Bewerbung und Einschreibung

Im Folgenden soll, zur besseren Orientierung, ein Ablaufplan der Promotion dargestellt werden.

Im ersten Abschnitt finden Sie die nötigen Informationen zur Bewerbung und Einschreibung. Sollten die Texte Fragen aufwerfen oder unbeantwortet lassen, weisen Sie uns bitte darauf hin.


Um einzuschätzen ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsstudium erfüllen, können Sie die aktuelle Zulassungsordnung einsehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine genaue Überprüfung erst nach Eingang einer kompletten Bewerbung vornehmen können..

Wenn Sie eine Promotion anstreben, müssen Sie zuerst eine Professorin/einen Professor finden, die/der Ihr Promotionprojekt betreut. Bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen ist die Erstbetreuerin/der Erstbetreuer in der Regel vorgeschrieben. Sollten Sie vorhaben, auf Grundlage einer eigenen Projektidee zu promovieren, müssen Sie potentielle Betreuer/innen selbst anschreiben und für Ihr Projekt gewinnen. Sie können sich bei uns erst dann als Promotionsstudent/in bewerben, wenn Sie bereits eine Betreuerin/einen Betreuer gefunden haben. Die GFA kann Ihnen dabei nicht helfen.

Einen Überblick über Forschungsfelder und laufende Projekte, sowie Kontaktinformationen finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Abteilungen.

Für Ihre Bewerbung ist eine Betreuungszusage Grundvoraussetzung. Weiterhin ist es möglich, eine vorbehaltliche Betreuungszusage abzuschließen. Diese erlangt erst dann ihre Gültigkeit, wenn die Finanzierung des Projekts (i.d.R. durch ein Stipendium) abgesichert ist.


Wenn Sie eine Betreuerin/einen Betreuer gefunden haben, können Sie Ihre Bewerbung online über unser Bewerbungsformular erstellen. Sollten Sie innerhalb der letzten 13 Monate an der Georg-August-Universität eingeschrieben gewesen sein, können Sie sich im eCampus anmelden und unter „Weitere Dienste“ → „Formulare“ → „öffentliche Formulare“ → „Promovendenaufnahmeantrag - ...“ eine bereits zu Teilen vorausgefüllte Version des Bewerbungsformulars nutzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie insgesamt eine Stunde Zeit haben, um das Bewerbungsformular auszufüllen. Im nachfolgenden finden Sie eine Übersicht der zur Bewerbung notwendigen Dokumente. Sichern Sie am Besten im vorhinein ab, dass diese digital zur Verfügung stehen.

  1. Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses:
    Sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, laden Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses hoch.

  2. Einen tabellarischen Lebenslauf

  3. Gegebenenfalls Nachweis Ihrer Deutsch- oder Englischkenntnisse:
    Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis Ihrer Deutsch- oder Englischkenntnisse bei (z.B. TOEFL, IELTS, GRE Scores).

  4. Abschlusszeugnisse:
    Je ein vollständiger Scan der Abschlussurkunde und des Transkripts der besuchten Universität(en) ist in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Falls das Masterzeugnis noch nicht vorliegt, kann es nachgereicht werden.

    Zu beachten: Zeugnisse aus der Mongolei oder Indien werden ausschließlich mit zusätzlichem APS-Zertifikat akzeptiert. Nigerianische Urkunden und Zeugnisse müssen in einem versiegelten Umschlag direkt vom nigerianischen "University's Office of the Registrar" per Luftpost an folgende Adresse versandt werden.

    Geschäftsstelle der Graduiertenschule
    Forst- und Agrarwissenschaften (GFA)
    Büsgenweg 5
    37077 Göttingen
    Germany

  5. Eine vorläufige Forschungsskizze:
    Bitte beachten Sie hierzu unseren Leitfaden. Ihre Forschungsskizze muss einen tabellarischen Zeitplan enthalten.

  6. Eine Erklärung gemäß GFA-Promotionsordnung § 6 Abs. 2:
    Bitte laden Sie die Erklärung herunter. Ausgefüllt und unterschrieben laden Sie sie dann im Bewerbungsformular hoch.
Die Bewerbung bei der GFA hat die Annahme als Doktorand/-in und somit die Zulassung zum Promotionsstudium zum Ziel und beinhaltet weder ein Anstellungsverhältnis, noch den Anspruch auf ein Stipendium. Sie bildet die Grundlage für Ihre Immatrikulation.

