Prof. Dr. iur. Dr. jur. h.c. mult. Drs. med. h.c. Erwin Deutsch
Erwin Deutsch studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg Rechtswissenschaften und an der Columbia University in New York City Rechtsvergleichung. Im Jahr 1953 wurde ihm der Grad eines Doktor iuris utriusque und 1957 der Grad eines Master of Comparative Law verliehen. Im Januar 1956 bestand er das Assessorexamen in Stuttgart und war danach beim Bundesministerium der Justiz in Bonn tätig. Im Jahre 1957 wurde er Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität München, die ihm 1960 die venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung verliehen hat. Nach einem Semester Vertretung eines Lehrstuhls an der Universität Hamburg wurde er 1961 an die juristische Fakultät der Universität Kiel berufen.
Seit 1963 ist er ordentlicher Professor an der Universität Göttingen und war Direktor der Abteilung für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie für Arzt- und Arzneimittelrecht am Juristischen Seminar. Seit 1992 ist er häufiger Gastprofessor an der Universität Halle. Von 1970 bis 1994 war er Richter am OLG Celle im Nebenamt. Im Jahr 1989 verlieh die Nationale Universität von Pusan in Korea ihm den Doktor jur. h.c.. 1994 wurde er zum Dr. med. h.c. der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln und 1998 zum Ehrendoktor der Medizinischen Hochschule Hannover ernannt. Im April 2004 verlieh ihm die juristische Fakultät der Universität Halle den Ehrendoktor der Rechte, im selben Jahr wurde er zum Ehrendoktor der Rechtswissenschaft der Universität Izmir in der Türkei ernannt.
Prof. Deutsch hat als Delegierter der deutschen Delegation bei der Abfassung der Revidierten Deklaration von Helsinki über biomedizinische Forschung am Menschen im Jahr 1975 in Tokio und im Jahr 1989 in Hongkong mitgewirkt. Er war Mitglied des gemeinsamen Ausschusses der Ministerien für Forschung und Technologie sowie der Justiz in Fragen der In-vitro-Fertilisation, Genomanalyse und Gentherapie in den Jahren 1984 - 1986 sowie wissenschaftliches Mitglied der Enquete-Kommission "Chancen und Risiken der Gentechnologie" des deutschen Bundestages in den gleichen Jahren.
Von 1990 - 1994 war er Mitvorsitzender der ESLA-Kommission der Europäischen Union in Brüssel, die sich mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Fragen der Genomanalyse befasst hat. Prof. Deutsch war Mitglied der Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen und bis März 2015 ständiges Mitglied in der Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover.
Er war Vorsitzender des Verfassungsausschusses der Arbeitsgemeinschaft der Ethik-Kommissionen Deutschlands. 1991 und 1995 hat er im Auftrag der Europäischen Union in Brüssel jeweils größere Rechtsgutachten über die Dienstleistungshaftungsrichtlinie und die Neuregelung der Arzthaftung in der Europäischen Union erstattet.
Prof. Deutsch hat im Auftrag der Bundesregierung eine Untersuchung zur Haftung der Staatlichen Versicherung der DDR i.L. durch die Bundesrepublik auf Grundlage des Einigungsvertrages vorgelegt.
Die Medizinische Fakultät der Universität Göttingen verlieh Professor Dr. Erwin Deutsch am 20. Juni 2002 die Albrecht-von-Haller-Medaille. Professor Deutsch ist seit 1966 in medizin-juristischen Dingen tätig und engagiert sich vor allem bei der Aufstellung der Regeln für die Aufklärung und Einwilligungen von Patienten.
Prof. Deutsch war Gastprofessor in den USA (UCLA, University of South Carolina), Neuseeland (Victoria University of Wellington), Südafrika (University of South Africa, Rand Afrikaans University) und China (University Nanjing).
Prof. Deutsch verstarb am 11.03.2016.