FAQ

Noch Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Bachelorstudiengänge.

Sollten Sie die gesuchte Antwort nicht finden, wenden Sie sich per Mail studienbuero@biologie.uni-goettingen.de.


Allgemeine Informationen zum Studienstart

Grundsätzlich können Sie sich mit allen Fragen zum Studium und der Studienorganisation an das Studienbüro wenden. Wenn Ihnen dort nicht geholfen werden kann, werden Sie an die richtige Stelle weiterverwiesen.
Weitere Anlaufstellen bei Fragen:

Weitere zentrale Beratungsangebote finden Sie hier.

Das Studienbüro ist die Anlaufstelle für Studierende in allen Belangen der Studienorganisation und bietet deshalb neben der Studienberatung regelmäßig Informationsveranstaltungen für Studierende und Lehrende an, um den Ablauf des Studiums zu optimieren. Das Studienbüro ist für die Organisation, Pflege und Weiterentwicklung der Studiengänge zuständig, um u. A. die Studierbarkeit sicherzustellen (Überlappungen in den Studienplänen vermeiden, Organisation des Semester- und Klausurangebots), die Weiterentwicklung der Ordnungen und die Organisation des Prüfungsangebotes in enger Zusammenarbeit mit den Dozierenden und dem Prüfungsamt.

Der Bioblog gibt Infos, Tipps und Hinweise zur Studienplanung, Anmeldefristen in den einzelnen Studiengängen, aber auch Neuigkeiten zu Praktikums- oder Hilfskraftausschreibungen, Optionen für Auslandsaufenthalte und vieles mehr.
Damit nichts verpasst wird, kann der Blog auf der Startseite von eCampus eingebunden sowie als RSS-Feed auf dem Smartphone abonniert werden.

Die Regelstudienzeit gibt den Zeitraum (in Semestern) an, der bei regulärem Studium (ohne Verzögerung) für einen Studiengang vorgesehen ist. Für die Bachelor-Studiengänge der Biologie beträgt sie sechs Semester, für die Master-Studiengänge vier Semester.

Die Regelstudienzeit versichert, dass der Studienabschluss grundsätzlich innerhalb der genannten Semesterzahl möglich ist (unabhängig von bestimmten Wahlmodulen oder Modulkombinationen). Die individuelle Studiendauer kann sich von der Regelstudienzeit durchaus unterscheiden und es ist problemlos möglich, länger als die angegebene Semesterzahl zu studieren. Gerade ein bis zwei zusätzliche Fachsemester kommen sehr häufig vor. In einigen Fällen sollten die Fachsemester jedoch im Blick behalten werden: BAföG und Langzeitstudiengebühren sind an die Regelstudienzeit gekoppelt. Zudem haben viele unserer Studiengänge eine Höchststudiendauer.

Die Termine der Vorlesungszeiten und entsprechend der vorlesungsfreien Zeiten finden sich auf der Webseite Termine und Fristen für Studierende. Tipp: Dort gibt es auch einen Link zu den Terminen zukünftiger und vergangener Semester. Damit kann also schon recht weit im Voraus geplant werden.

Immatrikulation / Exmatrikulation

Sofern Sie das Zeugnis nicht beantragt haben und sich weiter rückmelden, erfolgt die Exmatrikulation nicht automatisch. Sie müssen sie bei der Studienzentrale am Wilhelmsplatz oder über die SB-Funktionen beantragen. Die Studiengebühren können bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn erstattet werden.

Auch wenn Sie alle Leistungen für Ihren Studiengang erbracht haben (bspw. Abgabe der Abschlussarbeit, Schreiben der letzten Klausur, etc.), werden Sie nicht direkt automatisch exmatrikuliert. Sie können dann noch bis zu einem Semester länger eingeschrieben bleiben (rückmelden nicht vergessen) oder sich selbstständig exmatrikulieren.

Sie müssen bis zum erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfungsleistung immatrikuliert bleiben (z.B. Klausur, Abgabe der Bachelorarbeit). Die Korrektur der Abschlussarbeit sowie die Ausstellung des Zeugnisses können auch erfolgen, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind.
Gerade wenn es gegen Semesterende zeitlich etwas knapp wird oder um sicherzugehen, dass alle Leistungen bestanden sind, empfehlen wir zunächst die Rückmeldung für das Folgesemester. Erfolgt die Exmatrikulation vor Semesterbeginn oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, kann der bereits gezahlte Semesterbeitrag zurückgefordert werden.

