Homosexualität und Transsexualität in Ungarn

2021 wurde die Position der ungarischen Regierung gegenüber Homosexualität durch die Fußball-EM im Land und die damaligen Debatten um beispielsweise die One-love-Binde zum ersten Mal auch in Deutschland stark diskutiert. Dank der großen Reichweite des Fußballsports und den dazugehörigen Turnieren erreichten die Debatten um die Auslebung und den rechtlichen Rahmen der Homosexualität in Ungarn eine große Bevölkerungsmenge.

Obwohl die EM und somit auch die Diskussionen über Verbote von gewissen bunten Flaggen vorüber ging, blieb die Kritik an Ungarns Umgang mit Homosexualität und Akzeptanz gegenüber Menschen, deren Sexualität oder Identität von der "Norm" abweichen. Durch weitere gesetzliche Einschränkungen in den letzten Jahren wurde die Kritik immer lauter und die Debatten zahlreicher.

In den vergangenen Jahren lässt sich bei der ungarischen Regierung eine klare Geschlechterideologie, die ein binäres Verständnis enthält, erkennen. Das Geschlechterkonzept richtet sich gegen die LGBTQ*-Rechte und somit auch gegen die Menschenrechte allgemein, denn diese gelten für alle Menschen unabhängig von Sexualität, Identität etc. Die Menschenrechte garantiert auch das ungarische Grundgesetz.

Im Jahr 2018 wurde in Ungarn der von der ELTE und der CEU angebotene Masterstudiengang Gender-Studies/Geschlechterforschung verboten und aus dem Studienangebot gestrichen, trotz guter Einschreibquoten und internationaler Reputation. Der Studiengang untersucht Geschlechterverhältnisse, baut Kompetenzen für diesen Fachbereich auf und fördert Diversität, die der Weltanschauung der Regierung nicht entspricht.

Die Argumente für die Streichung des Studienfachs sind schwach. Die Steuerzahler würden so entlastet werden - obwohl die CEU eine Privatuniversität ist/war - und es gäbe keine Verwendung von Absolvierenden auf dem Arbeitsmarkt. Die Regierung argumentierte außerdem, dass der Studiengang nicht den christlichen Werten entsprechen würde, obwohl er in anderen Ländern Europas auch von kirchlichen Hochschulen angeboten wird. Der Verbot des Faches ist ein klarer Verstoß gegen die Bildungsfreiheit und beispielloser Angriff auf die Demokratie und Wissenschaftsfreiheit.
Die Abschaffung der Geschlechterforschung löste eine hitzige Debatte in Ungarn aus, das Wort Gender wurde ein "Unwort".

Vor fast drei Jahren erregte ein neues Gesetz erneut Aufruhr. Im Mai 2020 stimmte das ungarische Parlament für ein Gesetz, dessen § 33 das Geburtsgeschlecht im Geburtsregister und in allen anderen amtlichen Dokumenten - Personalausweisen, Führerscheinen etc. - unveränderbar macht. Zuvor war es für trans- und intersexuelle Menschen möglich, ihr Geschlecht oder ihren Namen in ihren offiziellen Dokumenten ändern zu lassen. In diesem Paragraph wurde ein Verbot der Änderung des Geburtsgeschlechts auch für die Personen ausgesprochen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Änderung des Geschlechts und des Namens beantragt hatten. Dies verletzt die Rechte von trans- und intersexuellen Personen und allgemein folgt daraus die Verletzung des Menschenrechts auf Privatsphäre der Betroffenen. Die Menschenwürde wird hierbei nicht geschützt, die Betroffenen werden Diskriminierung ausgesetzt.

Im Frühjahr 2021 entschied das Verfassungsgericht, dass ein rückwirkendes Verbot der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts von Transgender-Personen gegen das Grundgesetz verstößt. Noch im selben Jahr stellte das Verfassungsgericht fest, dass seine frühere Entscheidung für alle Fälle gilt, die vor dem Inkrafttreten von Artikel 33 eingeleitet wurden. Wer also vor Mai 2020 eine Geschlechts- und Namensänderung in seinen amtlichen Dokumentem beantragt hatte, hat das Recht, seinen Fall von den Behörden bearbeiten zu lassen, denn jeder Mensch hat ein Recht auf einen eigenen Namen, der seine Identität zum Ausdruck bringt - dies hatte das Verfassungsgericht bereits im Jahr 2018 erklärt.

