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Rechtswissenschaften (Erste Prüfung/Staatsexamen)

Steckbrief

Name des Studienfachs:
Rechtswissenschaften
Abschluss:
Erste Prüfung/Staatsexamen
Regelstudienzeit:
10 Semester
Studienbeginn:
Wintersemester
Unterrichtssprache:
Deutsch
Zulassung:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
Orientierungsveranstaltung:
Zum Studienbeginn werden Orientierungsveranstaltungen angeboten

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Fächerübergreifend Schnupperstudium
JULI bis
SEPT

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Inhalte

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis des geltenden Rechts und den geschicht-lichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Im rechtswissenschaftlichen Studium werden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse vermittelt, die zur Anwendung des Rechts befähigen. Diese orientieren sich an den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Wahrheit.

Ziel der Ausbildung ist der sogenannte Einheitsjurist. Durch eine gründliche Ausbildung in allen Kernbereichen des Rechts und beschränkte Spezialisierung in Teilbereichen ist der Einheitsjurist in der Lage, sowohl in den klassischen juristischen Berufsfeldern (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist), als auch darüber hinaus tätig zu werden und die Verantwortung für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Konsequenzen juristischer Entscheidungen zu übernehmen. Für die klassischen juristischen Berufe ist das juristische Vollstudium zwingend erforderlich.

Beschäftigung finden Absolventen des juristischen Vollstudiums jenseits der oben genannten klassischen juristischen Berufe unter anderem in der Kredit- und Versicherungswirtschaft, bei Interessenvertretungen (Verbände) und Kirchen, im Wissenschaftsbetrieb und Bildungswesen, in den Medien und im Verlagswesen, als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater, Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter, Vertragsmanager, Mediatoren, Verbraucher- und Schuldnerberater sowie bei Internationalen Organisationen und Gerichten oder im diplomatischer Dienst.

Neben der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder einem als gleichwertig anerkannten Abschluss gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Jurastudiums. Studienbewerber sollten Verständnis und Interesse für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich gut und präzise ausdrücken zu können sowie die Gabe zu logischem und abstraktem Denken mitbringen.

Gute Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere der englischen Sprache, werden im Hinblick auf Internationalisierung und Globalisierung auch für Juristen zunehmend wichtiger.

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Studienaufbau

Das Studium beginnt mit einem Grundstudium von drei bis vier Semestern, in dessen Verlauf eine studienbegleitende Zwischenprüfung zu absolvieren ist. Daran schließen sich das zwei bis drei Semester umfassende Hauptstudium sowie das Schwerpunktbereichsstudium mit einer Dauer von ungefähr zwei Semestern an.

Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissen-schaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundla-gen (§ 5a Abs. 2 S. 3 DRiG).

Man unterscheidet drei Kernbereiche:

  1. Bürgerliches Recht mit dazugehörigem Prozessrecht
  2. Strafrecht mit dazugehörigem Prozessrecht
  3. Öffentliches Recht mit dazugehörigem Prozessrecht.

Dazu kommen die Grundlagenfächer (z.B. Rechtsgeschichte, Allgemeine Staatslehre, Rechtsphilosophie), die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre) sowie fachspezifische Fremdsprachenkompetenzen.

Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums können an der Juristischen Fakultät in Göttingen folgende Schwerpunktbereiche gewählt werden:

  1. Historische und philosophische Grundlagen des Rechts
  2. Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht
  3. Zivilrecht und Zivilrechtspflege
  4. Privates und öffentliches Medienrecht
  5. Internationales und Europäisches öffentliches Recht
  6. Kriminalwissenschaften
  7. Arbeits- und Sozialordnung
  8. Medizinrecht
  9. Öffentliches Recht - Regieren, Regulieren und Verwalten

Auf Antrag kann nach der erfolgreich bestandenen ersten Prüfung der akademische Grad einer Diplomjuristin/eines Diplomjuristen verliehen werden.

Auf das Studium folgt ein Vorbereitungsdienst (Referendariat) von zwei Jahren in mehreren Stati-onen: bei einem ordentlichen Gericht, bei einer Staatsanwaltschaft, bei einer Verwaltungsbehörde, bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten und in einem von der Referendarin oder dem Referendar gewählten Schwerpunktbereich (Wahlstation), an dessen Ende das Staatsexamen (Assessorexamen) steht. Mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt.

Ordnungen und Modulverzeichnis

Ausbildungsgesetze


Zulassung

Studienbeginn:
nur Wintersemester
1. Fachsemester:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
2. bis 10. Fachsemester:
zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)

EU
Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR (inkl. Deutschland) oder Bildungsinländer/in

Nicht-Deutsche Staatsbürger/in ohne deutschen Bildungsabschluss

Non-EU
Staatsbürger/in eines Staates außerhalb der EU (oder Staatenlose/r) oder Absolvent/in eines Studienkollegs


Kontakt

Spezifische Fachberatung

Juristische Fakultät
Studienbüro
Platz der Göttinger Sieben 6
37073 Göttingen

Tel.: +49-551 39 27390
Fax: +49-551 39 27875

studieren@jura.uni-goettingen.de
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