Hinweise zur Beurlaubung finden Sie hier.

Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester (bspw. bei Fach- oder Ortswechsel) finden Sie hier.

IT-Systeme der Universität und Bescheinigungen

eCampus ist die zentrale Drehscheibe für die verschiedenen elektronischen Informationssysteme der Universität. Hier können Sie sich mit Ihrer studentischen Nutzerkennung einloggen und auf alle anderen universitären Informationssysteme zugreifen. Über eCampus haben Sie auch einen Web-Mailzugang zu Ihren studentischen E-Mails.
Sie können sich Ihre eCampus-Startseite personalisieren: Wählen Sie dazu über den Link "Startseite personalisieren" aus einer Reihe von Portlets aus, was für Sie relevant ist. Hier gibt es z.B. Portlets die das aktuelle Wetter, den Mensaplan oder ihr Bibliothekskonto anzeigen. Für Studierende der Biologie empfehlen wir das Portlet des Bioblogs zu aktivieren über den das Studienbüro der Fakultät über Aktuelles zu den Bachelor- und Masterstudiengängen informiert.

StudIP ist eine digitale Lernplattform, die für die Organisation von Lehrveranstaltungen genutzt wird. Sie können hier nach Ihren Veranstaltungen suchen und sich dafür eintragen. Dies ist empfehlenswert, da viele Lehrende Materialien zu Veranstaltungen in StudIP verfügbar machen.
Bei einigen Veranstaltungen wird StudIP auch für die Einteilung von Übungs- und Praktikumsgruppen verwendet. Sie sollten sich dann frühzeitig für die Termine eintragen, die am besten in Ihren Stundenplan passen.
Sie dürfen StudIP jedoch nicht mit der online Prüfungsverwaltung FlexNow verwechseln. Unabhängig von der Anmeldung in StudIP in Kurslisten o.Ä. muss die Prüfungsanmeldung immer über FlexNow erfolgen. Speziell in der Biologie sind zudem die Anmeldungen zu Praktika immer auch in FlexNow nötig.

EXA ist das Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität Göttingen. Hier finden Sie Informationen zu Lehrveranstaltungen, Modulen, (Lehr-)Personen und Räumen.

FlexNow ist das Online-Prüfungsverwaltungssystem der Universität Göttingen. Über dieses Portal müssen Sie sich zu allen Prüfungen anmelden. Nach einer erfolgreichen An-/Abmeldung erhalten Sie eine E-Mail an Ihre Stud-Adresse, die Sie unbedingt aufbewahren sollten, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Nach Absolvieren einer Leistung wird diese durch die Dozierenden in FlexNow eingetragen und vom Prüfungsamt verbucht. Unter Studierendendaten / Leistungsnachweise haben Sie so jederzeit einen aktuellen Überblick über die von Ihnen erbrachten Leistungen.
Melden Sie bitte falsche Einträge oder Fehler, die bei der An-/Abmeldung aufgetreten sind, umgehend dem Prüfungsamt.
Regeln für das An/Abmeldeverfahren in FlexNow in der Biologie
FlexNow-Informationen für Studierende (allgemein)

Hinweise zur Einrichtung von eduroam gibt es hier.

Hinweise zur Nutzung des LSGs gibt es hier.

Hinweise zum Drucken an der Universität Göttingen gibt es hier.

In eCampus können unter den Selbstbedienungsfunktionen (SB-Funktionen: Was ist das?) verschiedene Bescheinigungen generiert und ausgedruckt werden.

