Bachelorzeugnis
Bachelorzeugnis
Den Antrag zur Erstellung des Bachelorzeugnisses können Sie stellen, wenn Sie alle nach der PStO erforderlichen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert haben. Sie erhalten den Antrag im gemeinsamen Prüfungsamt der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frohnert.
"Notenstreichung"
Vor der Berechnung der Bachelor-Note können Sie beantragen, dass einzelne erfolgreich absolvierte Module in unbenotete Modulprüfungen umgewandelt werden ("Notenstreichung"). Dies ist gemäß der PStO 2014 für je ein Modul aus den Modulgruppen B.Che.[Ziffern], B.MaW.[Ziffern] und B.Phy.[Ziffern] möglich.
Die Umwandlung in unbenotete Modulprüfungen können Sie frühestens nach dem Erreichen von 150 C und spätestens mit der Beantragung des Bachelorzeugnisses beantragen. Den Antrag dazu erhalten Sie im gemeinsamen Prüfungsamt der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Frohnert.