Autonomie im Kontext
Recht, Medizinethik, Theologie und Philosophie: Diskussion zur Selbstbestimmung des Menschen in der Medizin
Ist der Einzelne in der Lage, nach seinem freien Willen und eigenverantwortlich zu entscheiden? Ist „Selbstbestimmung“ ein normatives Konstrukt oder ein tatsächlich nachweisbares menschliches Vermögen? Kann die Idee von der Autonomie des Menschen als sinnvolles Instrument für die biomedizinische Praxis dienen, insbesondere in der aktuellen Debatte um Themen wie künstliche Befruchtung oder Sterbehilfe?
Diese Fragen standen im Mittelpunkt eines interdisziplinären Workshops; diskutiert wurden sie dabei unter rechtlichen, medizinethischen, theologischen und philosophischen Aspekten. Die zweitägige Veranstaltung mit dem Titel „Autonomie im Kontext. Die normativen Wissenschaften an der Schnittstelle von Natur und Kultur und die Selbstbestimmung in der Medizin“ hat am 14. und 15. Februar 2008 stattgefunden.
In der Bioethik erfährt die Diskussion um die „Idee eines selbstbestimmten Ich“ inzwischen ungeteilte öffentliche Aufmerksamkeit. So wird von liberalen Bioethikern beispielsweise Reproduktive Autonomie, das heißt Selbstbestimmung in Fragen der Fortpflanzung, gefordert. Dies würde zum Beispiel das Recht auf In-vitro-Fertilisation für Frauen jenseits der Menopause umfassen. Dagegen wird – ebenfalls von bioethischer Seite – argumentiert, dass Elternschaft und Familie zu den bedeutsamen gesellschaftlichen Institutionen moderner Staaten zählen und schon deshalb nicht ausschließlich der Entscheidungsfreiheit des einzelnen Bürgers unterworfen werden dürfen. „Eine ähnliche Diskussion findet sich im Bereich der Sterbehilfe“, so Prof. Dr. Volker Lipp (Zentrum für Medizinrecht), der den Workshop zusammen mit Prof. Dr. Claudia Wiesemann (Abteilung Ethik und Geschichte der Medizin) initiiert hat.