15/11/2011: CDU beschließt ein paar mehr Lohnuntergrenzen
Auf ihrem 24. Parteitag hat die CDU beschlossen, sie wolle „eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn“. Unter „marktwirtschaftlich organisiert“ versteht die Partei, dass eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in jenen Wirtschaftsbereichen eingeführt werden soll, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Festsetzung von Lohnhöhen soll durch eine Kommission erfolgen, die auch „weitere Differenzierungen“ vornehmen soll.
Wie Zeit Online dazu schreibt, stehe nach einem wochenlangen Diskussions- und Vermittlungsverfahren nun ein Beschluss, der viel Interpretationsspielraum lasse. Gerade für die praktische Umsetzung schreibe der Beschluss wenig vor. So seien etwa regionale und altersbezogene Unterschiede ausdrücklich vorgesehen.
Auch die Berliner Morgenpost sieht mehr Fragen als Klarheit und spricht von einem „Formelkompromiss“. Der aber habe bei der FDP Signale der Verhandlungsbereitschaft hervorgerufen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Lindner, habe bereits gegenüber dem SWR erklärt, auf der Grundlage dieses Beschlusses könne man zu einer „vernünftigen Lösung der ganzen Geschichte“ kommen. So wie die CDU das jetzt weiterentwickelt habe, gehe es „in eine vernünftige Richtung, über die man sich unterhalten kann - in Hinsicht auf differenziert nach Branche und Region.“
Quellen: Beschlüsse des 24. Parteitages der CDU Deutschlands
Zeit Online vom 14.11.2011
Berliner Morgenpost vom 15.11.2011