Fachstudium 42 C mit dem Studienschwerpunkt "Islamisches Recht"

Es müssen folgende Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 10 C erfolgreich absolviert werden:

  • M.Ara.01: Textlektüre und Diskussion für Fortgeschrittene (6 C, 4 Semesterwochenstunden)
  • M.Ara.02: Master Kolloquium (4 C, 1 SWS)


Weiterhin müssen folgende Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 32 C erfolgreich absolviert werden:

  • B.RW.1220: Internationaler Menschenrechtsschutz (6 C, 2 SWS)
  • B.RW.1416: Allgemeine Staatslehre (4 C, 2 SWS)
  • M.Ara.05a: Religion des Islams (6 C, 2 SWS)
  • M.Ara.07a: Islamisches Recht (6 C, 2 SWS)
  • M.Ara.08-1: Fachsprache / Rechtssprache I (6 C, 2 SWS)
  • M.Ara.08-2: Fachsprache / Rechtssprache II (4 C, 2 SWS)


Zusätzlich haben Studierende ein zulässiges fachexternes Modulpaket im Umfang von 36 C oder zwei zulässige fachexterne Modulpakete im Umfang von jeweils 18 C erfolgreich zu absolvieren.

Im Professionalisierungsbereich müssen Module im Umfang von 12 C aus dem zulässigen Angebot an Schlüsselkompetenzen erfolgreich absolviert werden.

Durch die erfolgreiche Anfertigung der Masterarbeit werden 30 C erworben.

Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte direkt an die Master-Koordination der Philosophischen Fakultät.