Moot Court des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht richtet 2025/2026 den ersten Moot Court-Wettbewerb zum Sozialrecht aus. Der mündliche Wettbewerb wird am 14. Januar 2026 stattfinden. Die Vorbereitungsphase wird in die vorlesungsfreie Zeit nach dem Sommersemester 2025 und das Wintersemester 2025/26 fallen.

Gerichtet ist die Veranstaltung an alle Studierende ab dem vierten Semester. Interessierte Studierende können unter Betreuung des Lehrstuhls für die Universität Göttingen an dem Moot Court teilnehmen. Das Lehrstuhlteam wird Studierende bei der Vorbereitung auf den Wettbewerb unterstützen.

Nach näherer Absprache kann eine Anerkennung als Schwerpunktleistung im Rahmen des Schwerpunkts 7 gemäß der Schwerpunktsprüfungsordnung oder als vorbereitende Leistung für das Wintersemester 2025/26 erfolgen.

Nähere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundessozialgerichts.

Bei Interesse oder sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an uns unter sekretariat.deinert[at]jura.uni-goettingen.de.