Ein prüfbarer Leistungsnachweis ist ein Ausdruck Ihrer Studienleistungen, der über ein Portal der Universität verifiziert werden kann. Sie können den Leistungsnachweis selbst über das Online-Prüfungssystem FlexNow (unter Leistungsnachweise) erzeugen. Der prüfbare Leistungsnachweis listet nur die bereits vollständig abgeschlossenen Leistungen auf und kann beispielsweise für Bewerbungen verwendet werden. Für die Studienberatung oder Anträge an die Prüfungskommission sollte dagegen ein Leistungsnachweis mit allen Leistungen (bzw. für Studienberatung) verwendet werden, den Sie ebenfalls über FlexNow erzeugen können. Dieser zeigt - wie der Name sagt - alle Leistungen, auch solche, die noch nicht abgeschlossen sind.
Weiter zu Studierendendaten / Leistungsnachweise

Allgemeine Informationen / Studienplanung

Am Ende jedes Semesters finden Informationsveranstaltungen von der Studienberatung für das jeweils kommende Semester statt. Dies wird im BioBlog angekündigt und soll zur besseren individuellen Planung des Studiums dienen.

Achten Sie darauf, dass

  • sich die Lehrveranstaltungen, der von Ihnen gewählten Module, nicht überschneiden.
  • Sie sich nicht zu viel vornehmen. Sie sollten einen Umfang von etwa 30 C / Semester anstreben.
  • die notwendigen Zugangsvoraussetzungen der Module, die Sie sich aussuchen, zum Zeitpunkt der Anmeldung in FlexNow erfüllt sind. Diese sind jeweils in der Modulbeschreibung angegeben.
  • Sie sich frühzeitig zu den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Anzahl an Teilnehmenden (Seminare, Praktika) anmelden.
Bei Detailfragen und speziellen Problemen sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem Studienbüro vereinbaren.

BSc Biologie/ 2-Fach-BA
Die Anmeldung zu biologischen Grundlagenmodulen des zweiten Studienabschnittes über FlexNow ist möglich, wenn 40 C (von insg. 50 C) bzw. im 2-Fach-Bachelor 20 C (von insg. 30 C) aus dem ersten Studienabschnitt erfolgreich absolviert (= in FlexNow verbucht) wurden.
BSc Biodiversität
Die Anmeldung zu Modulen des zweiten Studienabschnittes über FlexNow ist möglich, wenn die Orientierungsmodule (Ring I und II, GP Botanik, GP Zoo), das nichtbiologische Pflichtmodul (Anorganische Chemie) sowie weitere 50 C aus den Modulen des ersten Studienabschnitts (insgesamt also 90 von 120 C) erfolgreich absolviert (= in FlexNow verbucht) wurden.

BSc Biologie
Zunächst sollten die Module belegt werden, die aus dem ersten Studienabschnitt noch nicht erfolgreich absolviert wurden. Da sich die Zugangsvoraussetzungen nur auf die biologischen Grundlagenmodule des zweiten Studienabschnitts beziehen, können Module aus den übrigen Bereichen (nichtbiologische Grundlagenmodule, Schlüsselkompetenzen) durchaus schon belegt werden. Im Zweifel suchen Sie die Studienberatung auf, um den Studienplan des Semesters gemeinsam zu besprechen.

Vor der Teilnahme an "Scientific English I" muss ein Einstufungstest bei der ZESS erfolgen, der das aktuelle Sprachniveau überprüft. Je nach Einstufung kann direkt der "Scientific English I"-Kurs besucht werden oder es müssen so lange Sprachkurse in Englisch belegt werden, bis das nötige Sprachniveau erreicht ist. Der Einstufungstest sollte frühzeitig im Studium gemacht werden, um einschätzen zu können, ob und wie viele Englischkurse ggf. absolviert werden müssen.
Detailliertere Informationen zu Scientific English I gibt es hier.

Bitte suchen Sie die Studienberatung auf, um den Studienplan des Semesters gemeinsam zu besprechen.

Module

Alle Vorlesungen und Veranstaltungen sollten in EXA, dem Vorlesungsverzeichnis der Universität, eingetragen sein. Zu einer Veranstaltung sind in der Regel Termine, Uhrzeit, Raum, Dozierenden etc. angegeben. Meist sind auch eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, sowie Hinweise auf die Art der Termine (Vorbesprechung, Klausur, etc.) gegeben.
Setzen Sie sich bitte wegen falscher oder fehlender Einträge mit den verantwortlichen Dozierenden in Verbindung.

Die Modulbeschreibungen finden Sie im Modulhandbuch, welches Teil der Studienordnung ist.

