Veranstaltung
Kolloquium: Die vollvirtuelle Verhandlung zwischen Übertragungsraum und digitaler Öffentlichkeit
| Titel der Veranstaltung | Kolloquium: Die vollvirtuelle Verhandlung zwischen Übertragungsraum und digitaler Öffentlichkeit |
| Reihe | Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts |
| Veranstalter | Prof. Dr. Philipp Reuß |
| Veranstaltungsart | Kolloquium |
| Kategorie | Forschung |
| Anmeldung erforderlich | Ja |
| Beschreibung | Die teil-digitale Verhandlung nach § 128a ZPO ist seit der Corona-Pandemie zu einem festen Bestandteil des zivilgerichtlichen Verfahrensalltags geworden. Während nach § 128a ZPO die Möglichkeit besteht, dass die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten per Bild- und Tonübertragung an der Verhandlung teilnehmen und nach § 284 Abs. 2 ZPO auch Beweispersonen auf diesem Wege zugeschaltet sowie Beweisgegenstände in Augenschein genommen werden können, müssen auch nach der Reform der Videoverhandlung im Jahr 2024 der Vorsitzende (§ 128a Abs. 5 S. 1 ZPO) sowie die Öffentlichkeit (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG) grundsätzlich weiterhin im Gericht an der Verhandlung teilnehmen. Mit voranschreitender Digitalisierung und verstärkt durch die Corona-Pandemie wird deshalb über eine voll-digitale Verhandlung diskutiert, bei der sämtliche Verfahrensbeteiligten einschließlich der Richterinnen und Richter digital von außerhalb des Gerichts an der Verhandlung teilnehmen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Herausforderung, die Öffentlichkeit bei einer solchen Verfahrensform herzustellen und den im Rechtsstaats- und Demokratieprinzip gem. Art. 20 Abs. 2, 3 GG sowie in Art. 6 Abs. 1 EMRK verankerten und im einfachen Recht in § 169 Abs. 1 S. 1 GVG geregelten Öffentlichkeitsgrundsatz zu wahren. Wie die Öffentlichkeit bei einer voll-digitalen Verhandlung hergestellt werden kann, bildete zugleich einen zentralen Streitpunkt des zurückliegenden Reformverfahrens zur Videoverhandlung in den Jahren 2023 und 2024. Nachdem insbesondere die Aufgabe der Saalöffentlichkeit auf Kritik des Bundesrates (BT-Drs. 20/9877, S. 3) gestoßen war, einigten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss darauf, die voll-digitale Verhandlung gem. § 16 EGZPO zunächst zu erproben und die Öffentlichkeit gemäß § 16 Abs. 4 EGZPO durch Bild- und Tonübertragung in einem sog. Übertragungsraum herzustellen, wobei die nähere Ausgestaltung dieses Raums gem. § 16 Abs. 2 S. 2 EGZPO den Erprobungsverordnungen der Länder überlassen wurde. Gegenstand des Kolloquiums soll insbesondere die Auseinandersetzung mit den rechtlichen und praktischen Fragestellungen bilden, die sich im Rahmen der Erprobung der Übertragungsraumlösung nach § 16 Abs. 4 EGZPO stellen. Dabei soll etwa untersucht werden, wie die Herstellung der Öffentlichkeit im Übertragungsraum praktisch ausgestaltet werden kann und wie sich die Ausübung der Sitzungsgewalt unter den Bedingungen einer voll-digitalen Verhandlung gestaltet. Darüber hinaus soll auch der grundsätzlichen Frage nachgegangen werden, welches Bedürfnis für eine voll-digitale Verhandlung besteht. Dient sie in erster Linie dazu, die Möglichkeiten richterlicher Tätigkeit außerhalb des Gerichtssaals zu erweitern, etwa im Sinne weitergehender Homeoffice-Möglichkeiten, oder kann sie darüber hinaus einen Schritt hin zu einer „echten“ Digitalisierung der Gerichtsöffentlichkeit bilden? Wir freuen uns, mit Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Olaf Weber, Herrn Prof. Dr. Christian Gomille und Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Selk große Expertise aus gerichtlicher, wissenschaftlicher und anwaltlicher Sicht für das Kolloquium gewonnen zu haben. Herr Dr. Olaf Weber ist Vorsitzender Richter am Landgericht Saarbrücken und wird über erste praktische Erfahrungen im Rahmen der Erprobung der voll-digitalen Verhandlung im Saarland, insbesondere aus Massenverfahren, berichten. Das Saarland hat bereits im Dezember 2024 als erstes Bundesland durch den Erlass einer entsprechenden Erprobungsverordnung von der Verordnungsermächtigung des § 16 Abs. 1 S. 1 EGZPO Gebrauch gemacht. Herr Prof. Dr. Christian Gomille begleitet die Entwicklung der digitalen Verhandlung seit vielen Jahren wissenschaftlich in unterschiedlichen Projekten und hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen mit den verfahrensrechtlichen Fragen der Digitalisierung des Zivilprozesses auseinandergesetzt. Im Kolloquium wird er die voll-digitale Verhandlung und die mit ihr verbundene Ausgestaltung der Gerichtsöffentlichkeit aus wissenschaftlicher Perspektive einordnen und insbesondere die rechtlichen Anforderungen und Grenzen des neuen Verhandlungsformats untersuchen. Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Selk wird als erfahrener Prozessanwalt die praktische anwaltliche Perspektive in das Kolloquium einbringen. Er wird von seinen Erfahrungen mit der derzeitigen praktischen Handhabung digitaler Verhandlungen durch die Gerichte berichten und aus anwaltlicher Sicht aufzeigen, welche Bedürfnisse im Hinblick auf die Ausgestaltung eines (voll-)digitalen Verhandlungsformats bestehen und inwieweit aus anwaltlicher Perspektive weiterer Reformbedarf besteht. |
| Zeit | Beginn: 15.01.2027, 17:00 Uhr Ende: 15.01.2027 , 19:30 Uhr |
| Ort |
Juridicum (Platz der Göttinger Sieben 6) Digital |
| Kontakt |
0551-39-27685 philipp.hermann@jura.uni-goettingen.de |
| Externer Link | https://reusz.eu/veranstaltungen |
| Dateianhang |