Bewerbungsunterlagen
Der Zulassungsantrag für das Sommersemester muss schriftlich bis zum 15.03. im Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden, der Zulassungsantrag für das Wintersemester bis zum 15.09.
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen (§ 4 Zugangsordnung):
a) Studiennachweise und Zeugnisse in beglaubigter Ablichtung zum Nachweis der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen
b) eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber einen Promotionsstudiengang oder ein Promotionsverfahren bislang erfolgreich oder nicht beendet hat oder voraussichtlich noch beenden wird
c) ein in deutscher oder englischer Sprache abgefasster Lebenslauf, der über Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit und wissenschaftlichen Bildungsgang der Antragstellerin oder des Antragstellers Auskunft gibt,
d) ein Exposé mit Angaben über Thema, Forschungsproblem, Stand der Forschung, Forschungsziel und das methodische Vorgehen sowie einen Arbeitsplan,
e) eine positive Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers zu dem vorgelegten Exposé,
f) eine Erklärung, dass sie oder er die Dissertation der Bewerberin oder des Bewerbers betreut (Betreuungszusage)
g) sowie ein Nachweis deutscher oder englischer Sprachkenntnisse (für Bildungsausländer)