Erasmus+ KA 171 - Informationen für Studierende (Incoming)


Generelle Informationen

    Das Programm richtet sich an alle regulär immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Universität Göttingen. Anders als bei der Programmlinie KA 131 handelt es sich dabei um spezifische Kooperationen mit Hochschulen weltweit, weshalb nur eine Bewerbung auf bereits festgelegte Plätze möglich ist. Bitte sehen Sie deshalb von nicht abgesprochenen Bewerbungen ab.

    Da die Anforderungen abweichen, bitten wir Sie, weitere Informationen zu der Fachrichtung, dem Studienlevel, der Förderung und den genauen Fristen den jeweiligen Calls zu entnehmen. Die Kontaktperson der Heimatuniversität erhält alle Bewerbungen, um sie zu bewerten und eine Nominierung zu treffen. Die Universität Göttingen als die aufnehmende Hochschule erhält wiederum diese Nominierungen und kann die nominierten Personen annehmen oder ändern und schließlich die finale Entscheidung treffen. Wenn Sie sich bewerben möchten und offene Fragen haben, wenden Sie sich gerne unter der E-Mail-Adresse go-international-plus@uni-goettingen.de an uns. Falls Sie für das Förderprogramm und den Platz in Frage kommen, informieren wir Sie direkt darüber, wie die weitere Bewerbung abläuft, welche Dokumente Sie einreichen und was Sie sonst noch beachten müssen. Alle weiteren Schritte erfahren Sie sonst bei Annahme Ihrer Bewerbung.

    Bitte beachten Sie, dass Erasmus+ auch im Ausland absolvierte Praktika fördert. Die sogenannte Studierendenmobilität für Praktika ist offen für Bachlor- und Masterstudierende sowie Graduierte, sofern diese sich im letzten Studienjahr beworben haben, und Doktoranden. Die Mobilitätsphase kann zwischen 2 und 12 Monaten betragen, im Falle einer short-term oder blended Mobilität für Doktoranden 5 bis 30 Tage.

Studierende, die als Stipendiat*innen für ein Go International Plus-Stipendium ausgewählt werden, erhalten Zuschüsse zu den Reisekosten und zur individuellen Betreuung. Die aufnehmende Einrichtung verlangt von den Stipendiat*innen keine Gebühren für Unterricht, Einschreibung, Prüfungen oder den Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen während ihrer Mobilitätsphase. Dennoch kann den Stipendiat*innen eine geringe Gebühr auf der gleichen Basis wie einheimischen Studenten für Kosten wie Studentenverbindungen und die Nutzung von studienbezogenen Materialien oder Geräten berechnet werden.

Die Mobilität von Studierenden (sowohl zu Studien- als auch Praktikumszwecken) ist auf 3 bis 12 Monate begrenzt. Die individuelle Unterstützung für die Mobilität von Studierenden aus Erasmus+ EU-Mitteln beträgt 850 EUR pro abgeschlossenem Monat. Der endgültige Betrag der individuellen Unterstützung für die Mobilitätsphase wird ermittelt, indem die Anzahl der Monate der durch Erasmus+ EU-Mittel abgedeckten Mobilität mit dem für das betreffende Aufnahmeland geltenden Satz pro Monat multipliziert wird; in diesem Fall 850 x Anzahl der Monate. Bei unvollständigen Monaten wird die finanzielle Unterstützung aus den Erasmus+ EU-Fonds berechnet, indem die Anzahl der Tage im unvollständigen Monat mit 1/30 der Einheitskosten pro Monat multipliziert wird.

Für die Bezuschussung von Reisekosten im Rahmen des Programms Erasmus+ müssen die Entfernungen mit dem so genannten Distance Calculator berechnet werden.

Reiseversicherung: Alle Stipendiat*innen sind durch eine zentrale Gruppenversicherung (Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Assistance-Versicherung) versichert, die zentral vom Projektkoordinierungsteam der Einrichtung organisiert wird. Die Teilnehmenden müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Die Versicherungskosten (ca. 1,50 EUR pro Tag) werden von der individuellen Unterstützung abgezogen.

