Zugelassene Hilfsmittel für Klausuren
Ab dem 1. November 2017 gelten für alle Klausuren (B.Sc. und M.Sc.), die an der Abteilung für deutsche und internationale Besteuerung geschrieben werden, geänderte Bedingungen für die Bearbeitung von Gesetzesmaterialien. Markierungen, Hervorhebungen, Beschriftungen sowie andere Bearbeitungen der zulässigen Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Auch Griffregister sind nicht gestattet. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Benutzung von Gesetzesmaterialien für Kreditpunkteklausuren.