05/11/2012: Lohnzuschläge für Leiharbeiter in zwei weiteren Branchen
Nachdem die Gewerkschaften IG Metall und IG BCE im Sommer nach Einsatzzeit gestaffelte Branchenzuschläge für Leiharbeitnehmer/innen in der Metall- und Elektroindustrie (siehe 22.05.2012) sowie in der Chemieindustrie (siehe 20.06.2012) hatten aushandeln können, hat die IG Metall einen weiteren kleinen Fortschritt in Richtung Equal Pay für Leiharbeiter/innen erzielt.
Wie aus einer Pressemitteilung der IG Metall hervorgeht, habe die Gewerkschaft in Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) eine Einigung über Zuschläge in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie erzielt. Auch diesmal seien die Zuschläge nach Einsatzzeiten im Kundenbetrieb gestaffelt. Die erste Stufe der Zuschläge in Höhe von fünf bzw. sieben Prozent erhielten Leiharbeitsbeschäftigte, die länger als sechs Wochen im gleichen Betrieb beschäftigt würden. Die weiteren Stufen der Branchenzuschläge gälten für Einsatzzeiten im Kundenbetrieb ab drei, fünf und sieben Monaten. Die höchste Stufe der Branchenzuschläge erfolge nach neun Monaten Einsatzzeit im gleichen Betrieb.
Auch wenn die Leiharbeitnehmer/innen in jetzt vier Branchen mit der höchsten Stufe der Zuschläge immerhin etwa 80 bis 90 Prozent des Einkommens der jeweiligen Stammbelegschaft erzielen können. Vom Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleiche Bezahlung“ sind die Gewerkschaften selbst hier noch weit entfernt, weil die große Mehrzahl der Beschäftigungsverhältnisse bereits vor Erreichen der nötigen Einsatzzeit von neuen Monaten wieder beendet ist.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 67/2012 der IG Metall vom 05.11.2012