30/10/2013:
Entsendegesetz könnte für alle Branchen geöffnet werden
Nach einem Bericht von Sueddeutsche.de hätten CDU/CSU und SPD sich im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen bereits darauf verständigt, das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen zu öffnen. Wie es aus der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hieß, sei man sich einig, dass alle Branchen, die es wollen, auch aufgenommen würden. Bisher sei es Sache des Gesetzgebers gewesen, die Branchen festzulegen.
Die Einigung sei jedoch nicht als Vorentscheidung zu dem von der SPD geforderten gesetzlichen einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde zu sehen. Hier gebe es nach Angaben von SPD-Generalsekretärin Nahles bisher keine Annäherung.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt die wichtigste rechtliche Grundlage dar, um branchenspezifische Lohnuntergrenzen festzusetzen. Die Aufnahme einer Branche in das Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass das Arbeitsministerium einen tariflich vereinbarten Mindestlohn für eine ganze Branche durch Allgemeinverbindlicherklärung vorschreiben kann. Derzeit gibt es in zwölf Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Quelle: Sueddeutsche.de vom 30.10.2013
Weiterlesen:
WSI Tarifarchiv: Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, Stand: Oktober 2013.