Bitte beachten Sie, dass es eine Änderung der deutschen Gesetzgebung in Bezug auf den Aufenthaltstitel zu Studienzwecken gab. Künftig müssen alle internationalen Studierenden zusätzlich zur oben genannten Reiseversicherung eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Das Gesetz betrifft alle Mobilitäten ab Oktober 2018. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kostet ca. 125 bis 150 EUR pro Monat. Alle ankommenden Studierenden werden bei ihrer Ankunft bzw. bei den Einführungstagen darüber informiert, wie sie diese Versicherung abschließen können. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website: Krankenversicherungsschutz für internationale Studierende.

Zur Vorbereitung der Mobilität müssen die Teilnehmer*innen verschiedene Dokumente einreichen. Ein sehr wichtiges Dokument ist das sogenannte Learning Agreement, in dem die Kurse vereinbart werden, die Studierende an der Gasthochschule besuchen möchten. Außerdem wird in diesem Formular die Anerkennung dieser Kurse an der Heimatuniversität der Studierenden geregelt.

Hier können Sie sich das Formular für das Learning Agreement ansehen.

Weitere Informationen für das Ausfüllen des Learning Agreements finden Sie hier: Learning Agreement - Guidelines

Die Mobilität kann auch als sogenannte "Blended Mobility", durchgeführt werden, was eine kürzere Mobilität und dafür eine Kombination aus der physischen Mobilität und einer virtuellen Komponente bedeutet. Letztere ermöglicht eine bessere Teamarbeit und einen Online-Lernaustausch. Es gilt zu beachten, dass die "virtuellen" Tage nicht finanziell gefördert werden und nicht auf das Erasmus+ Kontingent angerechnet werden.

Für die sogenannten Langzeitmobilitäten zu Studien- oder Praktikumszwecken bzw. im Rahmen der Doktorandenmobilitäten ist die virtuelle Komponente optional und hat keine zeitliche Vorgabe. Im kürzeren "blended" Format ist sie dagegen verpflichtend, hat allerdings auch keine zeitliche Vorgabe. Für alle drei genannten Mobilitätsformen würde eine 5-30 tägige Mobilität mit dem virtuellen Anteil kombiniert werden.

Das Programm Erasmus+ zielt darauf ab, Chancengleichheit und Eingliederung zu fördern, indem es Teilnehmenden mit benachteiligtem Hintergrund und geringeren Chancen im Vergleich zu Gleichaltrigen den Zugang zu transnationalen Aktivitäten erleichtert, wenn diese Benachteiligung die Teilnahme an solchen Aktivitäten einschränkt oder verhindert:

  • Behinderung (d. h. Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen): Menschen mit geistigen (intellektuellen, kognitiven, Lern-), körperlichen, sensorischen oder anderen Behinderungen;
  • Bildungsschwierigkeiten: junge Menschen mit Lernschwierigkeiten oder solchen, die die Schule abgebrochen haben; gering qualifizierte Erwachsene; junge Menschen mit schlechten Schulleistungen;
  • wirtschaftliche Hindernisse: Menschen mit niedrigem Lebensstandard, geringem Einkommen, Abhängigkeit von der Sozialhilfe oder Obdachlose; junge Menschen, die langzeitarbeitslos oder arm sind; Menschen mit Schulden oder finanziellen Problemen;
  • Kulturelle Unterschiede: Einwander*innen, Flüchtlinge oder Nachkommen aus Einwanderer- oder Flüchtlingsfamilien; Menschen, die einer nationalen oder ethnischen Minderheit angehören; Menschen mit Schwierigkeiten bei der sprachlichen Anpassung und kulturellen Integration;
  • Gesundheitsprobleme: Menschen mit chronischen Gesundheitsproblemen, schweren Krankheiten oder psychiatrischen Erkrankungen;
  • soziale Hindernisse: Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung usw. diskriminiert werden; Menschen mit eingeschränkten sozialen Fähigkeiten oder antisozialem oder riskantem Verhalten; Menschen in einer prekären Situation; (ehemalige) Straftäter, (ehemalige) Drogen- oder Alkoholabhängige; junge und/oder alleinerziehende Eltern; Waisen;
  • geografische Hindernisse: Menschen aus abgelegenen oder ländlichen Gebieten; Menschen, die auf kleinen Inseln oder in Randgebieten leben; Menschen aus städtischen Problemzonen; Menschen aus weniger gut versorgten Gebieten (begrenzte öffentliche Verkehrsmittel, schlechte Einrichtungen).