Ein Abbruch von Modulen im Bereich der Schlüsselkompetenzen und der nichtbiologischen Grundlagenmodule ist unproblematisch; bei Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht sollten Sie hier netterweise den Lehrenden den Abbruch mitteilen.
Die biologischen Grundlagenmodule können in der Regel nicht abgebrochen werden, sobald Sie sich hier zu einem Praktikumsplatz angemeldet haben und die Abmeldefrist verstrichen ist.

Ja, insbesondere im Bereich der Schlüsselkompetenzen können mehr als die benötigten Module bzw. ECTS belegt werden. Da für den Abschluss nur wenig mehr als 180 ECTS berücksichtigt werden können, müssen Sie dann bei der Beantragung des Zeugnisses entscheiden, welche der belegten Module (aus den Schlüsselkompetenzen) mit in die Notenberechnung mit einfließen sollen. Die übrigen Module werden als zusätzlich belegte Module auf dem Zeugnis aufgeführt.

Ein zusätzliches biologisches Grundlagenmodul kann nur angemeldet werden, wenn bereits 5 der insgesamt 6 biologischen Grundlagenmodule abgeschlossen sind.
Die Anmeldung für das zusätzliche Modul erfolgt nachrangig und nur über das Studienbüro, damit Studierende Anmeldevorrecht haben, die ihre 6 biolog. Module noch belegen müssen.

Nein.

Der Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise, wenn das Praktikum durch eine längere Krankheit nicht beenden werden konnte und eine erneute Praktikumsteilnahme zu Studienzeitverlängerungen führen würde. Dazu muss ein formloser Antrag an die Prüfungskommission gestellt werden, in dem die Gründe für den Wechsel erläutert sind. Dem Antrag ist beizulegen: Attest (z.B. bei Krankheit) und eine Stellungnahme der Lehrperson.

Für die Anrechnung von Leistungen, die bei FoLL erbracht wurden, muss ein Schein im Prüfungsamt eingereicht werden. Es sind 6 Credits anrechenbar.

Informationen und Möglichkeiten zu Schlüsselkompetenzen finden Sie hier.
Selbst Module, die nicht in den genannten Stellen gelistet sind, können besucht und ggf. angerechnet werden. Das gilt nur für vollständige Module, nicht für einzelne Veranstaltungen. Beachten Sie, dass Sie hierfür vorab mit der Lehrperson absprechen müssen, ob Sie an den Veranstaltungen teilnehmen können. Über die Anrechnung entscheidet die Studiengangskoordination; vor Belegen des Moduls, Anrechenbarkeit prüfen lassen.

In FlexNow können unter „Studierendendaten“ die angemeldeten und bestandenen Prüfungen eingesehen werden. Alternativ können unter „Leistungsnachweise“ PDF-Dokumente mit den abgeschlossenen oder auch mit allen Leistungen generiert werden. Siehe dazu auch unter dem Reiter "IT-Systeme" die Frage 9.

Die nichtbiologischen Grundlagenmodule Organische Chemie und Physik bestehen eigentlich aus jeweils zwei Modulen: einem „Vorlesungsmodul“ (B.Che.1201 bzw. B.Phy-NF.7002) und einem „Praktikumsmodul“ (B.Che.7409 bzw. B.Phy-NF.7004). Es muss jeweils das „Vorlesungsmodul“ mit dem dazugehörigen „Praktikumsmodul“ absolviert werden, um ein vollwertiges Grundlagenmodul zu bilden. Die Praktika könnend dabei jeweils erst besucht werden, wenn die entsprechende Vorlesung erfolgreich absolviert wurde.

Prüfungen

1. Allgemeines

Die Prüfungskommission ist ein Gremium der Fakultät, das über alle Prüfungsangelegenheiten entscheidet, die nicht in den Ordnungen geregelt sind oder die von den Regelungen in den Ordnungen abweichen.
Die Zusammensetzung sowie die nächsten Sitzungstermine der Kommission können hier eingesehen werden.

Die Prüfungs- und Studienordnung beschreibt den Studienverlauf, die Inhalte und die Ziele des Studiengangs und liefert den rechtsverbindlichen Rahmen für das Studium. Sie regelt alle Belange der Prüfungen, welche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, An- und Abmeldepflichten, Notenbildung etc.
Sie hilft bei der Studienplanung und alle Studierenden sollte sie einmal gelesen haben.

