Auslandsaufenthalt


Die Masterverordnung für das Lehramt des Landes Niedersachsen schreibt einen studienrelevanten Auslandsaufenthalt für alle Studenten einer modernen Fremdsprache zwingend vor. Auch für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftspädagogik mit Zweitfach Englisch ist ein dreimonatiger Aufenthalt im englischsprachigen Ausland erforderlich. Ein Aufenthalt im Ausland, der länger dauert als vier Wochen und nicht Urlaub darstellt, sondern fachspezifisch ausgerichtet ist, kann Studierenden nur Nutzen bringen. Selbstverständlich gilt diese Feststellung auch für Studierende des fachwissenschaftlichen Bachelor-/Master-Studiengangs.

Der Nachweis über den Auslandsaufenthalt muss bei der Anmeldung zur Masterprüfung geführt werden - eine Bewerbung auf einen Master-Studienplatz wie auch die Zulassung zum Master-Studiengang sind auch ohne den Nachweis möglich!

Informationen zu Schulpraktika im englischsprachigen Ausland erteilt Johannes Pfändner. Für Fragen zum Studium oder zu anderen Praktika im englischsprachigen Ausland, insbesondere in Großbritannien, Irland, den Commonwealth-Staaten und den USA steht Ihnen ebenfalls Johannes Pfändner zur Verfügung. Gleiches gilt für Auskünfte und Bescheinigungen zum 'Nachweis eines dreimonatigen studienrelevanten Auslandsaufenthalts'. Zunächst empfiehlt es sich aber, die Information Brochure for Outgoings (s.u.) aufmerksam durchzulesen.

Für Fragen zum Intern Program des Amity Institute wenden Sie sich bitte ebenfalls an Johannes Pfändner.

Die Deadlines für Bewerbungen um eine Fremdsprachenassistenz mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) finden Sie hier.