Prüfungstermine
Prüfungen werden an unserer Fakultät in der Regel 2x im Jahr - 1x im Winter-Semester und 1x im Sommer-Semester, im Anschluss an die Vorlesungszeit - angeboten.
Sie können die aktuellen Prüfungstermine am schnellsten in EXA unter der jeweiligen Veranstaltung einsehen.
Eine Übersicht der bereits ins FlexNow übertragenen Termine bekommen Sie über das FlexNow Statistikportal.
An-/Abmeldung zu Prüfungen
Die Anmeldung für die Prüfungen erfolgt über das Prüfungs-Verwaltungs-System FlexNow. Es bietet Studierenden unabhängig von ihrem Aufenthaltsort die folgenden Funktionen:
- An- und Abmeldung zu Prüfungen
- Prüfungsergebnisse einsehen (Studierendendaten)
- Datenblatt-Selbstausdruck (Studierendendaten)
- Statistiken / Prüfungstermine
- Infos für Studierende (Hinweise zur FlexNow-Bedienung)
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen in der Mail von Frau Koç vor jeder Prüfungsphase!
Prüfungstermine
Prüfungstyp |
Anmeldung |
Abmeldung |
Klausur |
bis 7 Tage vorher |
bis 24 Stunden vorher |
Mündliche Prüfung |
bis 7 Tage vorher |
bis 5 Tage vorher |
Referat/Präsentation, Hausarbeit, Protokoll |
taggleich |
taggleich |
Prüfungseinsicht
Nach Bekanntgabe der Noten haben Sie die Möglichkeit der Prüfungseinsicht. Die Fakultät arbeitet gerade (Stand Dezember 2024) an einer Seite mit Kontaktpersonen für alle Abteilungen, um Ihnen die erste Kontaktaufnahme so einfach wie möglich zu gestalten. Die Seite soll vor der Prüfungsphase des Wintersemester 2024/2025 online gestellt werden.
FAQ
Bin ich zu einer Prüfung angemeldet?
Ob Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, können Sie in FlexNow überprüfen. In der Rubrik "Meine Prüfungen" sehen Sie in der Box "Aktuelle Prüfungen" Ihre aktuellen Anmeldungen.
Während der Abmeldephase können Sie sich an dieser Stelle auch gegebenenfalls direkt abmelden.
Außerdem erhalten Sie nach jeder erfolgreichen Anmeldung stets eine E-Mail als Anmeldebestätigung an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Bewahren Sie diese bitte bis zur Prüfung auf.
Wann kann ich mich zu Prüfungen an- bzw. abmelden?
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen in der Mail von Frau Koc vor jeder Prüfungsphase!
Prüfungstermine
Prüfungstermine und Fristen
Fristen für Anmeldung und Abmeldung
Prüfungstyp |
Anmeldung |
Abmeldung |
Klausur |
bis 7 Tage vorher |
bis 24 Stunden vorher |
Mündliche Prüfung |
bis 7 Tage vorher |
bis 5 Tage vorher |
Referat/Präsentation, Hausarbeit, Protokoll |
taggleich |
taggleich |
Ohne fristgerechte Anmeldung zu den Prüfungen ist keine Prüfungsteilnahme möglich!
Wie beantrage ich einen Sonderprüfungstermin?
Die Fakultät möchte Ihnen gerne helfen, Ihr Studium so schnell wie möglich zu absolvieren. Neben den zwei Prüfungsangeboten im Jahr können auf Antrag in besonderen Härtefällen Sonderprüfungstermine vom Studiendekan genehmigt werden.
Typische Härtefälle:
Bei einem bevorstehenden Wechsel vom B.Sc.- ins M.Sc.-Studium können die Zulassungsbedingungen nur noch mit Hilfe eines Sonderprüfungstermins erreicht werden.
Ein Studienabschluss würde sich ohne Sonderprüfungstermin um ein Semester verzögern. Es können nur Anträge auf Sonderprüfungstermine gestellt werden, wenn
max. 2 offene Prüfungsleistungen bestehen. Sollten Ihnen insgesamt mehr als 2 Prüfungsleistungen fehlen, dann können Sie keine Anträge auf Sonderprüfungstermine stellen.
Wie wird ein Sonderprüfungstermin beantragt?
- Kontaktieren Sie bitte den Prüfer und klären Sie, ob dieser grundsätzlich bereit ist, einen Sondertermin anzubieten.
- Wenn dies der Fall ist, vereinbaren Sie mit dem Prüfer einen vorläufigen Termin (Datum, Uhrzeit, Ort, Art der Prüfung -mündlich oder schriftlich-, Name des Prüfenden).
- Stellen Sie formlos einen Antrag auf Genehmigung des Sonderprüfungstermins an den Studiendekan. Schreiben Sie dazu eine E-Mail mit den oben genannten Prüfungsdetails an Frau Koç.
Sie bekommen per E-Mail Nachricht, ob der Studiendekan Ihren Antrag genehmigt hat und werden in diesem Fall vom Prüfungsamt im FlexNow angemeldet.
Hinweis: Die zeitliche Belastung der Prüfenden im Zusammenhang mit Sonderprüfungen ist erheblich, weswegen dies nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Sie können die Bereitschaft der Prüfenden fördern, wenn Sie kurzfristige Absagen bei mündlichen Prüfungen vermeiden!
Wo und in welcher Frist muss ich Atteste einreichen?
Besonders wichtig!!!
Atteste müssen unverzüglich (i.d.R. innerhalb von drei Tagen) an das Prüfungsamt (Büsgenweg 5, 37077 GÖTTINGEN) geschickt werden und folgende Angaben enthalten:
- Matrikelnummer
- Veranstaltungsname
- Prüfungsdatum
Atteste ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie:
Die Universität kann für Studierende Krankmeldungen NICHT digital abrufen. Sie können beim Arztbesuch den "Papierausdruuck für die eigenen Unterlagen" anfordern und diesen über das Lucom-Formular hochladen (die obere Hälfte, die untere Hälfte mit den Diagnose sollte abgedeckt bzw. abgeschnitten sein).
Ohne fristgerechte Anmeldung zu den Prüfungen ist keine Prüfungsteilnahme möglich!
Wie und wo kann ich meine Adresse ändern?
Die Adressänderung gehört zu den
Selbstbedienungsfunktionen für Studierende. Dazu benötigen Sie Ihre Matrikelnummer und die mit der Chipkarte erhaltenen PIN/TAN-Listen der Studienzentrale.
Was ist ein Nachteilsausgleich und wie kann ich ihn beantragen?
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.
Mehr Infos finden Sie
hier.
Bei Bedarf sprechen Sie die Studienberatung bzw. das Prüfungsamt in der Fakultät an.