Studierendenmobilität Outgoing - Erasmus+ (KA 131) (2021-2027)

Für interessierte Studierende

  • Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität gibt einen Überblick über Ihre Erasmus+ Studienmöglichkeiten. Das Handout unterstützt Sie bei der Recherche.
  • Erasmus+ KA 131 Programmländer

    • Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
    • Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
    • Assoziierte Partner der EU: Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei

  • Auch die Internetseiten Ihrer Fakultäten und Seminare liefern wichtige Informationen. Lesen Sie diese Seiten vor einer Bewerbung aufmerksam durch. Hier geht es zu den Kontaktdaten der Programmbeauftragten inklusive Webseiten.

    Die Erasmus+ Förderung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

    • Teilnahme an dem strukturierten Mobilitätsprogramm + Studienplatz + Status „Erasmus+ Studierende*r“
    • Finanzielle Förderung in Form eines Mobilitätszuschusses (finanzierter Aufenthaltszeitraum)
    • Zero Grant Förderung (nicht finanzierter akademischer Aufenthaltszeitraum)

    Der Mobilitätszuschuss, d. h. die finanzielle Förderung, ist keine Vollförderung des Aufenthalts und hängt von der Mittelverfügbarkeit ab, welche vom jährlichen Budget (Drittmittel) sowie

    • der Anzahl der erfolgreichen Nominierungen,
    • der Verteilung der Nominierten auf die Länderkategorien,
    • der Dauer der Aufenthalte und
    • der Anzahl der beantragten Top ups (Social Top up, Green Travel bzw. umweltfreundliches Reisen)
    abhängig ist.

    Der Förderzeitraum und die maximale Förderdauer eines ein- oder zweisemestrigen Aufenthaltes variiert je nach Projekt bzw. bewilligtem Budget.

    Zwischen Aufenthalts- und Förderzeitraum gibt es i. d. R. eine Differenz, die sogenannten „Zero Grant“ Tage.

    Grundsätzliche Hinweise zu Änderungen an einem geplanten Aufenthalt

    Den Aufenthalt betreffende Änderungen (z. B. Annullierung, Verschiebung, Abbruch) sind der Abteilung Göttingen International unverzüglich mitteilen. Die verbindlichen Fristen und einzuhaltenden Kommunikationswege können je nach Ausschreibung variieren. Geförderte finden unter dem für Sie zutreffenden Förderjahr und in der entsprechenden Checkliste alle relevanten Informationen (s. u.).

    Allgemeine Informationen zur Verlängerung um ein Semester:

    • Eine Verlängerungen um ein weiteres Semester ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vertragliche Vereinbarung Plätze für eine Akademisches Jahr umfasst und alle Parteien der Verlängerung zustimmen.
    • Eine Verlängerung um ein weiteres Semester wird nicht finanziell gefördert.
    • Verlängerungen eines Aufenthaltes über ein Sommersemester hinaus sind grundsätzlich nicht möglich.

    Die jeweils geltenden Förderbedingungen werden i. d. R. im Juni eines Jahres unter der Rubrik "Für Erasmus+ geförderte Studierende" (s. u.) veröffentlicht.

      Das Programm richtet sich an alle regulär immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Göttingen.

    Die jeweils aktuelle Ausschreibung (s. o.) enthält die wesentlichen Informationen zum Bewerbungsprozess. Die Bewerbung und der Upload aller relevanten Dokumente erfolgt online über das Erasmus+ KA 131 Portal. Die Registrierung im Bewerbungsportal muss mit der @stud.uni-goettingen.de-Adresse erfolgen. Vor Einreichung der Bewerbung wird dringend empfohlen, ein Beratungsgespräch mit der*m Erasmus+ Programmbeauftragten zu vereinbaren.

    Die Bewerbungsunterlagen:

    Neben dem Ausfüllen eines Online-Formulars (inkl. Datenschutzerklärung) müssen die nachfolgenden Dokumente (im PDF-Format) eingereicht werden:

    • Immatrikulationsbescheinigung des Bewerbungssemesters (Wintersemester),
    • FlexNow Leistungsnachweis mit Prozentrang, bei Bewerbung im 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs Hochschulzugangsberechtigung bzw. 1. Mastersemester Zeugnis des Bachelor-Abschlusses,
    • Sprachnachweis/e - In der Ausschreibung ist eine nicht abschließende Übersicht über mögliche Nachweise enthalten. Studierende, die ihre Muttersprache als erste Unterrichtssprache angeben, verwenden bitte die Vorlage Sprachnachweis für Muttersprachler*innen.

