Master: Praktika und Praktikumsmöglichkeiten

Alle Studierenden des Master-Studienganges Psychologie müssen ein mindestens 9wöchiges Berufs- oder Forschungspraktikum ableisten. Da für das Modul "Berufspraktikum" 12 Credits vergeben werden, sind insgesamt 12 x 30 Stunden = 360 Stunden abzuleisten (vollzeit oder studiumsbegleitend möglich).
Das Praktikum soll Erfahrungen in der Praxis vermitteln und muss innerhalb von höchstens zwei Teilpraktika (1 x 200 und 1 x 160 Stunden) abgeschlossen sein. Die Modulverantwortliche ist Frau Dr. Brinkmann.

Die Leistung wird erst in FlexNow eingetragen, wenn das Modul komplett absolviert, also die ganzen 9 Wochen Praktikum abgeleistet wurden! Das Praktikum kann auch noch nach Abgabe der Master-Arbeit abgeleistet werden.


Voraussetzung für die Anerkennung des Berufspraktikums ist die Betreuung durch eine Person mit einem Abschluss in Psychologie (Diplom oder Master) oder mit einem vergleichbaren Abschluss. Darüber, ob ein Abschluss vergleichbar ist, entscheidet die Prüfungskommission.
Das Berufspraktikum kann frühestens im ersten Fachsemester begonnen werden, außerdem ist eine Anmeldung in FlexNow erforderlich! Diese kann jederzeit vorgenommen werden, es gibt keine Fristen.



Das Praktikum muss von der Betreuerin / dem Betreuer in der Institution, in der das Praktikum absolviert wird, bescheinigt werden ("Bescheinigung über Ableistung eines Berufspraktikums"). Es sollte günstigerweise auf der Bescheinigung deutlich werden, dass der oder die Unterzeichnende tatsächlich Psychologin/Psychologe ist. Außerdem ist ein Stempel der Institution hinzuzufügen.


Das Original der Bescheinigung über das abgeleistete Praktikum ist als Papierversion bei Frau Dr. Brinkmann einzureichen. Zusätzlich müssen die Fragen aus dem "Fragebogen zum Berufspraktikum" auf maximal drei Seiten ausformuliert für jedes Praktikum beantwortet und als Word-Dokument oder PDF eingereicht werden (per Email: Dr. Nuria Brinkmann).


Die Suche nach einem Praktikumsplatz kann durch die bereits durch Diplom-Studierende angereicherte Datenbank, in der Praktikumsstellen eingetragen sind, erleichtert werden. Rechts sind PDF-Dateien verlinkt, auf der Praktikumsstellen, die bereits von Psychologie-Studierenden besucht wurden, aufgeführt sind. Benutzername und Passwort können bei Frau Dr. Brinkmann erfragt werden.


  • Bitte beachten Sie, dass in der Datenbank eventuell auch Praktikumsstellen aufgeführt sind, bei denen eine Betreuung durch einen Psychologen oder eine Psychologin nicht unbedingt gewährleistet ist. Zur Sicherheit sollten Sie dies daher vor Ihrem Praktikum direkt bei der Institution erfragen!

  • Hiwi-Tätigkeiten können NICHT mehr als Berufspraktikum anerkannt werden (Vorstandsbeschluss vom 14.01.2015).

  • Im Einzelfall können vor Aufnahme dieses Studiengangs absolvierte Praktikumszeiten anerkannt werden, soweit sie frühestens nach Erwerb von 150 C im Rahmen eines grundständigen Bachelorstudiums begonnen wurden und nicht für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums erforderlich waren. Hierfür ist ein formloser Antrag an Frau Dr. Brinkmann zu stellen. Nachweise sind im Originial vorzulegen.




Dr. Nuria Brinkmann ist Praktikumskoordinatorin. Sie muss alle abgeleisteten Praktika bzw. die dazu verfassten Praktikumsberichte anerkennen.

Die Eintragung der Leistung nach Abgabe der Bescheinigungen und Berichte kann bis zu vier Wochen dauern. Bitte reichen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor der Beantragung des Zeugnisses ein und beachten Sie dabei Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten!

Nach dem Eintragen der Leistung wird die Originalbescheinigung maximal 4 Wochen zur persönlichen Abholung vorgehalten. Alternativ kann auch direkt ein frankierter Rückumschlag mit abgegeben werden.



Nachweis Pflichtpraktikum

Wenn die Praktikumsstelle einen Nachweis darüber verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, füllen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung über das Pflichtpraktikum (für die Praktikumsstelle) aus und lassen diese im Studienbüro von Frau Dr. Brinkmann unterschreiben.