30/10/2009: Mindestlöhne für Gebäudereiniger bleiben erhalten
Nach zweiwöchigem Ausstand der Gebäudereiniger (siehe 20.10.2009) hätten nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) jetzt eine Einigung erzielt. Die Tarifparteien hätten sich auf höhere Tariflöhne von 4,9 Prozent im Westen und 6,3 Prozent im Osten verständigt. Auch beim Mindestlohn sei man sich einig geworden. Der niedrigste Tariflohn werde auf 8,55 Euro in den alten und auf sieben Euro in den neuen Bundesländern steigen.
Wie die FR weiter berichtet, hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass die Tarifeinigung als Mindestlohn so wie bisher für die gesamte Branche übernommen werde. Die letzte Entscheidung darüber liege aber bei der Bundesregierung. " Ein neuer Mindestlohn für die Gebäudereiniger wäre ein wichtiges Zeichen der Regierung für stabile soziale Verhältnisse“, habe das BIV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarz dazu gesagt. Weil mit einer Allgemeinverbindlicherklärung des Arbeitsministeriums erst in einigen Monaten zu rechnen sei, solle der alte Tarifvertrag nach dem Willen der Tarifparteien bis zum ersten Januar weiter gelten.
Quelle: FR-online vom 30.10.2009