neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingesetzt wurde. Zwar begannen die Arbeitgeber schon im Dezember 2011 damit, die Meldungen zur Arbeitszeitform für ihre Beschäftigten nach dem neuen Verfahren abzugeben, doch erst ab dem Stichtag 31.12.2012 lagen fast ausschließlich Meldungen nach den neuen Erhebungsinhalten vor.
Das neue Erhebungsverfahren, auf dem die Beschäftigungsstatistik der BA beruht, sorgt zudem für verbesserte Einkommenswerte innerhalb der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten im unteren Einkommenssegment. Aufgrund einer trennschärferen Unterscheidung der Beschäftigten nach Vollzeit- und Teilzeittätigkeit haben die Arbeitgeber die Arbeitszeitzuordnung überprüft und nicht selten korrigiert. Dadurch kam es zu einer Anteilsverschiebung von Vollzeit zu Teilzeit, was nicht ohne Auswirkung auf die Entgeltauswertungen in der Beschäftigungsstatistik bleiben konnte: Viele der nach dem alten Erhebungsverfahren dem Bereich Vollzeittätigkeit zugeschlagenen Beschäftigten werden nunmehr als Teilzeitkräfte geführt. Dadurch ist einerseits der Anteil der Teilzeitbeschäftigten deutlich gestiegen, andererseits sind die bisher vermeintlich Vollzeitbeschäftigten aus der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten im unteren Entgeltbereich ausgeschieden. Deren im Vergleich zu Vollzeitkräften tendenziell geringeren Monatsverdienste werden nicht mehr in die Berechnungen einbezogen, sie drücken quasi nicht mehr den Schnitt.
Deutlich wird an dieser Stelle aber auch, dass die Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit zur Erfassung des Niedriglohnsektors eine künstliche ist, und dass mit einer Betrachtung allein der Vollzeitbeschäftigten das Ausmaß der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland nur unzureichend wiedergegeben werden kann.
Quelle:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2014): Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte (Entgeltstatistik), Stichtag 31. Dez. 2013, Nürnberg.