Erasmus+ Key Action 107 - Mobilität von Einzelpersonen außerhalb Europas (mit Partnerländern)


Das europäische Förderprogramm Erasmus+ bietet die Möglichkeit des weltweiten Austauschs von Hochschulangehörigen über die bisherigen europäischen Programmländer hinaus. Mit der 2015 in Erasmus+ etablierten Förderlinie KA 107 "Mobilität mit Partner-ländern" für den Hochschulbereich wird die Mobilität von Einzel-personen an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten unterstützt.

Bei der Erasmus+ Kooperation mit Partnern aus außereuropäischen Ländern werden wie bei dem bekannten Erasmus-Programm für den Hochschulbereich Austauschverträge mit ausgewählten Partner-universitäten geschlossen. Die Förderung dieses Programmbereichs ist an bestimmte Nationen und Partnerinstitutionen, die auf Antrag bewilligt wurden, gebunden. Der Aufruf für die Programmlinie findet einmal im Jahr statt und antragsberechtigt sind Hochschulen, die bereits am Erasmus-Programm teilnehmen.

Die Mobilität mit Partnerländern außerhalb Europas ist im Erasmus+ Programm dem Hochschulbereich vorbehalten. Abhängig von der entsprechenden Weltregion werden Mobilitäten von Studierenden, Hochschullehrern und Hochschulmitarbeitern nach Deutschland (Incoming) und aus Deutschland (Outgoing) gefördert. Die Studierendenmobilität (Bachelor, Master, Doktorat) wird mit einer Laufzeit von 3 bis 12 Monaten unterstützt und die Mobilität von Hochschulangehörigen (Lehre, Fort- und Weiterbildungen) kann über einen Zeitraum von fünf Tagen bis zu zwei Monaten gefördert werden.

Die Abteilung Göttingen International informiert, unterstützt von den zuständigen Fachkoordinatoren an den Fakultäten, über die Austauschmöglichkeiten und Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm. Der Erfolg basiert vor allem auf den langjährigen Kooperationen der Georg-August-Universität Göttingen mit zahlreichen außereuropäischen Partnerinstitutionen; viele der europäischen Hochschulpartnerschaften bestehen bereits seit vielen Jahren und leben von dem intensiven Austausch.

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