    Bewerbungsfrist für das folgende akademische Jahr (Start Winter- und Sommersemester): 31. Januar

    Achtung! Für Studierende der Medizin gilt der 10. Januar.

    Die Erasmus+ Programmbeauftragten teilen Ihnen das Ergebnis des Auswahlprozesses mit. Im Fall einer Zusage erhalten Sie auch die Informationen zu den ersten Schritten wie die Bestätigung der Platzannahme durch Sie und die Meldung der ausgewählten Teilnehmer*innen an das Erasmus+ KA 131 Team der Abt. Göttingen International ("Nominierung"). Bitte beachten Sie für einen reibungslosen Ablauf unbedingt die Fristen Ihrer Fakultät.

    Erfolgreich nominierte Studierende werden von den Erasmus+ Programmbeauftragten an der Zielhochschule angemeldet bzw. "nominiert", meist zwischen März und Juni. Die aufnehmenden Hochschulen teilen dann Informationen zu den jeweiligen Anmeldenverfahren.

    Das Erasmus+ KA 131 Team der Abt. Göttingen International informiert ab Mai/Juni zu Aspekten der Programmdurchführung und Förderung. Studierende, die zum Wintersemester starten werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt auch die Einladung zu den Info-Sessions für nominierte Studierende.

Für Erasmus+ geförderte Studierende

Die Programmländer sind in drei Länderkategorien mit entsprechender Förderrate (hohe, mittlere, niedrige Lebenshaltungskosten) unterteilt:

# Ländergruppe Gruppe Rate pro finanziell gefördertem Monat (100%)
1 Ländergruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 600 Euro
2 Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 540 Euro
3 Ländergruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 490 Euro
  • Der verbindliche Antrag auf Zusatzförderung für Green Travel bzw. Social Top up (s. o. "Ausschreibung & allgemeine Informationen zur Erasmus+ KA 131 Förderung") ist bis 31.05.2023 online zu stellen. Die entsprechende Aufforderung wird per Email gesendet. Studierende, die zum Sommersemester starten, können bis 20.10.2023 Änderungen mitteilen. Spätere Anträge werden nicht akzeptiert.
  • Die Fördervereinbarung, das sog. Grant Agreement, enthält die maximale Fördersumme für den akademischen Aufenthaltszeitraum. Berechnungsgrundlage ist der geplante akademische Aufenthaltszeitraum. Es werden nur volle Monate gefördert (1 Monat = 30 Tage)
  • Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind bis 15.06.2023 (Start WiSe) bzw. 03.11.2023 (Start SoSe) online zu melden. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Änderungen des geplanten akademischen Aufenthaltsdatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplantes Endes online über das Erasmus+ KA 131 Portal gemeldet werden (vgl. unten "Änderungen der Aufenthaltsdauer und Verlängerungen"). Meldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
  • Einsemestrige Aufenthalte (min. 2 bis 5 Monate) werden min. 60 und max. 150 Tage gefördert.
  • Aufenthalte von 6 bis 7 Monaten können maximal 5 Monate (150 Tagen) gefördert werden.
  • Zweisemestrige Aufenthalte (ab 8 Monate) werden mit 240 Tagen gefördert.
  • Aufenthalte von 9 -12 Monate können maximal mit 8 Monaten (240 Tagen) gefördert werden.
  • Der tatsächliche akademische Aufenthaltszeitraum wird am Ende des Aufenthaltes durch das Certificate of Stay und/oder das Transcript of Record durch die Gasteinrichtung bestätigt.
    Hinweis: Ist die seitens der Partnereinrichtung bestätigte Aufenthaltsdauer im Certificate of Stay (CoS) oder im Transcipt of Records (ToR) länger als in Grant Agreement angegeben, so gelten die zusätzlichen Tage als Zero-Grant-Phase.

Beispiele:

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 4 Monate und 15 Tage (135 Tage gesamt). Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 120 Tage und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 255 Tage. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 240 Tage (8 Monate) und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 6 Monate. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 150 Tage (5 Monate) und der Zero Grant-Anteil 1 Monat (= 30 Tage).