Entgegen ihrer rechtlichen Anerkennung ist die Durchführung von geschlechtsbestätigenden Eingriffen nicht verboten, obwohl sie in der Praxis seit der Verabschiedung von Artikel 33 sehr viel schwieriger geworden ist. In den geltenden Rechtsvorschriften ist nicht geregelt, wer und unter welchen Bedingungen geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe vornehmen lassen kann.

"Schutz der Kinder"

2021 sorgte die Frage der Aufklärung von Kindern zum Thema Homosexualität und Transsexualität für einen landesweiten Skandal. Mehrere Gesetze wurden novelliert. Das Anti-Pädophilie-Gesetz setzt die Frage der Geschlechtsidentität mit Pädophilie gleich. Auch das Mediengesetz und das Werbegesetz wurden novelliert. Der Grundgedanke der Novellierungen ist, dass die Darstellung der von dem Geburtsgeschlecht abweichenden Selbstidentität, der Änderung des Geschlechts und der Homosexualität geeignet ist, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen zu beeinträchtigen. Inhalte, in denen Homosexualität und sexuelle Minderheiten dargestellt werden, dürfen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gezeigt werden. Dementsprechend dürfen sie im Fernsehen erst nach 22.00 Uhr und im Radio nach 23.00 Uhr ausgestrahlt werden. Fernsehwerbung und auch andere Programme müssen in die im Mediengesetz festgelegten Alterskategorien eingeteilt werden. Entsprechend dieser Einteilung muss während der gesamten Werbung ein deutlich sichtbares Piktogramm in einer Ecke des Bildschirms eingeblendet werden. In Anzeigen von öffentlichem Interesse und sozialer Werbung dürfen sexuelle Minderheiten gar nicht dargestellt werden.

Das gilt nicht nur für Szenen, die offenkundige Sexualität enthalten, sondern für alle Inhalte, die Homosexualität darstellen. Der Gesetzgeber misst also mit zweierlei Maß zwischen der Darstellung von heterosexuellen und homosexuellen Inhalten.

Zum Schluss stellt sich die Frage, welche Rechte Homosexuelle in Ungarn haben. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass die Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann. Homosexuelle Paare dürfen seit Dezember 2020 keine Kinder adoptieren, Frauen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, können keine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Schwule und bisexuelle Männer dürfen seit dem 1. Januar 2020 Blut spenden. Gleichgeschlechtliche Eltern haben ein Recht auf Elterngeld.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Homosexualit%C3%A4t_in_Ungarn#:~:text=Ungarn%20gilt%20beim%20Thema%20Homosexualit%C3%A4t,mit%20homosexuellen%20Inhalten%20sind%20verboten
https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/2085/2020/en/
https://hatter.hu/tevekenysegunk/jogsegelyszolgalat/jogi-gyorstalpalo/gyermekvallalas https://hatter.hu/tevekenysegunk/jogsegelyszolgalat/jogi-gyorstalpalo/nemvaltas-tranzicio
https://hatter.hu/tevekenysegunk/jogsegelyszolgalat/jogi-gyorstalpalo/partnerkapcsolat https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/ostblogger/verbot-ungarn-gender-studies-100.html
https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1100425.at
https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=A2100079.TV×hift=20220201&txtreferer=00000003.txt
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/ungarn-schafft-das-fach-gender-studies-ab-a-1233500.html https://mkogy.jogtar.hu/jogszabaly?docid=A2100079.TV
https://www.szalailegal.hu/a-reklamok-kotelezo-korhatarbesorolasa-es-a-reklamkorlatozasok-modosulasa/

Titelbild: Anastasiia Chepinska auf Unsplash
Bild "Love is love": Chris Briggs auf Unsplash


Text: Liv Kallender, Praktikantin, Gymnasium an der Stadtmauer Bad Kreuznach
Ergänzungen: JMolnár