Nachteilsausgleiche bei Studien- und Prüfungsleistungen gestalten – rechtliche Vorgaben, Gelingensbedingungen und strukturelle Ansätze (B/D/E)
Termine und Arbeitseinheiten: 8 AE
- Di, 23.09.2025 – Mo, 06.10.2025, Selbstlernphase (2 AE)
- Di, 07.10.2025, 15:00 – 17:00 Uhr in Präsenz (2 AE)
- Mo, 27.10.2025, 14:00 – 17:00 Uhr in Präsenz (4 AE)
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Workshopbeginn an.
Spätere Anmeldungen werden abhängig vom Anmeldestand noch berücksichtigt.
Inhalt:
Im Rahmen der Veranstaltung können Sie sich intensiv mit dem Themenkomplex Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleisten sowie inklusive(re)m Prüfen befassen.
Am ersten Tag (07.10.) werden die rechtlichen und konzeptionellen Grundlagen sowie konkrete Maßnahmen und Verfahren des Nachteilsausgleichs vorgestellt. Ebenfalls wird die Rolle von Lehrenden sowie weiteren Akteur*innen genauer betrachtet und es werden bestehende Unsicherheiten und Schwierigkeiten diskutiert.
Am zweiten Tag (27.10.) haben Sie die Gelegenheit anhand von ausgewählten Beispielen – gerne aus Ihrer eigenen Lehre – die Umsetzung von Nachteilsausgleichend vertiefend zu besprechen. Dabei werden ebenfalls denkbare organisatorische, prüfungsrechtliche und didaktische Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert, um aus rückwirkenden Einzelfallentscheidungen nach und nach barrierefreie Prüfungsbedingungen zu gestalten.
Lernziele:
Die Teilnehmenden können
- Barrieren bei der Gestaltung von Studien- und Prüfungsleistungen erkennen;
- Ihre Rolle als Lehrende für einen gelingenden Antragsprozess genauer einschätzen;
- nachteilsausgleichende Maßnahmen für die eigene Lehre umsetzen;
- Prüfungsbedingungen inklusiv(er) gestalten;
- eigene Lehrerfahrung und damit verbundene Denk-, Handlungs- und Planungsmuster reflektieren.
Veranstaltungsort:
Präsenz: Göttingen, Waldweg 26, Raum 3.119
Arbeitsformen:
- Input
- Diskussion
- Gruppenarbeit
- Individuelle Reflexion
Kurssprache: Deutsch
Workshopleitung:
Katrin Lux: berät und unterstützt als Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Studieninteressierte, Studierende sowie Mitarbeitende bei der Realisierung einer „Hochschule für Alle“. Institutionelle Effekte der Beratungsarbeit liegen im Erkennen von Regelungen, die zu Benachteiligungen führen. Ihr Aufgabengebiet umfasst entsprechend auch strukturelle Änderungen im Hochschulbereich mit dem Ziel chancengleicher Teilhabebedingungen.