Der Graduiertenausschuss

Der Graduiertenausschuss ist zuständig für die Organisation und Qualitätssicherung der Prüfungen und zur Wahrnehmung aller durch die Promotionsordnung der GFA zugewiesenen Aufgaben.

Der Graduiertenausschuss besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern:

  • den Studiendekaninnen oder Studiendekanen der beiden Fakultäten,
  • zwei Mitgliedern der Hochschullehrergruppe,
  • zwei promovierten Mitgliedern der Mitarbeitergruppe,
  • zwei Doktorandinnen oder Doktoranden.

Wenigstens ein Mitglied der Hochschullehrergruppe soll zugleich dem Vorstand der GFA angehören. Für jedes Mitglied des Ausschusses ist eine Stellvertretung zu benennen. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr.

Studiendekan*innen
Forst
Prof. Dr. Dirk Jaeger
Agrar
Prof. Dr. Andreas von Tiedemann
HochschullehrergruppeStellvertreter*innen
Forst
Prof. Dr. Dirk Hölscher Prof. Dr. Kai Zhang
Agrar
Prof. Dr. Daniel Mörlein Prof. Dr.-Ing. Frank Beneke
MitarbeitergruppeStellvertreter*innen
Forst
Dr. Jens Dyckmans Dr. Katrin Meyer
Agrar
Dr. Marcel Naumann Dr. Annette Pfordt
StudierendengruppeStellvertreter*innen
Forst
Henning Dirks Julia Klenke
Agrar
Sergej Schwab Marco Petzsch