Auszahlung der Förderung 2023/24

Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt in zwei Raten (75 % / 25 %). 75 % der maximalen Fördersumme werden zu Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, wenn

  • das vollständige Online Learning Agreement unterzeichnet (3 Unterschriften) vorliegt,
  • die Fördervereinbarung nebst Anlagen von beiden Parteien unterschrieben vorliegt,
  • der ggf. verpflichtende OLS-Sprachtest (s. auch Checkliste) durchgeführt wurde,
  • die Immatrikulation des geförderten Semesters vorliegt und
  • die Ankunftsbestätigung der Gasthochschule im Erasmus+ KA 131 Portal der Abteilung Göttingen International als PDF-Dokument hochgeladen wurde (spätestens bis 4 Wochen nach Beginn des akademischen Aufenthaltes).

Die restlichen 25 % der maximalen Fördersumme erhalten Sie nach Beendigung des Aufenthaltes, wenn bis spätestens 6 Wochen nach Ende des akademischen Aufenthaltes

  • das Certificate of Stay und das Transcript of Records im Erasmus+ KA 131 Portal hochgeladen wurden als auch
  • der EU-Survey durchgeführt und der Erfahrungsbericht (Erasmus+ KA 131 Portal) online übermittelt wurden.

Pro Semester sind mindestens 10 ECTS verpflichtend zu erbringen und mittels Transcript of Records nachzuweisen.

Änderungen der Aufenthaltsdauer und Verlängerungen

Änderungen den akademischen Aufenthalt betreffend sind der Abteilung Göttingen International unverzüglich mitteilen.

  • Sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten können, füllen Sie zeitnah nach der Entscheidung das im Erasmus+ KA 131 Portal hinterlegte Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität aus und senden es ab.
  • Bitte füllen Sie umgehend das Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität im Erasmus+ KA 131 Portal aus, wenn Sie Ihren bereits begonnenen Aufenthalt abbrechen müssen. Wir kommen auf Sie zu, um die Abwicklung Ihrer Förderung zu besprechen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
  • Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind fristgerecht online zu melden. Weitere Informationen erhalten nominierte Studierende vor den geplanten Info-Sessions per Mail. Änderungen, die nach der schriftlich mitgeteilten Frist gemeldet werden, weden nicht berücksichtigt.
  • Änderungen des geplanten akademischen Enddatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes über das Erasmus+ KA 131 Portal per Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Abfrage Enddatum akademischer Aufenthalt gemeldet werden. Eine Meldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
  • Eine Verlängerungen um ein weiteres Semester ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vertragliche Vereinbarung Plätze für eine Akademisches Jahr umfasst und alle Parteien der Verlängerung zustimmen. Bitte senden Sie bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor ursprünglich geplanten Aufenthaltsende das im Erasmus+ KA 131 Portalhinterlegte Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Abfrage Enddatum akademischer Aufenthalt ab. Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen der entsprechenden Checkliste (s. u.).
  • Verlängerungen des Aufenthaltes über das Sommersemester 2024 hinaus sind grundsätzlich nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Bei Nichteinhaltung der Fristen und/oder der Nichterfüllung der Mindestanzahl ECTS und/oder Einreichung der Pflichtdokumente behält sich die Abteilung Göttingen International vor, bereits gezahlte Fördermittel zurückzufordern.


Die Programmländer sind in drei Länderkategorien mit entsprechender Förderrate (hohe, mittlere und niedrige Lebenshaltungskosten) unterteilt:

# Ländergruppe Gruppe Rate pro finanziell gefördertem Monat (100%)
1 Ländergruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden sowie die Partnerländer Großbritannien und Schweiz 600 Euro
2 Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern 540 Euro
3 Ländergruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) Bulgarien, Kroatien, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 Euro

Studierende, die ab WiSe 2024/25 für ein Semester nach Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn gehen werden, unterliegen den Förderkriteren des Akademischen Jahres 2023/2024 (Projekt 2023). Die monatliche Förderrate entspricht ebenfalls 540 Euro.

