FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen und Verweise zu näheren Ausführungen auf unserer Seite.

Die Angaben auf dieser Seite werden regelmäßig ergänzt, wenn neue Fragen aufkommen.



1. Allgemein
1.1. Zusammensetzung
1.2. Teilnahmevoraussetzungen
1.3. Neuigkeiten
1.4. Beratung
1.5. Termine
1.6. Räume
2. Examenskurs
2.1. Wahl des Repetitoriums
2.2. Inhalte des Examenskurses
2.3. Dozenten
2.4. Einstieg im Sommersemester
3. Klausurenkurs
3.1. Regeln
3.2. Einstiegszeitpunkt
3.3. Abgabemodalitäten
3.4. Verspätete Abgabe - Ausnahmen
3.5. Verschwundene Klausur/Votum
3.6. Probeexamen
3.7. Selbst korrigieren
4. Sonstiges
4.1. Meldung zum Examen und Fragen zum eigentlichen Durchgang
4.2. Fragen zur Schwerpunktbereichsprüfung
4.3. Andere Fragen, Beschwerden, Anregungen


1. Allgemein


1.1. "Woraus setzt sich der Göttinger Examenskurs zusammen?"
Der Examenskurs besteht aus dem eigentlichen Kurs mitsamt den Blockseminaren zu den Nebengebieten, dem Klausurenkurs, dem Klausurtraining, der Veranstaltung zu Klausurtechnik und Klausurtaktik sowie der Veranstaltung "Wege zum Examen". Ein Angebot an Sonderveranstaltungen wie bereits zum Urteil des NPD-Verbotsverfahrens vom 17.01.2017 wird stetig ausgebaut.


1.2. "Wie kann ich am Examenskurs und am Klausurenkurs teilnehmen?"
Sie können als Studierender der Fakultät formlos an allen Veranstaltungen des Examenskurses teilnehmen und durch den modularen Aufbau frei wählen, an welchen Veranstaltungen und Terminen Sie teilnehmen. Eine Anwesenheitspflicht besteht bislang nicht. Kosten bestehen nur in Form von Verwaltungsgebühren oder möglicher Studiengebühren. Um auf die zur Verfügung gestellten Materialien zugreifen zu können, sollten Sie sich in der entsprechenden Stud.IP-Veranstaltung eintragen.


1.3. "Wie erfahre ich von Neuigkeiten und Terminänderungen?"
Wichtige Informationen werden über den Verteiler, StudIP und diese Seite mitgeteilt. Der facebook-Auftritt wird in Kürze wieder eröffnet.


1.4. Ich brauche einen Rat für meine Examensvorbereitung.
Die Examenskoordination bietet gerne Beratungen bei Gesprächsbedarf zur Examensvorbereitung, der Wahl des Repetitoriums, zum Klausurenschreiben und anderen Themen an. Mehr dazu hier. Allgemeine Informationen erhalten Sie auch in der Veranstaltung "Wege zum Examen" und dem Lerngruppenspeeddating des Fachschaftsrats.


1.5. Wo erhalte ich Einsicht in die Termine?
Sämtliche Termine erfahren Sie in den Übersichten, die wir auf dieser Seite zur Verfügung stehen und im UniVZ. Achten Sie auf mögliche Termin- und Raumänderungen.


1.6. Ein Raum ist ungeeignet für eine Veranstaltung!
Uns ist bewusst, dass Hörsäle keine optimalen Bedinungen für die Arbeit mit größeren Gesetzessammlungen bieten und den Eindruck eines "Frontalunterrichts" begünstigen. Auch ein Raumwechsel zwischen zwei Veranstaltungen soll grds. vermieden werden. Aber auch wenn stets versucht wird, passende (Seminar-)räume sowohl für die Examenskurse als auch für die präsente Bearbeitung der Klausuren vor Ort zu beantragen, kann nicht garantiert werden, dass diese auch von der Raumverwaltung so genehmigt werden, da Raummangel herrscht und der Examenskurs leider keinen absoluten Vorrang besitzt.
Beachten Sie bitte, dass gerade die Examenskurse zu Beginn der Semester in aller Regel eine deutlich erhöhte Teilnehmerzahl aufweisen, die sich in den ersten Wochen auf ein normales Niveau senkt.


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2. Examenskurs


2.1. Ich kann mich nicht zwischen dem Examenskurs und einem kommerziellen Repetitor entscheiden.
Die Frage, ob Sie den universitären Examenskurs oder einen privaten Repetitor wählen sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt unter anderem darauf an, ob Sie mit den Dozenten, Materialien und Zeitplänen arbeiten wollen, die Ihnen jeweils vorgegeben werden. In jedem Fall sollte das Angebot des Probehörens wahrgenommen werden. Bei Unsicherheiten sind wir für Sie da (s.o.).


2.2. Welches Wissen wird im Examenskurs vermittelt?
Im Examenskurs und dem zugehörigen jährlich stattfindenden Klausurtraining werden neben materiellem Wissen auch die wichtigen Fähigkeiten, wie mögliche Herangehensweisen an die fünfstündige Examensklausur vermittelt. Eine Liste des Stoffs und der Inhalte finden Sie auf der Startseite und hier


2.3. Wer sind die Dozenten des Examenskurses?
Die Dozentinnen und Dozenten des Examenskurses wie auch des Klausurenkurses sind in aller Regel Professoren und Lehrstuhlvertreter, die selbst als Klausursteller und Prüfer am Examen mitwirken. Die Dozenten wechseln regelmäßig.


