Blended Intensive Programme (BIP)
Die Blended Intensive Programmes fördern innovative Lern- und Lehrmethoden und bieten Studierenden und Lehrende die Möglichkeit, einer kurzen physischen Gruppenmobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Phase (Dauer nicht vorgegeben) zu kombinieren.
Mindestens 3 Partnerhochschulen aus verschiedenen Programmländern kooperieren in einem BIP und entwickeln kurze, intensive und gemeinsame Curricula und Aktivitäten.
Auch für die Blended Intensive Programmes gelten die Prinzipien der ECHE und die Einhaltung der Erasmus+ Regularien. Es bedarf interinstitutionelle Vereinbarungen sowie Prozessabläufe für den Abschluss von Learning Agreements und dem Ausstellen von Transcript of Records. Die Anerkennung von Credits ist sicherzustellen.
Zur Stärkung des ENLIGHT Netzwerkes wird derzeit nur die Option angeboten, Erasmus+ Fördermittel für die Koordination oder Teilnahme an einem BIP innerhalb des Netzwerkes zu beantragen. Die Antragstellung für eine Koordination erfolgt jährlich und für eine Teilnahme (Outgoing Kurzzeitmobilität) mindestens einmal jährlich, bei ausreichender Mittelverfügbarkeit ggf. einmal pro Semester.
Aktuelle Informationen - Ausschreibungen, Termine (Infos für Fakultäten)- Informationsveranstaltung 12. Dezember 2023
Die nächste Informationsveranstaltung ist für den 12. Dezember 2023 von 16:00 - 17:30 Uhr geplant. Ort: Abt. Göttingen International, Foyer International, Von-Siebold-Str. 2.. Um Anmeldung wird gebeten unter
- Antrag_BIP_Koordination_2024_25
- Antrag BIP-Mobilitäten_BlendedShortTermMobility_als Projektpartner_2024_25
Die nächste Ausschreibungsrunde für das akademische Jahr 2024/25 startet ab dem 20. November 2023. Bewerbungsfrist ist der 25. Januar 2024.
- Drei Erasmus+ Partnerhochschulen aus drei verschiedenen Programmländern, empfohlen wird jedoch ein BIP-Projekt an dem mindestens vier Partner beteiligt sind
- Mindestens 15 mobile Lernende (hier Studierende (SMS) oder wissenschaftsunterstützendes Personal (STT))
- Die physische Mobilität kann in Deutschland oder einem der beteiligten Programmländer stattfinden
- Keine zeitliche Vorgabe hinsichtlich der Dauer der virtuellen Phase (vor oder nach der physischen Mobilität); die physische Phase muss mindestens 5 jedoch längstens 30 Tage dauern
- Die Lehrveranstaltung umfasst mindestens 3 ECTS
- Die (Erasmus+) Förderung der Teilnehmenden der Partnerhochschulen obliegt der entsendenden Hochschule und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit. Es wird dringend empfohlen, dass beteiligte Partner frühzeitig mit ihrem International Office die Option einer Erasmus+ Förderung besprechen.
- Workflow Koordination BIP
Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (Homepage, Mobilitätsportal, berichtsrelevante Dokumentation) und in der Finanzverwaltung. Die koordinierende Projektleitung ist verantwortlich für die organisatorische und inhaltliche Durchführung sowie studienrelevante Dokumentation des BIP.
Für die Koordination eines BIP können zwischen 6.000,00 € und 8.000,00 € eingeworben werden.
- 6.000,00 € = min.15 mobile Lernende x 400,00 € OS; s. auch Vorgaben in der Ausschreibung
- 8.000,00 € = max. 20 mobile Lernende x 400,00 € OS, s. auch Vorgaben in der Ausschreibung
Regelung Projekte 2022 und 2023: 10 % der Fördersumme wird zentral für die Administration verwendet. Wird die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, ist das BIP nicht mehr förderfähig. Mehr als 20 mobile Lernende werden für eine Förderung nicht berücksichtig. Zero Grant Geförderte können als mobile Lernende gezählt werden. Lehrende (Teaching Staff) zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden
Regelung ab Projekt 2024: 60 % der BIP-Organisationsmittel können für die Koordination des BIP dezentral aufgewendet werden, 40 % werden zentral für die Administration verwendet. Wird die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, ist das BIP nicht mehr förderfähig. Mehr als 20 mobile Lernende werden für eine Förderung nicht berücksichtig. Zero Grant Geförderte können als mobile Lernende gezählt werden. Lehrende (Teaching Staff) zählen nicht zu den Mindestteilnehmenden
Die Fördermittel können verwendet werden für Ausgaben wie bspw.:
- Allgemeinen Administration des BIPs
- Bewirtung (anteilig und unter Beachtung der Bewirtungsrichtlinie der Universität)
- Durchführung von Exkursionen
- Lehrmaterialien und Druckkosten
- Personalkosten (z. B. studentische Hilfskräfte)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Raummiete
- Übersetzungen
- Vorbereitende Besuche
Die BIP-OS dürfen nicht für die Finanzierung von Mobilitäten von Studierenden und/oder Lehrenden verwendet werden oder für die Aufstockung einer individuellen Unterstützung.
