Antrag auf Zulassung zur Promotion
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion, in dessen Rahmen auch die Dissertation eingereicht wird, erfolgt über das Online-Formular "Promotionsprüfungsantrag“.
Sie finden den Antrag auch in eCampus unter: „weitere Dienste\Formulare\Promotionsformulare\Promotionsprüfungsantrag“.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Dissertation (PDF) [nur digital einzureichen]
- Studienzeitbescheinigung (über eCampus erstellbar)
- Etwaige Publikationen, die im Zusammenhang mit der Dissertation stehen (bitte unter dem Punkt „Dokumente“, „weitere Dokumente (optional)“ hochladen
- Falls Sie in einem der modularisierten Promotionsstudiengänge oder im Promotionsprogramm „Behavior and Cognition“ eingeschrieben sind: Leistungsnachweise
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart 0) [Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz ans Prüfungsamt gesendet; geben Sie daher bei der Beantragung die Adresse des Prüfungsamts an.]
- Lebenslauf
- Im Antrag sind für Ihre Prüfungskommission mindestens drei Mitglieder vorzuschlagen: Erstgutachter*in, Zweitgutachter*in, weitere*r Prüfer*in. Besprechen Sie daher bitte vor Antragstellung mit Ihrer Erstbetreuung die Zusammensetzung der Prüfungskommission und welches der Mitglieder den Vorsitz übernehmen soll.
Beachten Sie hierbei, dass „nur“ promovierte Personen nicht prüfungsberechtigt sind, auch wenn sie Mitglied im Betreuungsausschuss sind. Sie können daher nicht in der Prüfungskommission mitwirken. Sollte dies gewünscht sein, bedarf es eines über das Prüfungsamt an die Promotionskommission gerichteten formlosen begründeten Antrags der Erstbetreuung auf Erteilung einer Einzelprüfungsberechtigung sowie der Zustimmung des Vorstands der das Fachgebiet tragenden Einrichtung.
- Übrigens gilt der*die Protokollant*in einer Disputation nicht als Mitglied der Prüfungskommission und ist daher im Promotionsprüfungsantrag nicht mit anzugeben.