  • Der verbindliche Antrag auf Zusatzförderung für Green Travel/umweltfreundliches Reisen bzw. Social Top up ist bis 31.05.2024 online zu stellen. Die entsprechende Aufforderung wird per Email gesendet. Studierende, die zum Sommersemester starten, können bis 20.10.2024 Änderungen mitteilen. Spätere Anträge werden nicht akzeptiert.
  • Die Fördervereinbarung, das sog. Grant Agreement, enthält die maximale Fördersumme für den akademischen Aufenthaltszeitraum. Berechnungsgrundlage ist der geplante akademische Aufenthaltszeitraum. Es werden nur volle Monate gefördert (1 Monat = 30 Tage)
  • Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind bis 23.06.2024 (Start WiSe) bzw. 03.11.2024 (Start SoSe) online zu melden. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Änderungen des geplanten akademischen Aufenthaltsdatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplantes Endes online über das Erasmus+ KA 131 Portal gemeldet werden (vgl. unten "Änderungen der Aufenthaltsdauer und Verlängerungen"). Meldungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
  • Einsemestrige Aufenthalte (min. 2 bis 5 Monate) werden min. 60 und max. 150 Tage gefördert.
  • Aufenthalte von 6 bis 7 Monaten können maximal 5 Monate (150 Tagen) gefördert werden.
  • Zweisemestrige Aufenthalte (ab 8 Monate) werden mit 240 Tagen gefördert.
  • Aufenthalte von 9 -12 Monate können maximal mit 8 Monaten (240 Tagen) gefördert werden.
  • Der tatsächliche akademische Aufenthaltszeitraum wird am Ende des Aufenthaltes durch das Certificate of Stay und/oder das Transcript of Record durch die Gasteinrichtung bestätigt.
    Hinweis: Ist die seitens der Partnereinrichtung bestätigte Aufenthaltsdauer im Certificate of Stay (CoS) oder im Transcipt of Records (ToR) länger als in Grant Agreement angegeben, so gelten die zusätzlichen Tage als Zero-Grant-Phase.

Beispiele:

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 4 Monate und 15 Tage (135 Tage gesamt). Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 120 Tage und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 255 Tage. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 240 Tage (8 Monate) und der Zero Grant-Anteil 15 Tage.

Der akademische Aufenthaltszeitraum umfasst 6 Monate. Der finanziell geförderte Zeitraum umfasst 150 Tage (5 Monate) und der Zero Grant-Anteil 1 Monat (= 30 Tage).

Auszahlung der Förderung 2024/25

Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt in zwei Raten (75 % / 25 %). 75 % der maximalen Fördersumme werden zu Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, wenn

  • das vollständige Online Learning Agreement unterzeichnet (3 Unterschriften) vorliegt,
  • die Fördervereinbarung nebst Anlagen von beiden Parteien unterschrieben vorliegt,
  • die Immatrikulation des geförderten Semesters vorliegt und
  • die Ankunftsbestätigung der Gasthochschule im Erasmus+ KA 131 Portal der Abteilung Göttingen International als PDF-Dokument hochgeladen wurde (spätestens bis 4 Wochen nach Beginn des akademischen Aufenthaltes).

Die restlichen 25 % der maximalen Fördersumme erhalten Sie nach Beendigung des Aufenthaltes, wenn bis spätestens 6 Wochen nach Ende des akademischen Aufenthaltes

  • das Certificate of Stay und das Transcript of Records im Erasmus+ KA 131 Portal hochgeladen wurden als auch
  • der EU-Survey durchgeführt und der Erfahrungsbericht (Erasmus+ KA 131 Portal) online übermittelt wurden.

Pro Semester sind mindestens 10 ECTS verpflichtend zu erbringen und mittels Transcript of Records nachzuweisen.

Änderungen der Aufenthaltsdauer und Verlängerungen

Änderungen den akademischen Aufenthalt betreffend sind der Abteilung Göttingen International unverzüglich mitteilen.

  • Sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten können, füllen Sie zeitnah nach der Entscheidung das im Erasmus+ KA 131 Portal hinterlegte Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität aus und senden es ab.
  • Bitte füllen Sie umgehend das Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität im Erasmus+ KA 131 Portal aus, wenn Sie Ihren bereits begonnenen Aufenthalt abbrechen müssen. Wir kommen auf Sie zu, um die Abwicklung Ihrer Förderung zu besprechen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
  • Änderungen des geplanten akademischen Startdatums sind fristgerecht online zu melden. Weitere Informationen erhalten nominierte Studierende vor den geplanten Info-Sessions per Mail. Änderungen, die nach der schriftlich mitgeteilten Frist gemeldet werden, weden nicht berücksichtigt.
  • Änderungen des geplanten akademischen Enddatums können bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes über das Erasmus+ KA 131 Portal per Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Abfrage Enddatum akademischer Aufenthalt gemeldet werden. Eine Meldung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit.
  • Eine Verlängerungen um ein weiteres Semester ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die vertragliche Vereinbarung Plätze für eine Akademisches Jahr umfasst und alle Parteien der Verlängerung zustimmen. Bitte senden Sie bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor ursprünglich geplanten Aufenthaltsende das im Erasmus+ KA 131 Portal hinterlegte Formular Erasmus+ KA 131 Studienaufenthalte - Abfrage Enddatum akademischer Aufenthalt ab. Lesen Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen der entsprechenden Checkliste (s. u.).
  • Verlängerungen des Aufenthaltes über das Sommersemester 2025 hinaus sind grundsätzlich nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Bei Nichteinhaltung der Fristen und/oder der Nichterfüllung der Mindestanzahl ECTS und/oder Einreichung der Pflichtdokumente behält sich die Abteilung Göttingen International vor, bereits gezahlte Fördermittel zurückzufordern.


Informationen erhalten Sie von Ihrer*m Erasmus+ Programmbeauftragten und der aufnehmenden Hochschule. Hilfreiche Hinweise finden Sie auch in Gö abroad – Die Datenbank für Auslandsmobilität. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren an den Partneruniversitäten variieren können. Eine Nominierung und Anmeldung durch Göttingen International erfolgt grundsätzlich nicht.

Das Online Learning Agreement ist Ihre Lernvereinbarung und ein Pflichtdokument für einen Erasmus+ geförderten Aufenthalt. Die Lernvereinbarung enthält die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten und die Kurse, die sie später in Göttingen anerkennen lassen wollen. Ein vollständiges und damit gültiges Learning Agreement enthält Unterschriften folgender Personen: Teilnehmer*in, Programmbeauftragte*r bzw. befugte Person der Heimatfakultät und Ansprechperson an der Partneruniversität.

Wenn Sie für ein komplettes Akademisches Jahr an einer Partnerhochschule studieren möchten, sollten Sie in der Lernvereinbarung Kurse für alle geplanten Semester erfassen. Ist das nicht möglich müssen Sie vor Beginn des zweiten Semesters ein neues Learning Agreement erstellen.

Bitte beachten Sie, dass das vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten unterschriebene Learning Agreement for Studies bis schnellstmöglich nach Erstellung bzw. spätestens bis vier Wochen vor Beginn des Auslandssemesters über das Erasmus+ KA 131 Portal der Universität Göttingen zur Verfügung gestellt werden muss. Vor allem Studierende, die ihren Erasmus+ Aufenthalt zum Wintersemester beginnen, sollten bereits im Mai/Juni mit der Vorbereitung beginnen, denn aufgrund von Urlaubszeiten kann sich der Prozess erheblich verzögern.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung des Online Learning Agreements verpflichtend ist. Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen während der Erstellung des Online-Dokuments bitte an Ihre*n Erasmus+ Programmbeauftragte*n. Eine Anleitung für die Erstellung des Online Learning Agreements finden Sie unter "Dokumente für die Prorgrammdurchführung".

Die Checkliste (s.u. "Checklisten & Dokumente") enthält alle für das jeweilige Akademische Jahr geltende Informationen.

Das Erasmus+ KA 131 Team der Abt. Göttingen International veranstaltet im Juni/Juli bzw. November für nominierte Studierende Info-Sessions zu den Themen Dokumentenmanagement und Förderung. Die Einladung erfolgt per Mail. Die Teilnahme wird vorausgesetzt.