Wird Ihr Antrag auf Förderung bewilligt, werden Sie von Ihrem/Ihrer zuständigen Ansprechperson der Abteilung Göttingen International über das weitere Verfahren informiert.
- Die Auswahl der Incoming Mobilitäten erfolgt i. d. R. an der entsendenden Einrichtung.
- Die entsendende Hochschule entscheidet über eine finanzielle Erasmus+Förderung ihrer mobilen Teilnehmenden. Eine frühzeitige Klärung mit dem jeweiligen International Office wird dringend empfohlen.
- Die Incoming-Studierenden melden sich über das Mobilitätsportal an.
- Die Unterzeichnung des Learning Agreement erfolgt durch den/die Programmbeauftragte*r oder in Absprache durch die verantwortliche Projektkoordination.
- Incoming Studierenden sollen als Kurzzeitstudierende eingeschrieben werden. Bitte den Workflow beachten.
- Die Projektkoordination stellt einen Welcome letter mit hinreichenden Informationen zur Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Organisation der physischen Mobilität bereit.
- Es ist zwingend eine Teilnehmendenliste zu führen. Bitte verwenden Sie die zur Verfügung gestellte Vorlage.
- Der Aufenthalt der Studierenden ist am Ende durch ein Certificate of Stay formal zu bestätigen. Es kann die Erasmus+ Dokumentenvorlage der aufnehmenden oder der entsendenden Einrichtung verwendet werden.
- BIP findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule in einem Programmland statt
- Erasmus+ Vertrag; Einbindung Abteilung Göttingen International (Vereinbarung und Unterzeichnung); im Rahmen des ENLIGHT Netzwerkes besteht bereits ein Multilaterales Abkommen inkl. die Vereinbarung von Kurzzeitmobilitäten
- Ausgewählte Studierende sind regulär an der Universität Göttingen immatrikuliert (Kurzzeitmobilität Studium, physische Mobilität mind. 5 Tage und max. 30 Tage)
- Im Learning Agreement sind mind. 3 ECTS zu vereinbaren; curriculare Einbindung
- Teilnehmende Lehrende (keine SHK, WHK) stehen in einem Vertragsverhältnis zur Universität Göttingen (Lehrendenmobilität); Die Antragstellung erfolgt über die Erasmus+ KA 131 Homepage - Lehrendenmobilität
Die Abteilung Göttingen International unterstützt und berät in der Administration (Homepage, Mobilitätsportal, berichtsrelevante Dokumentation) und zahlt die Mobilitätsförderung an Göttinger Teilnehmer*innen aus. Die entsendende Stelle (Fakultät/Fach) ist verantwortlich für die Auswahl der mobilen Teilnehmer*innen, die fachliche Beratung und die Anerkennung.
Als entsendende Einrichtung tragen Sie dafür Sorge, dass Studierende nach zentralen Kriterien in einem transparenten Verfahren für eine BIP-Kurzzeitmobilität ausgewählt werden. Nach der Auswahl nominieren Sie die Studierenden gemäß den Vorgaben der aufnehmenden Einrichtung (Koordination BIP). Sie unterstützen bei der Ausstellung des Learning Agreements und klären Fragen zur Anerkennung (Mindestanforderung 3 Credits). Sie informieren die Studierenden über das weitere Nominierungsverfahren an der entsendenden Einrichtung (Förderung Mobilität).
Antworten auf die wichtigsten Fragen für Outgoing Studierende gibt es hier.
Weiterführende Informationen zur Lehrendenmobilität gibt es hier.
Kontakt:
Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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