2.4. Der Examenskurs beginnt im Wintersemester, kann ich trotzdem im Sommersemester einsteigen?
Der modulare Aufbau ermöglicht auch einen Einstieg im Sommersemester ohne große Schwierigkeiten. Es werden aber einige Grundlagen allgemeiner Teile oder des Prozessrechts vorausgesetzt. Hier muss dann entweder mit mäßigem Aufwand vorgearbeitet werden oder bereits ein gewisser Kenntnisstand aus dem Hauptstudium mitbgebracht werden.


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3. Klausurenkurs


3.1. Welche Regeln sind zu beachten?
Die Teilnehmer können selbst auswählen, welche Klausuren sie schreiben, ob sie präsent schreiben und welche Hilfsmittel sie verwenden. Es ist stets auf gegenseitige Rücksicht zu achten. Die Räume müssen rechtzeitig verlassen werden und den Anweisungen der Aufsichten und Koordination ist folgezuleisten. Wiederholtes störendes Verhalten kann zum zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss aus Klausurenkurs und Examenskurs führen.
Einen Überblick über die Regeln, insbesondere über die Formvorgaben finden Sie hier.


3.2. Wann soll ich in den Klausurenkurs einsteigen?
Da die Klausuren inhaltlich komplett unabhängig vom Kenntnisstand der Teilnehmenden des Examenskurses sind, stellt sich vielen die Frage nach dem richtigen Einstiegszeitpunkt. In jedem Fall empfehlen wir dringend eine möglichst frühe Teilnahme, ggf. auch in Form des Verfassens einer Lösungsskizze. Da es sich um Übungsklausuren handelt, sollten Sie schlechte Bewertungen nicht abschrecken. Versuchen Sie, die Klausuren so umfassend wie zu lösen und dabei zunächst an Ihrem Aufbau zu arbeiten. Die Arbeit mit Hilfsmitteln (Schemata, Definitionen) ist nicht von vornherein verboten (wohl aber die komplette Übernahme ganzer fremder Textpassagen!) und kann grds. dabei helfen, eine Klausur weiterbearbeiten zu können. Sie sollten aber stets versuchen, die Klausur eigenständig zu lösen und mit sich ehrlich bleiben. Im Übrigen ist es kein Beinbruch, nicht jede Klausur lösen und abgeben zu können: Es geht bei der Teilnahme am Klausurenkurs besonders um die Routine der Klausurbearbeitung, um Problembewusstsein, Strukturiereung und Zeitmanagement.


3.3. Was gilt für die Abgabe?
Die Abgabemodalitäten erfahren Sie hier. Achten Sie vor allem auf Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Abgabe. Tackern Sie Ihre Klausur bitte selbst, wenn nötig doppelt.


3.4. Ich kann diesen Samstag/samstags nicht mitschreiben. Kann die Klausur trotzdem korrigiert werden?
Die Möglichkeit der späteren Abgabe wird u.U. bei wichtigen kollidierenden Veranstaltungen oder anderen Terminen gewährt. Urlaub gehört ausdrücklich nicht dazu. Zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Beantragens einer verspäteten Abgabe hier.
In speziellen Fällen kommt eine verspätete Abgabe in Betracht. Darunter fällt die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Studium und die Förderung des Studiums von Menschen mit Behinderungen. Zu Ausnahmegründen im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Studium gehören vor allem Schwierigkeiten der Betreuung an den Schreibterminen und ein Standort der Familie außerhalb Göttingens. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an die Koordination.


3.5. Meine Klausur oder das Votum dazu sind verschwunden, was nun?
Leider kommen regelmäßig Klausuren nach der Rückgabe abhanden, da die Klausuren aus dem Schrank im Juridicum entweder unerlaubt mitgenommen werden oder aber durch Unachtsamkeit anderer Abholender verschwinden. Auf Antrag versuchen wir, Ihnen das Votum der betroffenen Klausur zur Verfügung zu stellen. Mehr dazu hier. Versuchen Sie, Ihre Klausuren stets im Rahmen der Besprechung abzuholen.


3.6. Wie funktioniert das Probeexamen? Muss ich alle Klausuren mitschreiben?
Im halbjährlichen Probeexamen werden in zwei Wochen sechs Klausuren geschrieben. Die Anzahl der Klausuren kann jeder Teilnehmer für sich entscheiden. Für die verspätete Abgabe gilt, dass die Klausur am nächsten Werktag abgegeben werden muss. Mehr zum Probeexamen hier.


3.7. Ich habe mein Examen abgeschlossen und möchte nun gerne selbst korrigieren
Gute Korrektorinnen und Korrektoren werden immer gesucht und wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Mehr dazu in der Ausschreibung auf unserer Startseite.


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4. Sonstiges


4.1. Wann muss ich mich zum Examen anmelden? Wie läuft das Examen konkret ab? Was darf ich für Hilfsmittel benutzen?
In organisatorischen Fragen, die das Examen selbst und nicht die Examensvorbereitung betreffen, sollten Sie sich direkt an das Prüfungsamt wenden. Nur dort erhalten Sie verbindlich Auskunft. Auf der Website finden Sie viele Informationen zur ersten Prüfung.


4.2. Ich habe Fragen zum Schwerpunkt.
Hier kann Ihnen eventuell das Studienbüro weiterhelfen.


4.3. Ich habe eine Frage/Beschwerde/Anregung, die hier nicht erwähnt wird.
Wenden Sie sich gerne per Mail an uns. Beachten Sie aber, dass die Koordination für die inhaltliche Ausgestaltung nicht zuständig ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie sich direkt an den Lehrstuhl, in wichtigen Fällen an die Studierendenvertretungen wenden.


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