Für die Bewerbung steht Ihnen unser Online-Portal das ganze Jahr über zur Verfügung. Sie sollten sich im Vorfeld überlegen, zu welchem Semester Sie zugelassen werden möchten, da erneute Zulassungen für ein späteres Semester nur in begründeten Einzelfällen (z.B. Verzögerung durch Visa-Angelegenheiten) erteilt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Bewerbung in besonderen Fällen bis zu drei Monate dauern kann.

Wenn Ihre Bewerbung vollständig eingegangen ist, berät der Graduiertenausschuss über Ihre Annahme. In einfachen Fällen (z.B. Bewerbungen mit Abschlüssen deutscher Hochschulen) kann dies auch durch einen Vertreter des Graduiertenausschusses geschehen. Dann wird über Bewerbungen ca. einmal im Monat gesammelt entschieden. Sitzungen des Graduiertenausschusses werden i.d.R. einmal pro Quartal einberufen.
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie innerhalb von 4 Wochen Ihren Studienplatz annehmen (oder aber ablehnen). Hierzu ist eine kurze Benachrichtigung per E-Mail an gfa@uni-goettingen.de ausreichend.
Die Zulassung zum Promotionsprogramm "Molekulare Wissenschaften und Biotechnologie von Nutzpflanzen" erfolgt über das Dekanat der Forstfakultät und einen eigenen Prüfungsausschuss.

Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine weitere automatische E-Mail mit allen Angaben für die Überweisung des Semesterbeitrags. Nachdem dieser auf dem Bankkonto der Universität eingegangen ist, wird Ihre Immatrikulation vollzogen.
Sollte Ihre Zulassung für ein zukünftiges Semester gelten, so ist die Immatrikulation immer ab Dezember bzw. Juni des vorherigen Semesters möglich.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Einschreibungsverfahren, zu Semesterbeiträgen, evtl. Befreiungen o.ä. direkt an die für Sie zuständige Stelle:
Sollten Sie noch für das Masterstudium eingeschrieben sein, können Sie sich einfach umschreiben lassen. Neuerliche Kosten fallen dabei nicht an. Zum Umschreiben wird der "Antrag auf Änderung des Studienverlaufs" benötigt. Diesen finden Sie im eCampus.

Um Sie auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten, möchten wir Ihnen in einer Einführungsveranstaltung wichtige Informationen mit auf den Weg geben. Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist freiwillig und dient Ihrer Information sowie einem ersten Kennenlernen.

Aktuelle Termine entnehmen Sie bitte unserer Info-Seite.

Spätestens 3 Monate nach Annahme in einem Promotionsstudiengang/-programm wird der Betreuungsausschuss durch den Graduiertenausschuss bestellt. Dieser ist durch Sie, innerhalb von zwei Monaten nach Zulassung zum Promotionsstudium, vorzuschlagen. Der Betreuungsausschuss muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zur formalen Zusammensetzung und den von uns benötigten Zusatzinformationen. Sie können den Vorschlag zum Betreuungsausschuss auch schon zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen. Das Dokument beinhaltet auch die Betreuungsvereinbarung, welche nach Bestellung durch den Graduiertenausschuss Gültigkeit erlangt. Sie besiegelt das Betreuungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Betreuungsausschuss.
Prüfungsberechtigte Mitglieder Ihres Betreuungsausschusses sind automatisch Mitglieder Ihrer Prüfungskommission. Die Prüfungskommission hat wenigstens drei prüfungsberechtigte Mitglieder. Sollten Sie im Betreuungsausschuss nur zwei Prüfungsberechtigte haben, müssten Sie somit gegen Ende der Promotion ein prüfungsberechtigtes Mitglied für Ihre Prüfungskommission nachnominieren. Falls die Prüfungsberechtigung nicht klar ist, denken Sie frühzeitig daran diese zu klären, da ggf. die Bearbeitung von Anträgen auf Einzelprüfungsberechtigungen zu zeitlichem Mehraufwand für alle Beteiligten führt.

Andere Abschnitte des Ablaufplans einer Promotion: