Wie arbeiten Jurist*innen?
Einblicke in die Tätigkeit von Richter*innen, Anwält*innen und Co

Die pandemische Lage in Deutschland hat sich endlich etwas entspannt. Die Regeln der Schule und der Universität wurden entsprechend angepasst, so dass nach über einem Jahr im Online-Modus endlich wieder Unterrichtseinheiten mit den Schüler*innen in den Räumlichkeiten des Andreanum möglich sind. Nach vielen anschaulichen Experimenten aus dem Bereich der Naturwissenschaften sollten die Schüler*innen des zweiten Projektjahres nun an zwei Terminen im März einen tieferen Einblick in die Tätigkeit von Jurist*innen, die Arbeit mit Gesetzen und die juristische Methodenlehre erhalten.

 

In einer ersten Einheit bearbeiteten die Schüler*innen zunächst sehr engagiert ein speziell für sie konzipiertes Arbeitsblatt zu den vier klassischen juristischen Auslegungsmethoden. Anhand von fiktiven Beispielnormen aus dem Bereich des Tierschutzrechtes lernten sie, wie präzise man ein Gesetz lesen muss, um es anhand des Wortlautes zu interpretieren. Darüber hinaus konnte auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, wie der geschichtliche Kontext eines Gesetzes in die Interpretation mit einfließt. Anhand weiterer Beispiele wurde deutlich, wie die Systematik und der Telos, also der Sinn und Zweck einer Norm, die Interpretation beeinflussen können.

 

Im Anschluss konnten die Schüler*innen das zuvor gelernte Wissen selbständig in einer Gruppenarbeit anwenden. Dazu bearbeiteten sie einen Sachverhalt, der einer Aufgabenstellung für Jurastudierende nachempfunden war. Jede Gruppe beschäftigte sich eingehend mit einer der vier juristischen Auslegungsmethoden. Nach dem Zusammentragen der Argumente im Plenum fanden die Schüler*innen eine juristisch fundierte Begründung für ein gut vertretbares Ergebnis.

OCF Bericht März II 2022


Die zweite Unterrichtseinheit wurde zunächst zur Vorbereitung auf die Ende April anstehende zweite Exkursion nach Göttingen genutzt. Um die Schüler*innen auf das Gespräch mit dem Verwaltungsrichter Thius Vogel einzustimmen, wurden in Anknüpfung an die Einheiten im Januar zunächst noch einmal die verschiedenen Akteure eines Gerichtsverfahrens vorgestellt. Die Schüler*innen zeigten sehr viel Interesse an der täglichen Arbeit eines Richters und sammelten Fragen, die sie Herrn Vogel stellen möchten.

 

Anknüpfend an die vorherige Stunde lernten die Schüler*innen dann einige Grundrechte kennen. Neben einer allgemeinen Einführung in den ersten Abschnitt des Grundgesetzes wurden einige der „Klassiker“-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wie zum Beispiel die Entscheidungen zum Reiten im Walde und zur Taubenfütterung, vorgestellt, um den Schüler*innen die Reichweite und den Schutzbereich der Grundrechte näher zu bringen. Hierbei konnten die Schüler*innen erneut unter Beweis stellen, dass sie die sehr abstrakten Normen mit lediglich kleinen Hilfestellungen selbst auslegen konnten.

 

Nach diesen zwei juristischen Einheiten sind die Schüler*innen gut vorbereitet auf die nächste Exkursion nach Göttingen.