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Betriebspraktikum im B.Sc.-Studiengang Forstwissenschaften und Waldökologie


Das Betriebspraktikum im Bachelor-Studium soll den Studierenden ermöglichen, Einblicke in alle Tätigkeitsbereiche eines Forstbetriebes zu bekommen. Über die tägliche Mitarbeit werden sowohl praktische Fähigkeiten erworben, als auch Verständnis für die Aufgaben, Möglichkeiten und Restriktionen solcher Betriebe entwickelt.

Allgemein

Die Dauer des Praktikums beträgt drei Monate. Im Regelfall wird dieses Praktikum im fünften Fachsemester von September bis November abgeleistet. Die Prüfungsleistung erfolgt über einen Praktikumsnachweis seitens des Praktikumsbetriebes sowie das Abfassen eines Praktikumsberichts. Nähere Informationen und Regularien sind der Praktikumsordnung (Anlage III der Prüfungsordnung) festgehalten.


Ausbildende Stellen

Ausbildende Stellen für das Praktikum können sein:

  • Forstbetriebe aller Waldbesitzarten, die von einer Person mit forstlichem Fachhochschul oder Universitätsabschluss geleitet werden, und die im Rahmen der ständig anfallenden Betriebsaufgaben eine vielseitige Ausbildung der Praktikanten und Praktikantinnen sichern,
  • forstbetriebliche Zusammenschlüsse und Dienstleistungsbetriebe, die die gesamte Breite forstlicher Betriebsmaßnahmen organisieren und durchführen oder
  • andere Betriebe, in denen die Ziele des Praktikums erreicht werden können.
  • Das Praktikum ist bei einem Betrieb abzuleisten. Es kann im In- oder Ausland durchgeführt werden.


Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung umfasst zum einen den Nachweis der ausbildenden Stelle über die Zeitdauer des Praktikums und den hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Es wird empfohlen, den Nachweis nach dem Muster in der Praktikumsordnung (Anhang 2 der Anlage III der Prüfungsordnung) zu verwenden. Als weiterer Nachweis dient ein über den gesamten Praktikumszeitraum von der Praktikantin oder der Praktikant geführter Praktikumsbericht mit Deckblatt, Betriebsbeschreibung und Erfahrungsbericht. Dieser Bericht ist unbenotet. Zu weiteren Einzelheiten zum Praktikumsnachweis und –bericht werden Sie entsprechend informiert.


FAQ

Wer sein Berufspraktikum in einer deutschen Landesforstverwaltung machen möchte, findet die Forstverwaltungen der Länder über die Internet-Seite: forstwirtschaft-in-deutschland.de. In der Regel sind die Forstämter vor Ort der richtige Ansprechpartner.
Andere mögliche Praktikumsbetriebe finden Sie z.B. über die Seite des Deutschen Forstwirtschaftsrats.
Wenn Sie unsicher bei der Wahl des Praktikumsbetriebes sind, kontaktieren Sie bitte die Praktikumsbeauftragte der Fakultät.
Da sich das Praktikum vorwiegend im Wald/Forstrevier abspielt und Sie auch eigenständig Aufgaben übernehmen, ist ein Auto unabdingbar. Falls Sie kein eigenes besitzen, borgen Sie sich eins von Freunden oder Verwandten bzw. absolvieren Sie das Praktikum mit einer/einem Kommiliton*in mit Auto im Doppelpack. Ohne Auto wird es sehr schwierig, ein Praktikum in einem Forstbetrieb zu machen.

Je nachdem ob Sie im Betrieb auch für die Holzernte eingesetzt werden, benötigen Sie zudem für diese Arbeit eine Schutzausrüstung bestehend aus einem Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Sicherheitsschuhen, einer Schnittschutzhose und Handschuhen. Einige Betriebe stellen geeignete Ausrüstung bereit. Falls das nicht der Fall ist, klären Sie bitte mit Ihrem Praktikumsbetrieb, was genau Sie benötigen. Von den Landesforstverwaltungen gibt es in der Regel einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten. Dazu muss die Schutzkleidung jedoch bestimmten sicherheitstechnischen Normen entsprechen!
In vielen Fällen verlangt der Praktikumsbetrieb ein hausärztliches Gesundheitszeugnis, das die allgemeine gesundheitliche Eignung bestätigt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Da das Praktikum ein Bestandteil des Studiums ist, bleibt in dieser Zeit Ihr studentischer Krankenversicherungsschutz bestehen. Für die Unfallversicherung ist es wichtig, einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Auf diese Weise sind Sie als Betriebsangehöriger über den Praktikumsbetrieb versichert.
Bitte prüfen Sie auch, wie Sie haftpflichtversichert sind (d.h., wer für Schäden an Dritten im Praktikum aufkommt). Entweder sind Sie über den Praktikumsbetrieb versichert oder - wenn dies nicht möglich ist - schließen Sie bitte eine eigene Haftpflichtversicherung ab.
Je nach Absprache kann für das Praktikum eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Praktikantinnen und Praktikanten in einigen kommunalen oder privaten Forstbetreiben und in niedersächsischen Forstämtern bekamen in der Vergangenheit einen solchen finanziellen Ausgleich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob es diese Möglichkeit in Ihrem Praktikumsbetrieb gibt.
Als Praktikum im Rahmen des Studiums besteht für Praktikanten kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Nein, das ist nicht vorgesehen. Beim Berufspraktikum geht es darum, nach einer Einarbeitungszeit vertieft in den Betriebsablauf einzusteigen und eigenverantwortlich und selbständig kleinere Projekte zu übernehmen. Dies ist nur möglich, wenn Sie längere Zeit im Betrieb arbeiten. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Umständen möglich (z. B. längere Abwesenheit wegen Krankheit, Abbruch des Praktikums).
Nein. Beim Berufspraktikum sollen Sie Ihr bereits erworbenes Fachwissen aus dem Studium praktisch anwenden. Deshalb wurde als Praktikumszeitraum auch das 5. Fachsemester ausgewählt – dann haben Sie bereits ein Großteil des Studiums schon hinter sich und sich entsprechendes Wissen angeeignet. Nur Studierende, die eine Ausbildung als Forstwirt*in erfolgreich abgeschlossen haben, können sich vom Praktikum befreien lassen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Praktikum in einem Forstbetrieb abzuleisten, insbesondere dann, wenn Sie später den Anwärterdienst bzw. das Referendariat machen und in der Forstverwaltung arbeiten möchten. Praktikumsstellen in Nationalpark, Naturschutz, Umweltpädagogik, Holzindustrie o.ä. sind ggf. auch möglich – bitte sprechen Sie es mit der Praktikumsbeauftragten rechtzeitig vor Praktikumsbeginn ab!
Nein, das ist nicht möglich, da Sie im Berufspraktikum betriebspraktische Erfahrungen in der Forstwirtschaft machen sollen. Praktika in wissenschaftlichen Einrichtungen können Sie entweder als freiwilliges Zusatzpraktikum oder später im Masterstudium als Wahlmodul absolvieren.
Im 3. Semester (Nov./Dez.) findet eine Informationsveranstaltung zur Organisation des Berufspraktikums statt. Studierende des 3. Fachsemesters werden dazu direkt eingeladen. Dort werden alle Fragen rund um das Betriebspraktikum beantwortet.