Die Einhaltung der Ordnung kann im Notfall vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden.
Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät für Biologie und Psychologie

Sie müssen den Papierausdruck für die eigenen Unterlagen über eCampus (unter „Formulare“) hochladen. Für die Einhaltung der Frist (maximal 3 Tage nach Prüfungstermin) wird der Zeitpunkt des Hochladens herangezogen.
Anleitung zu Formularen in eCampus

In FlexNow. Siehe dazu auch unter dem Reiter "Module" die Frage 10.

Ein Härtefallantrag kann als formloser Antrag an die Prüfungskommission des Studiengangs gestellt werden, wenn eine Regelung aus einer Ordnung für die betreffende Person als unzumutbare Härte betrachtet werden kann, beispielsweise im Falle einer Erkrankung.
Der Antrag sollte in jedem Fall mindestens das Folgende enthalten:

  • den vollständigen Namen, Matrikelnummer, Studiengang und die Adresse des Antragsstellers sowie das Datum des Schreibens
  • Kurzvorstellung des Antragsgegenstandes bzw. des Anliegens
  • Detaillierte Beschreibung des Anliegens
  • Beschreibung der persönlichen Situation und sinnvolle Begründung
  • Schlussformel und die Unterschrift des Antragsstellers
Als Anlagen sind eine aktuelle Leistungsübersicht und Belege für die vorliegende unzumutbare Härte einzureichen.
Härtefallanträge werden von der Prüfungskommission des entsprechenden Studiengangs entschieden, siehe auch unter diesem Reiter die Frage 1.1.
Bei Bedarf sprechen Sie die Studienberatung bzw. das Prüfungsamt in der Fakultät an.

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.
Mehr Infos finden Sie hier.
Anträge auf Nachteilsausgleich werden von der Prüfungskommission des entsprechenden Studiengangs entschieden, siehe auch unter diesem Reiter die Frage 1.1.
Bei Bedarf sprechen Sie die Studienberatung bzw. das Prüfungsamt der Fakultät an.

2. An- und Abmeldung von Prüfungen und Praktika in FlexNow

Um an einer Prüfung teilnehmen zu dürfen, müssen Sie sich über das Online-Prüfungsverwaltungssystem FlexNow zu der entsprechenden Prüfung anmelden. Für einige Prüfungen kann man sich nur anmelden, wenn man eine bestimmte Zugangsvoraussetzung, beispielsweise die Teilnahme an einem Praktikum oder anderen Modulen, erfüllt hat.
Sollten bei der Anmeldung zu einer Prüfung Probleme auftreten, wenden Sie sich umgehend an das Prüfungsamt. Hierbei ist entscheidend, dass Ihre Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, persönlich) vor Ablauf der Frist erfolgt! Bei technischen Problemen geben Sie bitte möglichst genau den Zeitpunkt der Aktion an.

Die Abmeldung zu einer Prüfung erfolgt ebenso wie die Anmeldung über FlexNow.
Sollten bei der Abmeldung von Prüfungen Probleme auftreten, wenden Sie sich umgehend an das Studienbüro oder das Prüfungsamt!
Wenn Sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, gilt die Prüfung als «nicht bestanden durch Fernbleiben», sofern Sie nicht innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest als Nachweis einer Erkrankung über das Formular Anerkennung einer Erkrankung in eCampus hochladen.

In der Regel kann man sich zu allen Prüfungen (erster Termin) ab Semesterbeginn anmelden. Der zweite Prüfungstermin wird in FlexNow erst zur Anmeldung geöffnet, nachdem der erste Prüfungstermin verstrichen ist (um Fehlanmeldungen zu vermeiden).
Insbesondere die An- und Abmeldung zu biologischen Praktika erfolgt vor Beginn der Vorlesungszeit!
Die An- und Abmelderegelungen in der Biologie finden Sie hier beschrieben. Einen Überblick über das Prüfungsangebot mit An- und Abmeldefristen finden Sie außerdem in FlexStat.