Im Bereich der Jugendförderung wurde eine Strategie für Eingliederung und Vielfalt als gemeinsamer Rahmen zur Förderung der Beteiligung und Eingliederung junger Menschen entwickelt.

Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, eine Sonderförderung durch den DAAD zu beantragen (weitere Informationen finden Sie hier). Sollten Sie in dieser Hinsicht Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter go-international-plus@uni-goettingen.de an uns.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website Gleiche Chancen für internationale Mobilität.

Praktische Informationen

Wenn Sie als Erasmus+ Stipendiat*in angenommen wurden, erhalten Sie von uns in Kürze die folgenden Unterlagen für Ihren Visumsantrag:

  • Einladungsschreiben
  • Versicherungsanforderungen
  • Immatrikulationsschreiben
  • Mit diesen Unterlagen müssen Sie zur deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland gehen und ein Visum beantragen. Da wir nur mit elektronischen Signaturen arbeiten und keine Papierdokumente verschicken, drucken Sie bitte alle erhaltenen Dokumente in Farbe und guter Qualität für die Visadienste aus.

    Die richtige Art von Visum für Sie ist das sogenannte student D-visa. Bewerben Sie sich nicht für ein Schengen visa. Das ist ein Touristen- oder Geschäftsvisum, nicht für ein Studium gedacht und nicht verlängerbar! Bitte erwähnen Sie bei der Beantragung des D-Visums für Studierende, dass Sie Stipendiat*in eines öffentlich geförderten Stipendienprogramms sein werden und dass die Georg-August-Universität Göttingen maßgeblich an der Auswahl der Kandidat*innen beteiligt war. Aus diesen Gründen beantragen Sie ein D-Visum nach § 34 ohne vorherige Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde Göttingen.

    Achten Sie bitte darauf, dass Sie rechtzeitig ein Studierendenvisum beantragen. Wenn möglich, bitten Sie die Botschaft oder das Konsulat, das Visum für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts auszustellen. Wenn sie dem nicht zustimmen und es nur für 3 Monate ausstellen, ist das auch in Ordnung. Weitere Informationen über die Verlängerung Ihres Visums in Deutschland erhalten Sie bei unserem ersten Treffen in Göttingen. Darüber hinaus können Sie sich auf diesen Websites informieren: Visum und Aufenthaltsgenehmigung: Informationen für internationale Studierende und EU Visa policy.

    Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an per E-Mail an unser Office unter go-international-plus@uni-goettingen.de.

Flugticket nach Deutschland

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr Flugticket nach Deutschland und Ihr Zugticket nach Göttingen selbst kaufen müssen und dass Sie die Reiseunterstützung nach Ihrer Ankunft bei unserem ersten Treffen erhalten (der Betrag, den Sie erhalten werden, steht in Ihrem Acceptance Letter). Der nächstgelegene internationale Flughafen zu Göttingen ist der Flughafen Frankfurt am Main. Von dort aus müssen Sie den Zug nehmen, um Göttingen zu erreichen.

Zugticket Göttingen

Von der Landung Ihres Flugzeugs bis zum Erreichen der Hauptbahnhöfe wird es wahrscheinlich mindestens eine Stunde dauern, da Frankfurt der größte internationale Flughafen Deutschlands ist. Wenn die Gepäckausgabe oder die Warendeklaration stark frequentiert sind, kann es sogar noch länger dauern.

Es gibt sehr bequeme Direktzüge vom Flughafen Frankfurt am Main zum Göttinger Hauptbahnhof im 120-Minuten-Takt. Es ist jedoch möglich, umzusteigen, in der Regel am Hauptbahnhof Frankfurt am Main, wo es tagsüber mehr Verbindungen zum Göttinger Hauptbahnhof gibt. Weitere Informationen und die Möglichkeit, Fahrkarten zu kaufen, finden Sie auf der folgenden Website: Deutsche Bahn.

