17/09/2013:
DGB beschert Leiharbeitern mehr Geld statt Equal Pay
„Gleiches Geld für gleiche Arbeit in der Leiharbeit“ hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in seinem Aufruf zum Tag der Arbeit gefordert. Dies wäre schon in diesem Jahr erreichbar gewesen, wenn die Gewerkschaften alle Tarifverträge in der Leiharbeit zum 31. Oktober 2013 gekündigt und keine weiteren Verträge mehr abgeschlossen hätten. Ab diesem Zeitpunkt hätten für die dann ohne Tarifregelungen dastehende Branche die rechtlichen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegolten. Die besagen – solange zwischen Tarifvertragspartnern keine abweichenden Regelungen vereinbart worden sind –, dass für Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen gelten müssen wie für vergleichbare Beschäftigte der Stammbelegschaft. Leiharbeitende müssen daher zu den gleichen Bedingungen entlohnt und behandelt werden, wie die Kolleg/innen im Einsatzbetrieb.
Die in der DGB Tarifgemeinschaft für Leiharbeit zusammengeschlossenen Gewerkschaften haben indes einen anderen Weg gewählt. Statt die Verträge auslaufen zu lassen und so Equal Pay zu ermöglichen, haben sie seit Mitte März 2013 mit den beiden in der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) zusammengeschlossenen Leiharbeitgeber-Verbänden, den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) über neue Tarifverträge verhandelt. Nach mehren Verhandlungsrunde ist kurz vor der Bundestagswahl eine Einigung zustande gekommen: Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die DGB-Tarifgemeinschaft haben sich auf Lohnsteigerungen und weitere tarifvertragliche Verbesserungen verständigt. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von drei Jahren haben.
Wie FAZ.NET zur Tarifeinigung schreibt, würden die rund 800.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland in den nächsten Jahren fühlbare Einkommenserhöhungen erhalten. Der Mindestlohn für Leiharbeiter werde in den westlichen Bundesländern zum 1. Januar 2014 um 3,8 Prozent und im Osten um 4,8 Prozent angehoben. Beschäftigte in der untersten Entgeltstufe würden dann im Westen einen Stundenlohn von 8,50 Euro und im Osten von 7,80 Euro erhalten. Ab dem 1. April 2015 sollen sich die Mindestlöhne im Westen um weitere 3,5 Prozent auf 8,80 Euro und im Osten um 4,3 Prozent auf 8,20 Euro erhöhen. Zum 1. Juni 2016 sei eine weitere Aufstockung um 2,3 Prozent im Westen und 3,7 Prozent im Osten verabredet.
Der DGB sprach von „relevanten Verbesserungen“. Nach seinen Angaben sei es über die Lohnsteigerungen hinaus auch gelungen, den Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten als Streikbrecher in bestreikten Betrieben zu unterbinden. Zudem habe man die missbrauchsanfälligen Entgeltgruppenbeschreibungen in den untersten Entgeltgruppen EG 1-4 zugunsten der Beschäftigten ändern können.
Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften haben bis zum 15.10. Zeit, über das Verhandlungsergebnis zu entscheiden. Erst wenn sie (und auch die Arbeitgeber) dem Ergebnis zustimmen, ist der Tarifvertrag wirksam. Die Tarifkommission der IG Metall hat bereits angekündigt, dass die Kommissionsmitglieder zunächst die Meinungen in den Bezirken einholen wollen, um dann am 30. September abzustimmen. Mit einer Ablehnung der Vereinbarung ist nicht zu rechnen.
Quellen:
FAZ.NET vom 17.09.2013
DGB Pressemitteilung Nr. 159 vom 17.09.2013