International anerkannte Tests
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen. Ausreichende Englischkenntnisse sind durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test nachzuweisen. (siehe untenstehende Liste) Das erfolgreiche Absolvieren des Tests darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zulassung zum Master-Studiengang zurückliegen.
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache ist bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09. bei Einschreibungen für ein Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.
Mindestleistungen in einem international anerkannten Test:
a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® III;
b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau C1;
c) Cambridge English Scale: mind. 180 Punkte;
d) „International English Language Testing System” (IELTS Academic): mind. Band 7;
e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 100 Punkte;
f) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 76 Punkte;
g) erfolgreicher Abschluss eines Studiengangs, bei dem Englischkenntnisse auf dem GeR Niveau C1 oder höher als akkreditiertes Kompetenzziel festgeschrieben sind.