Diskriminierung

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind alle Mitglieder und Angehörigen der Universität vor Diskriminierung, einschließlich sexueller Belästigung, geschützt.
Dies gilt sowohl für alle Beschäftigten (nach AGG) als auch für immatrikulierte Doktorand*innen und Stipendiat*innen (nach Niedersächsischem Hochschulgesetz, NHG §42, 6).

Beratung und Unterstützung erhalten Sie sowohl als Betroffene*r als auch als Unterstützer*in der betroffenen Person, z. B. durch das Referat Chancengleichheit und Diversität der Universität. Wenden Sie sich gerne zunächst an uns. Wir werden dann gemeinsam versuchen eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden und die nächsten Schritte einleiten. Wenn Sie Rat suchen, wird selbstverständlich alles streng vertraulich behandelt.

Weiterführende Informationen / Leitfäden


Sexuelle Belästigung / Missbrauch

Die folgenden Definitionen und Erklärungen wurden dem Leitfaden Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? entnommen
Unterschied zwischen Flirt und Belästigung
Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis, bei übergriffigem Verhalten ist eine Person nicht damit einverstanden. Das Verhalten ist damit grenzüberschreitend. Vor allem dann, wenn die betroffene Person Ablehnung signalisiert oder durch das Verhalten gedemütigt oder beschämt wird.

Verbale Belästigung
Verbale Belästigungen können anzügliche Bemerkungen und Witze oder aufdringliche Kommentare über Kleidung, Aussehen oder Privatleben sein. Auch zweideutige Kommentare, Fragen mit sexuellem Inhalt, etwa über das Privatleben oder die Privatsphäre, unangemessene Einladungen zu einer Verabredung oder Aufforderungen zu intimen Handlungen gehören zu dieser Kategorie.

Nonverbale Belästigung
Nonverbale Belästigungen sind zum Beispiel aufdringliches Starren und anzügliche Blicke oder ein Hinterherpfeifen. Auch unerwünschte Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken stellen eine Belästigung dar. Das Aufhängen oder Verteilen von pornografischem Material und unsittliche Entblößung sind ebenfalls Belästigungen.

Körperliche Belästigung
Beispiele für diese Form der Belästigung sind unerwünschte Berührungen wie Streicheln, Kneifen, Umarmungen oder Küssen, auch wenn sie scheinbar zufällig erfolgen. Die übliche körperliche Distanz beträgt etwa eine Armlänge, wenn diese wiederholt unterschritten wird, handelt es sich ebenfalls um eine Belästigung, ebenso bei körperlicher Gewalt und jeder Form von sexualisierten Übergriffen bis hin zur Vergewaltigung.

Informationen zur Beratung bei sexualisierten Übergriffen und Belästigung sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts finden Sie auf der Website der Stabsstelle für Chancengleichheit und Diversität der Universität.

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Weitere Informationen / Leitfäden