01/01/2014:
In sechs Branchen werden die Mindestlöhne angehoben

Ab heute gelten in drei Branchen höhere allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Zum 01.01.2014 sollen auch die Mindestlöhne im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk und in der Leiharbeit angehoben werden, allerdings muss hier noch die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden. Teils sind die Anhebungen beträchtlich, teils sind sie so gering, dass sie die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht oder kaum ausgleichen.

- Aus- und Weiterbildung:
Zum 1. Januar 2014 werden die Mindestlöhne für die ca. 26.000 Beschäftigten der beruflichen Aus- und Weiterbildung angehoben. Im Westen (einschl. Berlin) steigen sie von 12,60 auf 13,00 Euro (+3,2%), im Osten von 11,25 auf 11,65 Euro (+3,6%).

-Baugewerbe:
Für die 578.000 Beschäftigten im Baugewerbe steigt der Mindestlohn im Westen (einschl. Berlin) von 11,05 auf 11,10 Euro (+0,5%) (Werker) bzw. von 13,70 (Berlin: 13,55) auf 13,95 Euro (Berlin: 13,80) (+1,8%) (Fachwerker). Im Osten steigt er für alle Beschäftigten von 10,25 auf 10,50 Euro (+2,4%).

- Gebäudereinigung:
In der Gebäudereinigung (über 900.000 Beschäftigte) steigt der Mindestlohn im Bereich der Innen- und Unterhaltreinigungsarbeiten im Westen (einschl. Berlin) von 9,00 auf 9,31 Euro (+3,4%). Im Osten steigt er von 7,56 auf 7,96 Euro (+5,3%). Im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung steigt der Mindestlohn im Westen (einschl. Berlin) von 11,33 auf 12,33 Euro (+8,8%). Im Osten steigt er von 9,00 auf 10,31 Euro (+14,4%).

- Elektrohandwerk:
Für die rund 230.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk soll die tarifliche Lohnuntergrenze in den alten Bundesländern von 9,90 auf 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin von 8,85 auf 9,10 Euro pro Stunde steigen. Hier muss noch die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden. Das Lohnplus gegenüber 2013 betrüge damit im Westen geringe 1,0 Prozent, was einem Reallohnverlust gleichkäme. Im Osten und Berlin stiegen die Mindestlöhne um 2,8 Prozent.

- Dachdeckerhandwerk:
Im Dachdeckerhandwerk (ca. 71.000 Arbeitnehmer) soll der tarifliche Mindestlohn zum 01.01.2014 bundesweit von 11,20 auf 11,55 Euro (+3,1%) angehoben werden. Auch hier muss noch die Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden.

- Leiharbeit:
Vorbehaltlich der Allgemeinverbindlicherklärung durch das Bundesarbeitsministerium wird der Mindestlohn auch für die knapp 900.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche angehoben. Im Westen wird er von 8,19 auf 8,50 Euro (+3,8%), im Osten (einschl. Berlin) von 7,50 auf 7,86 Euro (+4,8%) steigen.

Allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne auf Basis des Entsendegesetzes gibt es zudem in den Branchen Abfallwirtschaft, Bergbauspezialarbeiten, Friseurhandwerk, Gerüstbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sowie Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dort erfolgen Anhebungen der Mindestlöhne entweder zu einem späteren Zeitpunkt oder es sind bis zum Auslaufen der Mindestlohnverordnungen keine weiteren Anhebungen vereinbart worden bzw. die Mindestlohnverordnungen sind bereits ausgelaufen und die neuerlichen Anträge auf Allgemeinverbindlichkeit befinden sich noch in rechtlicher Prüfung.

Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zufolge hat die Niedriglohnschwelle im Jahr 2011 in Westdeutschland bei 9,55 Euro und in Ostdeutschland bei 7,11 Euro pro Stunde (brutto) gelegen (siehe 24.06.2013). Daran gemessen sind die Branchenmindestlöhne für Leiharbeiter und Gebäudereiniger in den westdeutschen Bundesländern auch weiterhin Niedriglöhne.

Quellen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Stand 13. Dez. 2013).


WSI-Tarifarchiv: Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (Stand Dezember 2013).