Bitte beachten Sie, dass es am Flughafen Frankfurt am Main zwei Bahnhöfe gibt: Den Regionalbahnhof für die Nahverkehrszüge und den Fernbahnhof für die Fernverkehrszüge. Seien Sie also vorsichtig und prüfen Sie immer, welcher der beiden Bahnhöfe der richtige für Ihre Verbindung ist. Lassen Sie sich während der Fahrt nicht verwirren, wenn auf einem der Schilder „Frankfurt (Main)“ oder „Frankfurt am Main“ steht. Das bedeutet nicht unbedingt, dass Sie sich im Frankfurter Hauptbahnhof befinden, sondern zeigt an, dass Sie sich in Frankfurt am Main und nicht in Frankfurt an der Oder befinden. In Deutschland gibt es zwei Städte, die denselben Namen tragen.

So kaufen Sie das Zugticket

Sie können das Ticket entweder am Bahnhof oder online kaufen. Wir empfehlen Ihnen, das Ticket online zu kaufen, damit es für Sie nach dem Flug weniger stressig ist. Für den Online-Kauf des Tickets ist eine Kreditkarte für die Zahlung erforderlich. Bitte denken Sie daran, das Ticket selbst auszudrucken, falls Sie es dem Zugbegleiter vorzeigen müssen. Außerdem empfehlen wir den Kauf eines Vollpreistickets (Standardtarif). Die Sparpreis-Tickets sind nur für eine bestimmte Zugverbindung gültig. Sollte Ihr Flug Verspätung haben, kann es sein, dass Sie diese Verbindung nicht mehr erreichen und das Ticket ist dann nicht mehr gültig. In diesem Fall müssen Sie am Bahnhof ein neues Ticket kaufen.

Bei Ihrer Ankunft in Göttingen erhalten Sie den Reisekostenbeitrag (die Höhe des Betrages steht in Ihrem Stipendienbescheid) und die ersten beiden Raten der individuellen Förderung in bar. Dieser Betrag wird Ihnen beim ersten Treffen mit dem Projektkoordinator oder der Projektkoordinatorin ausgehändigt. Das genaue Datum und die Uhrzeit dieses Treffens werden Ihnen vor Ihrer Ankunft mitgeteilt.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Ankunft in Göttingen über ausreichend eigenes Geld für die ersten Tage Ihres Aufenthalts in Deutschland verfügen. Die weitere individuelle Förderung wird in monatlichen Raten direkt auf Ihr deutsches Bankkonto überwiesen, das Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts eröffnen. Die letzte Rate wird Ihnen kurz vor Ende der Mobilität beim Abschlusstreffen mit Ihrem Projektkoordinator in bar ausgehändigt.
Was ist ECTS?

ECTS wurde von der Europäischen Gemeinschaft entwickelt, um gemeinsame Verfahren für die akademische Anerkennung von Studiengängen im Ausland zu schaffen.

Wie funktioniert ECTS?

Das ECTS ist ein Leistungspunktesystem, dessen Grundlage der studentische Arbeitsaufwand ist. Dieser Arbeitsaufwand umfasst Vorlesungen, Praktika, Seminare, Selbststudium und alle relevanten Arbeiten, die zur Vorbereitung auf die Prüfung und andere Leistungen erforderlich sind. Es handelt sich also um einen relativen Wert.

In der Regel müssen 30 ECTS für ein Semester (6 Monate) erreicht werden. Dabei entspricht ein ECTS einem Arbeitsaufwand von 25-30 Stunden. Je nachdem, wie viele ECTS ein Kurs hat, kann die Arbeitsbelastung individuell berechnet werden.

Ein Beispiel:

Die Lehrveranstaltung XY hat 6 ECTS. Das bedeutet, dass für diesen Kurs etwa 180 Arbeitsstunden (einschließlich der Anwesenheitszeit in Form von Vorlesungen und Seminaren und der Zeit für das Selbststudium und die Vorbereitung auf die Prüfung) geleistet werden müssen.

Kontakt:

International Office
Education and Mobility Programmes
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail: go-international-plus@uni-goettingen.de