3. Wiederholbarkeit von Prüfungen

In der Regel haben Sie drei Versuche, um eine Prüfung zu bestehen (1. Versuch plus zweimalige Wiederholbarkeit), in einigen Modulen der Bachelorstudiengänge sogar vier Versuche. Sie können die Anzahl der Wiederholungsversuche in den jeweiligen Modulbeschreibungen nachschauen. Vor dem letzten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul müssen Sie eine Pflichtstudienberatung wahrnehmen.

Die Konsequenz ist im Falle von Pflichtmodulen das endgültige Nichtbestehen des entsprechenden Studiengangs. Daher müssen Sie vor der Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul zur Pflichtstudienberatung ins Studienbüro.
Im Falle von Wahl- und Wahlpflichtmodulen kann nach dreimaligem Nicht-Bestehen ein anderes Wahl- bzw. Wahlpflichtmodul gewählt werden. Ggf. müssen Sie das "endgültig nicht-bestandene" Modul zuvor vom Prüfungsamt in FlexNow in einen zusätzlichen Bereich verschieben lassen, um Platz für ein neues Modul zu bekommen. Auf diese Weise können maximal zwei Wahlpflichtmodule in den zusätzlichen Bereich verschoben werden.
Siehe auch unter dem Reiter "Module" die Frage 5.

Vor dem letzten Prüfungsversuch in einem Pflichtmodul müssen Sie eine Pflichtstudienberatung wahrnehmen. Sie können sich nicht selbst in FlexNow zum letzten Prüfungsversuch anmelden, die Anmeldung erfolgt nach der Pflichtstudienberatung durch das Prüfungsamt. Bitte vereinbaren Sie mindestens 14 Tage vor dem letzten Klausurversuch einen Termin zur (Pflicht-)Studienberatung.

Die Pflichtstudienberatung ist weder eine fachliche Beratung noch eine „versteckte“ Prüfung/Test, sondern sie dient dazu, gemeinsam die Ursachen des bisherigen Misserfolges herauszufinden um Ihre Erfolgschancen im letzten Prüfungsversuch zu erhöhen. Es findet in der Regel eine Frage nach allgemeinen Problemen, eine Abfrage der bisherigen Lernstrategien sowie eine Aufklärung über die Möglichkeiten nach einem erneuten Nichtbestehen bzw. Exmatrikulation statt.

Eine bestandene Klausur darf zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden:

  • BSc Biologie: Zwei Modulprüfungen des ersten und eine Modulprüfung des zweiten Studienabschnitts
  • BSc Biodiversität: zwei Modulprüfungen des ersten Studienabschnittes
  • 2-Fach-Bachelor: eine Modulprüfung des Studienfaches Biologie.

Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur in der Regelstudienzeit erfolgen („Belohnung“ eines zügigen Studiums bzw. Ausschluss, dass für einen Notenverbesserungsversuch die Regelstudienzeit überschritten wird). Module der Fachvertiefung und die Bachelorarbeit dürfen nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Klausur zur Notenverbesserung wiederholt, so gilt jeweils die bessere Note. Es hat keine Auswirkung, wenn der Freiversuch durch die Klausur nicht bestanden wird.

Studienabschluss

1. Bachelorarbeit

Sie müssen zwei prüfungsberechtige Personen auswählen. Eine Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie unter "Formulare und Dokumente“.
Auch eine externe Person (die nicht auf der Liste steht) ist als Prüfer*in möglich, das erfordert jedoch einen gesonderten Antrag. Setzen Sie sich dafür am besten mit dem Studienbüro oder Prüfungsamt in Verbindung.

Dies ist nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll, da Vertiefungspraktikum, Wissenschaftliches Projektmanagement und Bachelorarbeit innhaltlich eine Einheit bilden.
Abweichungen von diesem Vorgehen müssen in jedem Fall mit der betreuenden Person abgesprochen werden.

Nein. Für jeden Studiengang gibt es zwar bestimmte Zugangsvoraussetzungen für den Beginn der Bachelorarbeit oder des vorgelagerten Projektmanagements (siehe jeweilige Prüfungs- und Studienordnung oder bspw. Infoveranstaltungen), die übrigen Module können jedoch auch noch nach der Bachelorarbeit abgeschlossen werden. Somit muss die Bachelorarbeit nicht zwangsweise der letzte Teil des Studiums sein.