Teilnehmende müssen im Rahmen der Unterzeichnung der Erasmus+ KA 131 Förderzusage bestätigen, dass sie krankenversichert sind. Hierfür müssen der Versicherungsname sowie die Versichertennummer in der Fördervereinbarung angegeben werden. Darüber hinaus werden Unfallversichung für die Freizeit, Haftpflichtversicherung sowie Auslandskrankenschutz (inkl. Übernahme von Rücktransportkosten) dringend empfohlen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Die Erasmus+ KA 131 Fördervereinbarung (sog. Grant Agreement) stellt die verbindliche Förderzusage dar und enthält alle relevanten Informationen zu den Bedingungen der Erasmus+ KA 131 Förderung. Sie erhalten für Ihre Unterlagen ein von der Abt. Göttingen International unterzeichnetes Exemplar erst nach Einreichung eines vollständigen Online Learning Agreements (s. o.).

Hinweis: Studierende, die bis Mitte Juni (Start WiSe) bzw. Mitte November (Start SoSe) ein vollständiges Online Learning Agreement über das Erasmus+ KA 131 Portal der Universität Göttingen eingereicht haben (s. o.), erhalten Ihre Erasmus+ Förderzusage (Grant Agreement) vom Erasmus+ KA 131 Team während der Info-Sessions für nominierte Studierende im Juni bzw. November. Sollte zu diesem Zeitpunkt erst eine Version mit der Unterschrift der*s Erasmus+ Teilnehmers*in und der*s Erasmus+ Programmbeauftragten vorliegen, kann diese vorläufige Version schon im Moblitätsportal eingereicht werden. In diesem Fall kann die Förderzusage während der Info-Session eingesehen und unterschrieben werden.

Teilnehmer*innen am Erasmus+ Key Action 131-Programm wird empfohlen, die Online-Sprachunterstützung von eu|academy zu nutzen. Dieser sogenannte "Online Language Support" (OLS) bietet Erasmus+ Geförderten verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen. Der Test ist in der Regel keine Grundlage für Auswahl und Annahme an der Gasthochschule. Hier finden Sie eine Anleitung, die Informationen zum Registrierungsprozess enthält.

Certificate of Arrival

Nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität lassen Sie sich bitte das Certificate of Arrival ausstellen und laden dieses innerhalb der ersten Wochen nach Aufenhaltsbeginn im Erasmus+ KA 131 Portal hoch. Erst nach Eingang dieses Dokuments kann die erste Rate Ihrer Förderung zur Auszahlung vorbereitet werden.

Revised Learning Agreement

Bis nach 5 Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule können Sie Änderungen an Ihrem Learning Agreement for Studies vornehmen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten an der Heimat- als auch der Gasthochschule über die Anpassungen informiert sind und diesen formal zustimmen. Zu verwenden ist der Abschnitt "Changes during the mobility" des Online Learning Agreements (OLA).

Certificate of Stay

Innerhalb des vereinbarten Studienzeitraums sind Sie an der Gasthochschule eingeschrieben und besuchen dort Lehrveranstaltungen. Als Erasmus+ Förderzeitraum zählt nur der Zeitraum, in welchem Sie akademisch verpflichtend vor Ort sein müssen – begonnen mit den Orientierungstagen bis zur letzten Prüfung. Dies wird durch die aufnehmende Einrichtung am Ende des Aufenthalts im „Certificate of Stay“ bestätigt.

Bitte nutzen Sie die Dokumente für die Programmdurchführung.

Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie die Bestätigung über Ihren Aufenthalt, das Transcript of Records und den Erasmus+ Erfahrungsbericht über das Erasmus+ KA 131 Portal einreichen sowie den Online EU-Survey ausfüllen.

    Vorbereitung, Beurlaubung, Anerkennungen – für den Auslandsaufenthalt gibt es einiges zu beachten. Unser A–Z der Aufenthaltsplanung unterstützt Sie.

Checklisten & Dokumente

Ein Kurzanleitung für das Erasmus+ KA 131 Portal finden Sie hier.

Vielleicht finden Sie die passende Antwort auf Ihre Frage schnell und unkompliziert in unseren FAQ

Die Erasmus Studentencharta informiert über Rechte und Pflichten sowie darüber, was in den jeweiligen Phasen des Programms von Heimathochschule und aufnehmender Hochschule erwartet werden kann.

Erasmus Student charter (in Englisch)

Kontakt:

Patricia Missler
Beratung Erasmus + KA 131 /
Outgoing Studierende (Studium & Praktika)


Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Telefon: + 49 (0)551 39 21344
E-Mail: patricia.missler@uni-goettingen.de

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Erasmus+ Key Action 131 Team

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21306
+ 49 (0)551 39 21330

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