Anwesenheitspflicht ZESS-Kurse (Krankheit/ Verhinderung während des Kurses/ der Prüfung)

Ist in einer Lehrveranstaltung eine regelmäßige und aktive Teilnahme gefordert, so sind die Studierenden zur Anwesenheit an allen ausgewiesenen Lehrveranstaltungsterminen verpflichtet (APO der Univ. Göttingen, §14 (5)). Bei einer Veranstaltung mit 4 SWS sind Fehltermine von acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, bei einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten als Fehltermine ohne Entschuldigung / ärztliche Bescheinigung zulässig.

Sollte eine (weitere) Kursteilnahme aufgrund von Krankheit nicht möglich sein, gilt folgende Regelung:

Bitte füllen Sie unverzüglich das Entschuldigungsformular in der rechten Spalte/unten aus und laden einen ärztlichen Nachweis (derzeit z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "AU") hoch. Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte vom Arzt einen „Papierausdruck für die eigenen Unterlagen“ geben und laden Sie diesen hoch. Die untere Hälfte mit der Diagnose decken oder schneiden Sie bitte ab.

Wenn es sich bei der Kursteilnahme an der ZESS um eine Pflichtveranstaltung handelt, und parallel eine weitere Pflichtveranstaltung mit Anwesenheitspflicht besucht wird, muss auch dann das Entschuldigungsformular in der rechten Spalte/unten ausgefüllt werden sowie eine Bestätigung über die Anwesenheitspflicht der anderen Lehrveranstaltung hochgeladen werden.

Dies betrifft derzeit folgende Studiengänge in Verbindung mit den aufgeführten Modulen:

  • Bachelorstudierende der Agrarwissenschaften: Englisch Mittelstufe II für die Agrarwissenschaften
  • Studierende der Wirtschaftswissenschaften (BWL & VWL): Business English I
  • Studierende der Wirtschaftswissenschaften (VWL): Business English II
  • Studierende der Biologie:Scientific English I

in Abhängigkeit der jeweiligen Studienordnung.

Sollten die entschuldigten Fehltermine über die oben genannten erlaubten Fehlzeiten hinausgehen, ist als Voraussetzung zur Zulassung zu Prüfung eine Ersatzleistung (in Rücksprache mit der Koordinatorin/ dem Koordinator des jeweiligen Bereichs) zu erbringen.