Rechtlicher Rahmen
Deutsche Universitäten operieren in allen ihren Aktivitäten auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Datenschutzpolitik, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen.
Forschende und Lehrenden, die internationale Projekte und Kooperationen unterhalten müssen sich an die anwendbaren Gesetze der Länder ihrer Kooperationspartner halten.
Forschende und Lehrende mit Drittmitteln für internationale Projekte und Aktivitätwen müssen sich an die Richtlinien des jeweiligen Drittmittelgebers halten.
Bei allen Formen der Zusammenarbeit sind Forschende und Lehrende der Universität Göttingen verpflichtet, sich über ihre persönliche Verantwortlichkeit, das rechtliche Rahmenwerk sowie die die Risiken und das Risikomanagement der jeweiligen Zusammenarbeit zu informieren, um sich selbst, die Reputation der Universität Göttingen, ihre Forschungsergebnisse und die Kooperationspartner zu schützen.
Forschende sind persönlich verantwortlich und auch haftbar, dass ihre Ergebnisse nicht missverstanden oder missbraucht werden (z.B. für militärische Zwecke) und keine EU-Sanktionen umgehen. Verstöße gegen die Exportkontrollverordnungen oder das Nagoya-Protokoll (ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der den Zugang zu den sog. genetischen Ressourcen sowie deren Nutzung (Forschung) und einen damit verbundenen gerechten Vorteilsausgleich gegenüber dem Geberland regelt) können zu schweren Strafen führen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de