Zur Anmeldung der Bachelorarbeit reichen Sie bitte das "Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit" ein. Dieses ist unter dem jeweiligen Studiengang unter "Formulare und Dokumente des Studiengangs" zu finden.

Die Bearbeitungszeit kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um bis zu 4 Wochen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit auf Grund einer Erkrankung muss unverzüglich über das Online-Formular (eCampus) gestellt werden. Die Erkrankung ist durch ein Attest zu belegen. Bei anderen Verlängerungsgründen wird ein formloser Antrag, von der*dem Studierenden und dem Erstgutachter*in unterschrieben, im Prüfungsamt rechtzeitig vor Ablauf der Frist eingereicht.

Die Bachelorarbeit muss 12 Wochen bzw. im lehramtsbezogenen Bachelor 12 Wochen nach Beginn (Datum auf der Anmeldung der Arbeit) abgegeben werden. Die Arbeit muss am Tag der Abgabe im Prüfungsamt vorliegen.
Die Abgabe von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt derzeit ausschließlich per Upload in FlexNow ("Arbeiten hochladen"). Bitte reichen Sie keine ausgedruckte Version im Prüfungsamt ein.

2. Unbenotete Module

Unbenotete Module gehen ohne Note ins Bachelorzeugnis ein, d.h. die Credits, die Sie mit dem Modul erbracht haben, werden zwar auf die nötigen 180 Credits angerechnet, die Note und die Credits gehen aber nicht in die Berechnung der Durchschnittsnote ein.

Es können insgesamt 32 Credits bzw. 16 Credits im 2-Fach-Bachelor entsprechend der Regelungen (s.u.) aus der Bewertung herausgenommen werden.

Module, bei denen es keine Note gibt, müssen unbenotet eingehen, beispielsweise unbenotete Schlüsselqualifikationskurse.

Welche Module in Ihrem Studiengang unbenotet eingehen können, erfahren Sie in Ihrer jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung oder beispielsweise den Informationsveranstaltungen.

Der Antrag wird mit Hilfe des Formulars Antrag auf unbenotete Module Antrag auf unbenotete Module für Ihren jeweiligen Studiengang gestellt.
Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens 150 C erreicht sind und muss spätestens mit Beantragung des Bachelorzeugnisses eingereicht sein. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden.

3. Bachelorzeugnis

Die Bachelornote wird als gewichtetes Mittel der Prüfungsleistungen, die Sie erbracht haben, berechnet. Die Gewichtung der Note entspricht den Credits, die durch die entsprechende Prüfungsleistung erworben werden. Dabei können einzelne Module unbenotet eingehen (siehe Abschnitt „unbenotet Module“).
Noten aus dem Bereich der „Zusätzlichen Module“ gehen nicht in die Abschlussnote ein.

Die Ausstellung des Bachelorzeugnisses muss beim Prüfungsamt beantragt werden. Dies kann sofort nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung erfolgen. Das Antragsformular ist unter Formulare und Dokumente unter dem jeweiligen Studiengang zu finden. Sobald das Zeugnis fertiggestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail vom Prüfungsamt auf Ihren Studierenden-E-Mail-Account.

Da im September/Oktober die meisten Zeugnisse ausgestellt werden, kann hier die Bearbeitungszeit von der Abgabe der Bachelorarbeit bis zur Zeugnisabholung bis zu 8 Wochen dauern. Die Gutachtenden haben vier Wochen Zeit zur Begutachtung. Nach dem Eingang des Zeugnisantrages im Prüfungsamt muss bei hohem Andrang (wie im September/Oktober) mit ca. vier Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Informationen zur Abholung des Zeugnisses gibt es auf der Webseite des Prüfungsamts.

Beispielzeugnis [PDF]

Das Bestehensdatum des Studienganges ist möglicherweise relevant für BAföG, Kindergeld, Krankenkasse, etc. Dieses Datum ist automatisch – unabhängig von dem Beantragungsdatum und Ausstellungsdatum des Zeugnisses – der Tag der letzten Prüfungsleistung (laut FlexNow).

Ja, Sie erhalten neben dem deutschsprachigen Zeugnis ein englisches Transcript of Records.